Freiheitsstrafe für «Schuhwerfer von Bagdad» wird verkürzt
Bagdad (AP) Ein irakisches Gericht hat die Freiheitsstrafe für den «Schuhwerfer von Bagdad» von drei auf ein Jahr verkürzt. Zur Begründung der Strafverkürzung sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag, dass Muntadhar al Seidi keine Vorstrafen habe. Al Seidi hatte den damaligen US-Präsidenten George W. Bush am 14. Dezember auf einer Pressekonferenz mit einem Schuh beworfen.
In weiten Teilen der muslimischen Welt war der 30-Jährige für seine Tat wie ein Held gefeiert worden, der Schuhwurf gilt als Ausdruck des Protests gegen die US-Invasion. Al Seidi erklärte sich in dem Prozess für nicht schuldig. Seine Handlung sei eine ganz «natürliche Reaktion auf die Besatzung» gewesen, sagte al Seidi.
© 2009 The Associated Press.
Mittwoch, 8. April 2009
Dienstag, 7. April 2009
Afghane fährt unter Bus nach Polen
«Italia?»
Unter einem Bus hat ein junger Flüchtling aus Afghanistan eine halsbrecherische Reise von Griechenland nach Polen überlebt.
Der 19-Jährige sei mit einem Gurt beim Getriebe festgeschnallt gewesen, sagte ein Sprecher der polnischen Grenzschutzbehörden am Montag. Polnische Mechaniker hatten ihn den Angaben zufolge bei einer Kontrolle entdeckt. «Italia?», fragte der junge Mann, als er nach der 2800 Kilometer langen Reise aus seinem Versteck hervorkam. Weil er offenbar in Athen den falschen Bus genommen hatte, war er aber nicht in Italien, sondern in Nowa Deba im Süden Polens gelandet.
Der junge Mann sei erschöpft, unterkühlt und hungrig, aber bei guter Gesundheit, sagte der Sprecher. Seine halsbrecherische Reise durch Mazedonien, Serbien, Ungarn und die Slowakei dauerte rund 30#Stunden. Der 19-Jährige hatte keine Papiere bei sich, gab aber an, dass er Jahija heisse und aus Kabul stamme. Er soll vorerst in einem Auffanglager in Polen bleiben.
Quelle: SDA/ATS
Unter einem Bus hat ein junger Flüchtling aus Afghanistan eine halsbrecherische Reise von Griechenland nach Polen überlebt.
Der 19-Jährige sei mit einem Gurt beim Getriebe festgeschnallt gewesen, sagte ein Sprecher der polnischen Grenzschutzbehörden am Montag. Polnische Mechaniker hatten ihn den Angaben zufolge bei einer Kontrolle entdeckt. «Italia?», fragte der junge Mann, als er nach der 2800 Kilometer langen Reise aus seinem Versteck hervorkam. Weil er offenbar in Athen den falschen Bus genommen hatte, war er aber nicht in Italien, sondern in Nowa Deba im Süden Polens gelandet.
Der junge Mann sei erschöpft, unterkühlt und hungrig, aber bei guter Gesundheit, sagte der Sprecher. Seine halsbrecherische Reise durch Mazedonien, Serbien, Ungarn und die Slowakei dauerte rund 30#Stunden. Der 19-Jährige hatte keine Papiere bei sich, gab aber an, dass er Jahija heisse und aus Kabul stamme. Er soll vorerst in einem Auffanglager in Polen bleiben.
Quelle: SDA/ATS
Werbung auf dem Handy nur mit Gegenleistung
Gegenleistungen wie Freiminuten oder Gratis-SMS erhöhen Erfolgschancen
Das Handy gehört zu den persönlichsten Dingen, die man tagtäglich mit sich trägt. Jedes Klingeln oder Vibrieren verspricht eine Kontaktaufnahme mit einem anderen Menschen. Werbenachrichten über Marken, Produkte oder Kampagnen würden die meisten Handynutzer wohl eher belästigen. Dies ist anscheinend jedoch nicht der Fall, wenn die verschickten Meldungen einen Mehrwert bieten.
Jeder Zweite wäre einverstanden
Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Medienwirtschaft der Fachhochschule St. Pölten aus Österreich hervor. Demnach sind über 53 Prozent bereit, Werbe-SMS oder -MMS auf ihrem Handy zu empfangen. Rund 65 Prozent würden die Nachricht auch an drei bis fünf Freunde oder Bekannte weiterleiten.
"Mund-zu-Mund-Werbung"
"Diesen gewaltigen Effekt wird man jedoch nur dann erzielen, wenn die mobilen Botschaften den Empfängern auch einen Mehrwert bieten", sagt Kati Förster, Dozentin an der FH St. Pölten. "Musik, Klingeltöne und Handyspiele zählen dabei zu den meistgewünschten Spitzenreitern". Die "ideale mobile Botschaft" müsse zudem auch Anreize in Form einer Gegenleistung wie Freiminuten oder Gratis-SMS enthalten. Damit die Verbreitung der kostengünstigen "Mund-zu-Mund-Werbung" sinnvoll eingesetzt werden kann, müssten Werbetreibende aber unbedingt im Vorfeld das ausdrückliche Einverständnis der Handy-Besitzer einholen.
Das Handy gehört zu den persönlichsten Dingen, die man tagtäglich mit sich trägt. Jedes Klingeln oder Vibrieren verspricht eine Kontaktaufnahme mit einem anderen Menschen. Werbenachrichten über Marken, Produkte oder Kampagnen würden die meisten Handynutzer wohl eher belästigen. Dies ist anscheinend jedoch nicht der Fall, wenn die verschickten Meldungen einen Mehrwert bieten.
Jeder Zweite wäre einverstanden
Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Medienwirtschaft der Fachhochschule St. Pölten aus Österreich hervor. Demnach sind über 53 Prozent bereit, Werbe-SMS oder -MMS auf ihrem Handy zu empfangen. Rund 65 Prozent würden die Nachricht auch an drei bis fünf Freunde oder Bekannte weiterleiten.
"Mund-zu-Mund-Werbung"
"Diesen gewaltigen Effekt wird man jedoch nur dann erzielen, wenn die mobilen Botschaften den Empfängern auch einen Mehrwert bieten", sagt Kati Förster, Dozentin an der FH St. Pölten. "Musik, Klingeltöne und Handyspiele zählen dabei zu den meistgewünschten Spitzenreitern". Die "ideale mobile Botschaft" müsse zudem auch Anreize in Form einer Gegenleistung wie Freiminuten oder Gratis-SMS enthalten. Damit die Verbreitung der kostengünstigen "Mund-zu-Mund-Werbung" sinnvoll eingesetzt werden kann, müssten Werbetreibende aber unbedingt im Vorfeld das ausdrückliche Einverständnis der Handy-Besitzer einholen.
Schnelles W-Lan beim nächsten iPhone möglich
Hinweise auf 802.11n in der Firmware entdeckt
Wie das US-Portal "appleinsider.com" berichtet, finden sich in der Firmware iPhone OS 3.0 Hinweise auf eine schnellere W-Lan-Verbindung beim kommenden Apple-Smartphone. Bisher unterstützen iPhone und iPod lediglich den 802.11b/g-Standard, nun sollen die mobilen Apple-Geräte auch in den schnelleren 802.11n-Netzwerken unterwegs sein können.
Mehr Geschwindigkeit und Reichweite
Mit der Unterstützung für 802.11n wären höhere W-Lan-Reichweiten und bessere Geschwindigkeiten möglich. "Appleinsider.com" deutet Firmware-Hinweise auf einen neuen Chipsatz als Zeichen dafür, dass der schnelle Standard beim nächsten iPhone möglich wird.
Beschränkung auf 802.11b/g
Bislang finden W-Lan-Module mit 802.11n-Standard nur bei Laptops und Netbooks Verwendung. Bei Mobiltelefonen beschränken sich die Hersteller momentan noch auf 802.11b/g. Die nächste iPhone-Generation wird zeitgleich mit dem Marktstart der Firmware-Version 3.0 im Juni erwartet.
Wie das US-Portal "appleinsider.com" berichtet, finden sich in der Firmware iPhone OS 3.0 Hinweise auf eine schnellere W-Lan-Verbindung beim kommenden Apple-Smartphone. Bisher unterstützen iPhone und iPod lediglich den 802.11b/g-Standard, nun sollen die mobilen Apple-Geräte auch in den schnelleren 802.11n-Netzwerken unterwegs sein können.
Mehr Geschwindigkeit und Reichweite
Mit der Unterstützung für 802.11n wären höhere W-Lan-Reichweiten und bessere Geschwindigkeiten möglich. "Appleinsider.com" deutet Firmware-Hinweise auf einen neuen Chipsatz als Zeichen dafür, dass der schnelle Standard beim nächsten iPhone möglich wird.
Beschränkung auf 802.11b/g
Bislang finden W-Lan-Module mit 802.11n-Standard nur bei Laptops und Netbooks Verwendung. Bei Mobiltelefonen beschränken sich die Hersteller momentan noch auf 802.11b/g. Die nächste iPhone-Generation wird zeitgleich mit dem Marktstart der Firmware-Version 3.0 im Juni erwartet.
Montag, 6. April 2009
Opera 10: Browser mit Turbo
Die aktuelle Snapshot-Version von Opera 10 bietet eine automatische Turboschaltung. Besonders bei schmalbandigen Internetverbindungen wird der Proxy-Dienst Opera Turbo aktiviert, um Webseiten schneller zu laden. Da die Daten dabei komprimiert werden, verringert sich die Datenmenge.
Mitte März 2009 hatte Opera bereits eine Vorabversion von Opera 10 veröffentlicht, in der die Unterstützung von Opera Turbo integriert war. Seitdem wurde die Implementierung weiter verbessert. In der aktuellen Snapshot-Version des kommenden Opera-Browsers gibt es nun eine Automatikschaltung. Diese aktiviert Opera Turbo, sobald die Internetverbindung langsam ist. Dann sollen auch bei langsamer Internetverbindung Webseiten schnell erscheinen und lange Wartezeiten nicht auftreten.
Außerdem informiert Opera 10 den Nutzer nun, wenn nur eine geringe Bandbreite zur Verfügung steht und Opera Turbo nicht eingeschaltet ist. Dann kann der Anwender entscheiden, ob er den Browserturbo aktivieren will. Der Hersteller hat noch ein paar Fehler bei der Integration von Opera Turbo beseitigt. Das betraf Fehler bei der Anzeige von Bildern, beim Öffnen von Links und bei der Nutzung von Google Mail. Insgesamt soll die Nutzung von Opera Turbo weiter beschleunigt worden sein.
Die aktuelle Snapshot-Version von Opera 10 nutzt für die Rechtschreibkorrektur nun die hunspell-Engine, die bessere Korrekturvorschläge liefern soll als die bisherige Technik. Außerdem wird die Opera-Konfigurationsdatei auf den verschiedenen Plattformen vereinheitlicht. Daher sollte die Opera-Konfiguration vor einem Update unbedingt gesichert werden. Als weitere Neuerung generiert Opera 10 auch in der Linux-Variante Crash-Logs, die der Anwender zur besseren Fehlerbeseitigung an Opera schicken kann.
Opera Turbo ist eine Art Proxy-Server, auf dem alle Webinhalte komprimiert, aber nicht angetastet werden - im Unterschied zum Ansatz von Opera Mini. Dabei funktionieren auch Techniken wie Ajax/XmlHttpRequests und Flash, allerdings werden eingebettete Plug-in-Inhalte erst nach einem Klick angezeigt. Verschlüsselte Inhalte werden generell nicht über Operas Proxy geleitet.
Opera Turbo ist nur dann sinnvoll, wenn eine geringe Bandbreite bei der Internetnutzung zur Verfügung steht. Das gilt exemplarisch, wenn der Nutzer eine langsame WLAN-Verbindung nutzt oder im Mobilfunknetz surft. Durch die Komprimierung der Webinhalte werden diese schneller übertragen, weil sie weniger Speicherplatz benötigen. Bei einem Mobilfunk-Volumentarif kann Opera Turbo auch hilfreich sein, um das Volumenlimit nicht zu überschreiten.
Die aktuelle Snapshot-Version von Opera 10 steht für Windows, Linux und MacOS als Download zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Vorabversion, in der noch viele Fehler enthalten sein können. Daher ist von einem Produktiveinsatz abzuraten.
Mitte März 2009 hatte Opera bereits eine Vorabversion von Opera 10 veröffentlicht, in der die Unterstützung von Opera Turbo integriert war. Seitdem wurde die Implementierung weiter verbessert. In der aktuellen Snapshot-Version des kommenden Opera-Browsers gibt es nun eine Automatikschaltung. Diese aktiviert Opera Turbo, sobald die Internetverbindung langsam ist. Dann sollen auch bei langsamer Internetverbindung Webseiten schnell erscheinen und lange Wartezeiten nicht auftreten.
Außerdem informiert Opera 10 den Nutzer nun, wenn nur eine geringe Bandbreite zur Verfügung steht und Opera Turbo nicht eingeschaltet ist. Dann kann der Anwender entscheiden, ob er den Browserturbo aktivieren will. Der Hersteller hat noch ein paar Fehler bei der Integration von Opera Turbo beseitigt. Das betraf Fehler bei der Anzeige von Bildern, beim Öffnen von Links und bei der Nutzung von Google Mail. Insgesamt soll die Nutzung von Opera Turbo weiter beschleunigt worden sein.
Die aktuelle Snapshot-Version von Opera 10 nutzt für die Rechtschreibkorrektur nun die hunspell-Engine, die bessere Korrekturvorschläge liefern soll als die bisherige Technik. Außerdem wird die Opera-Konfigurationsdatei auf den verschiedenen Plattformen vereinheitlicht. Daher sollte die Opera-Konfiguration vor einem Update unbedingt gesichert werden. Als weitere Neuerung generiert Opera 10 auch in der Linux-Variante Crash-Logs, die der Anwender zur besseren Fehlerbeseitigung an Opera schicken kann.
Opera Turbo ist eine Art Proxy-Server, auf dem alle Webinhalte komprimiert, aber nicht angetastet werden - im Unterschied zum Ansatz von Opera Mini. Dabei funktionieren auch Techniken wie Ajax/XmlHttpRequests und Flash, allerdings werden eingebettete Plug-in-Inhalte erst nach einem Klick angezeigt. Verschlüsselte Inhalte werden generell nicht über Operas Proxy geleitet.
Opera Turbo ist nur dann sinnvoll, wenn eine geringe Bandbreite bei der Internetnutzung zur Verfügung steht. Das gilt exemplarisch, wenn der Nutzer eine langsame WLAN-Verbindung nutzt oder im Mobilfunknetz surft. Durch die Komprimierung der Webinhalte werden diese schneller übertragen, weil sie weniger Speicherplatz benötigen. Bei einem Mobilfunk-Volumentarif kann Opera Turbo auch hilfreich sein, um das Volumenlimit nicht zu überschreiten.
Die aktuelle Snapshot-Version von Opera 10 steht für Windows, Linux und MacOS als Download zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Vorabversion, in der noch viele Fehler enthalten sein können. Daher ist von einem Produktiveinsatz abzuraten.
Besuch im Unterricht : Wann er wirklich sinnvoll ist
Haben Sie im Kindergarten noch einen guten Überblick darüber, wie Ihr Kind sich in der Gruppe verhält und was es den Tag über tut, so nehmen diese Einblicke mit der Einschulung immer weiter ab. Viele Eltern sind jedoch neugierig, wie ihr Kind mit der neuen Situation zurechtkommt. Die Hospitation in der Klasse Ihres Kindes ermöglicht vielleicht eine Antwort auf diese Fragen.
Wenn Sie sich persönlich im Unterricht Ihres Kindes davon überzeugen wollen, wie seine Beteiligung und sein Verhalten in der Schule sind, können Sie in einigen Bundesländern Ihr Recht auf einen Unterrichtsbesuch in Anspruch nehmen. Leider ist es auch in diesem Fall bundesweit nicht einheitlich geregelt, ob Eltern dem Unterricht Ihres Kindes nach Rücksprache mit der Lehrkraft beiwohnen dürfen oder nicht. Wie die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland aussehen, können Sie in dem entsprechenden Schulrecht nachlesen. Sie erhalten es beim zuständigen Kultusministerium oder auch im Internet auf den jeweiligen Bildungsservern.
Ein Unterrichtsbesuch kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie bestimmte Fragen zum Lern- und Leistungsverhalten Ihres Kindes haben. Andererseits sollten Sie auch bedenken, dass es für Ihr Kind eine merkwürdige Situation ist, wenn ausschließlich seine Eltern den Unterricht begleiten möchten.
Folgende Fragen werden durch eine Unterrichtshospitation mit großer Wahrscheinlichkeit beantwortet:
Checkliste: Hospitation ja oder nein?
- Haben Sie das Gefühl, Ihrem Kind geht es in der Schule gut?
- Erzählt Ihr Kind viel von seinem Schulalltag?
- Halten Sie den Kontakt zu den Lehrern Ihres Kindes?
- Sind die schulischen Leistungen Ihres Kindes in Ordnung?
- Macht Ihr Kind meistens einen glücklichen und zufriedenen Eindruck?
- Hat Ihr Kind Kontakte in seiner Schulklasse, findet es Freunde?
- Geht Ihr Kind morgens gerne in die Schule?
- Kommen Sie mit den Lehrern Ihres Kindes gut aus?
- Gehen Sie regelmäßig zu den Elternabenden?
- Haben Sie das Gefühl, die Lehrkräfte Ihres Kindes informieren Sie bei Unstimmigkeiten sofort?
- Sind Sie mit der häuslichen Hausaufgabensituation zufrieden?
Je mehr Fragen Sie in unserer Checkliste mit "ja" beantwortet haben, desto reibungsloser funktioniert der Schulbesuch Ihres Kindes. Falls es Ihnen nur darum geht, Ihre (verständliche) Neugier zu befriedigen, sollten Sie jedoch von einer Unterrichtshospitation lieber absehen. Informieren Sie sich dann besser unmittelbar bei den Fachlehrern Ihres Kindes oder auf dem nächsten Elternabend. Wenn Ihr Kind nicht viel aus der Schule erzählt und Sie
einen großen Informationsbedarf haben, fragen Sie doch mal die Eltern der Klassenkameraden.
Wenn Sie sich persönlich im Unterricht Ihres Kindes davon überzeugen wollen, wie seine Beteiligung und sein Verhalten in der Schule sind, können Sie in einigen Bundesländern Ihr Recht auf einen Unterrichtsbesuch in Anspruch nehmen. Leider ist es auch in diesem Fall bundesweit nicht einheitlich geregelt, ob Eltern dem Unterricht Ihres Kindes nach Rücksprache mit der Lehrkraft beiwohnen dürfen oder nicht. Wie die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland aussehen, können Sie in dem entsprechenden Schulrecht nachlesen. Sie erhalten es beim zuständigen Kultusministerium oder auch im Internet auf den jeweiligen Bildungsservern.
Ein Unterrichtsbesuch kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie bestimmte Fragen zum Lern- und Leistungsverhalten Ihres Kindes haben. Andererseits sollten Sie auch bedenken, dass es für Ihr Kind eine merkwürdige Situation ist, wenn ausschließlich seine Eltern den Unterricht begleiten möchten.
Folgende Fragen werden durch eine Unterrichtshospitation mit großer Wahrscheinlichkeit beantwortet:
Checkliste: Hospitation ja oder nein?
- Haben Sie das Gefühl, Ihrem Kind geht es in der Schule gut?
- Erzählt Ihr Kind viel von seinem Schulalltag?
- Halten Sie den Kontakt zu den Lehrern Ihres Kindes?
- Sind die schulischen Leistungen Ihres Kindes in Ordnung?
- Macht Ihr Kind meistens einen glücklichen und zufriedenen Eindruck?
- Hat Ihr Kind Kontakte in seiner Schulklasse, findet es Freunde?
- Geht Ihr Kind morgens gerne in die Schule?
- Kommen Sie mit den Lehrern Ihres Kindes gut aus?
- Gehen Sie regelmäßig zu den Elternabenden?
- Haben Sie das Gefühl, die Lehrkräfte Ihres Kindes informieren Sie bei Unstimmigkeiten sofort?
- Sind Sie mit der häuslichen Hausaufgabensituation zufrieden?
Je mehr Fragen Sie in unserer Checkliste mit "ja" beantwortet haben, desto reibungsloser funktioniert der Schulbesuch Ihres Kindes. Falls es Ihnen nur darum geht, Ihre (verständliche) Neugier zu befriedigen, sollten Sie jedoch von einer Unterrichtshospitation lieber absehen. Informieren Sie sich dann besser unmittelbar bei den Fachlehrern Ihres Kindes oder auf dem nächsten Elternabend. Wenn Ihr Kind nicht viel aus der Schule erzählt und Sie
einen großen Informationsbedarf haben, fragen Sie doch mal die Eltern der Klassenkameraden.
Streitpunkt Klassenfahrt: 3 Antworten auf häufige Elternfragen
Jedes Jahr fahren Schulklassen zusammen mit ihrem Lehrer für ein paar Tage weg. Bei der Vorbereitung eine Klassenfahrt kommt es häufig vor, dass Eltern und Lehrer wegen unterschiedlicher Vorstellungen über Reiseziel oder der Reisekosten aneinandergeraten. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen 3 häufig gestellte Elternfragen zum Thema Klassenafahrt, um Ihnen mehr Sicherheit und Gewissheit zu geben.
Antworten auf die 3 häufigsten Elternfragen
1. Muss mein Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen?
Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung im Sinne der Schulordnungen. Es sollten möglichst alle Schüler einer Klasse daran teilnehmen. Verschiedene Gerichte haben aber befunden, dass eine Teilnahme nicht erzwungen werden darf. Wenn Sie also Gründe für eine Nicht-Teilnahme Ihres Kindes an einer Klassenfahrt haben (z. B. finanzielle Probleme, aber auch Angst vor etwaigem Heimweh), so teilen Sie sie dem Klassenlehrer möglichst schnell mit. Ihr Kind muss dann während der Abwesenheit seiner Klassenkameraden den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder zu Hause schulische Aufgaben
erledigen.
2. Gibt es einen Höchstbetrag für die Kosten einer Klassenfahrt?
Hierzu finden sich in den Verordnungen keine konkreten Angaben. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die entstehenden Kosten eines Schullandheimaufenthaltes für alle zumutbar sein sollen. Die frühzeitige Bekanntgabe einer geplanten Klassenfahrt soll allen Eltern ermöglichen, die entstehenden Kosten anzusparen bzw. entsprechende Anträge auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Manche Schulen es sich um eine Frau und einen Mann handeln. An kleinen Schulen mit nur wenigen Lehrkräften kann es vorkommen, dass Eltern als Begleitpersonen eingesetzt werden, damit die Klassenfahrt durchgeführt werden kann.
3. Darf der Lehrer das Ziel der Klassenfahrt bestimmen?
Der Lehrer muss auf einem Elternabend das/die mögliche/n Ziel/e vorstellen, seine Beweggründe für diese Orte darlegen und die Kosten benennen. Sie haben dabei das Recht, sich gegen ein Reiseziel auszusprechen, wenn es Ihnen zu teuer erscheint oder Sie den Sinn dahinter nicht erkennen können (beispielsweise ein sehr weiter Anfahrtsweg bei einer kurzen Dauer). Häufig wird mit einer Abstimmung durch die Eltern über den Aufenthaltsort entschieden. Manchmal lässt sich der Lehrer auch von den Eltern Reiseziele vorschlagen. Einige Schulen besuchen traditionsgemäß bestimmte Häuser. In jedem Fall muss auch der Schulleiter dem Reiseziel zustimmen.
Antworten auf die 3 häufigsten Elternfragen
1. Muss mein Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen?
Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung im Sinne der Schulordnungen. Es sollten möglichst alle Schüler einer Klasse daran teilnehmen. Verschiedene Gerichte haben aber befunden, dass eine Teilnahme nicht erzwungen werden darf. Wenn Sie also Gründe für eine Nicht-Teilnahme Ihres Kindes an einer Klassenfahrt haben (z. B. finanzielle Probleme, aber auch Angst vor etwaigem Heimweh), so teilen Sie sie dem Klassenlehrer möglichst schnell mit. Ihr Kind muss dann während der Abwesenheit seiner Klassenkameraden den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder zu Hause schulische Aufgaben
erledigen.
2. Gibt es einen Höchstbetrag für die Kosten einer Klassenfahrt?
Hierzu finden sich in den Verordnungen keine konkreten Angaben. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die entstehenden Kosten eines Schullandheimaufenthaltes für alle zumutbar sein sollen. Die frühzeitige Bekanntgabe einer geplanten Klassenfahrt soll allen Eltern ermöglichen, die entstehenden Kosten anzusparen bzw. entsprechende Anträge auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Manche Schulen es sich um eine Frau und einen Mann handeln. An kleinen Schulen mit nur wenigen Lehrkräften kann es vorkommen, dass Eltern als Begleitpersonen eingesetzt werden, damit die Klassenfahrt durchgeführt werden kann.
3. Darf der Lehrer das Ziel der Klassenfahrt bestimmen?
Der Lehrer muss auf einem Elternabend das/die mögliche/n Ziel/e vorstellen, seine Beweggründe für diese Orte darlegen und die Kosten benennen. Sie haben dabei das Recht, sich gegen ein Reiseziel auszusprechen, wenn es Ihnen zu teuer erscheint oder Sie den Sinn dahinter nicht erkennen können (beispielsweise ein sehr weiter Anfahrtsweg bei einer kurzen Dauer). Häufig wird mit einer Abstimmung durch die Eltern über den Aufenthaltsort entschieden. Manchmal lässt sich der Lehrer auch von den Eltern Reiseziele vorschlagen. Einige Schulen besuchen traditionsgemäß bestimmte Häuser. In jedem Fall muss auch der Schulleiter dem Reiseziel zustimmen.
Sonntag, 5. April 2009
Apple vergibt Auftrag fürs neue iPhone an Omnivision
Die Kameramodule sollen vom kalifornischen Hersteller kommen
Wie das Magazin "digitimes.com" berichtet, hat Apple bei dem kalifornischen Sensorhersteller Omnivision Kameramodule für das neue iPhone bestellt. Es handelt sich dabei um 3,2-Megapixel Bauteile. Außerdem hat Apple auch fünf-Megapixel-Module für ein neues Produkt geordert, das später in diesem Jahr vorgestellt werden soll. Die Hinweise auf eine baldige Präsentation des neuen iPhones verdichten sich dadurch.
Mögliche Präsentation auf der WWDC
Bereits im Februar ließ ein Mitarbeiter versehentlich durchblicken, dass ein neues iPhone im Juni vorgestellt werden soll. Am achten Juni dieses Jahres findet die Entwicklerkonferenz WWDC in San Francisco statt. Möglich, dass Apple dort neben der Präsentation von Software auch das neue iPhone vorstellen wird. Das Betriebssystem OS 3.0, mit dem wahrscheinlich auch das neue iPhone läuft, wurde bereits vorgestellt. Einem russischen Hacker gelang es sogar schon das Betriebssystem zu knacken.
Wie das Magazin "digitimes.com" berichtet, hat Apple bei dem kalifornischen Sensorhersteller Omnivision Kameramodule für das neue iPhone bestellt. Es handelt sich dabei um 3,2-Megapixel Bauteile. Außerdem hat Apple auch fünf-Megapixel-Module für ein neues Produkt geordert, das später in diesem Jahr vorgestellt werden soll. Die Hinweise auf eine baldige Präsentation des neuen iPhones verdichten sich dadurch.
Mögliche Präsentation auf der WWDC
Bereits im Februar ließ ein Mitarbeiter versehentlich durchblicken, dass ein neues iPhone im Juni vorgestellt werden soll. Am achten Juni dieses Jahres findet die Entwicklerkonferenz WWDC in San Francisco statt. Möglich, dass Apple dort neben der Präsentation von Software auch das neue iPhone vorstellen wird. Das Betriebssystem OS 3.0, mit dem wahrscheinlich auch das neue iPhone läuft, wurde bereits vorgestellt. Einem russischen Hacker gelang es sogar schon das Betriebssystem zu knacken.
Apple: Neues Patent soll iPhone-Bewegungssensor verbessern
Features bislang eher rudimentär
Apple verbaut in seinen iPhones schon seit geraumer Zeit einen Bewegungssensor. Vergleicht man dessen Fähigkeiten jedoch mit denen manch anderer Geräte, kommt man zu einem eher enttäuschenden Ergebnis. Nun hat Apple jedoch ein neues Patent beantragt, was dem iPhone mit einer der nächsten OS-Generationen mehr Unterstützung durch den Bewegungssensor bescheren könnte.
Gesten bereits von Sony Ericsson bekannt
Bei genauerer Betrachtung des Patentantrags für "Bewegungsbasierte Bedienoberflächen für Personal Media Devices" kann man nicht wirklich etwas bahnbrechend Neues entdecken, was nicht schon andere Hersteller wie beispielsweise Sony Ericsson verwenden würden. Nichtsdestotrotz könnten schon in der nächsten oder übernächsten Version des iPhone-Betriebssystems die bislang eher rudimentären Features des Bewegungssensors - wechseln zwischen Landschafts- und Portraitmodus (Hoch- und Querformat) sowie Unterstützung in dem ein oder anderen Spiel - erweitert werden. Denkbar wäre dann beispielsweise analog zu Sony Ericsson der Wechsel eines Liedes durch einfaches Schütteln des iPhone.
Apple verbaut in seinen iPhones schon seit geraumer Zeit einen Bewegungssensor. Vergleicht man dessen Fähigkeiten jedoch mit denen manch anderer Geräte, kommt man zu einem eher enttäuschenden Ergebnis. Nun hat Apple jedoch ein neues Patent beantragt, was dem iPhone mit einer der nächsten OS-Generationen mehr Unterstützung durch den Bewegungssensor bescheren könnte.
Gesten bereits von Sony Ericsson bekannt
Bei genauerer Betrachtung des Patentantrags für "Bewegungsbasierte Bedienoberflächen für Personal Media Devices" kann man nicht wirklich etwas bahnbrechend Neues entdecken, was nicht schon andere Hersteller wie beispielsweise Sony Ericsson verwenden würden. Nichtsdestotrotz könnten schon in der nächsten oder übernächsten Version des iPhone-Betriebssystems die bislang eher rudimentären Features des Bewegungssensors - wechseln zwischen Landschafts- und Portraitmodus (Hoch- und Querformat) sowie Unterstützung in dem ein oder anderen Spiel - erweitert werden. Denkbar wäre dann beispielsweise analog zu Sony Ericsson der Wechsel eines Liedes durch einfaches Schütteln des iPhone.
Fußball: Wechsel von Ronaldo zu Real Madrid angeblich perfekt
Erneut gibt es Gerüchte um einen Wechsel von Christiano Ronaldo. Der "Guardian" will exklusiv wissen, dass Ronaldo im kommenden Sommer von Manchester United zu Real Madrid wechselt.
75 Millionen britische Pfund wollen es sich die Königlichen kosten lassen, Ronaldo aus seinem bis 2012 laufenden Vertrag beim englischen Meister und Champions-League-Sieger auszulösen.
Real Madrid ist bereits seit längerem an Ronaldo interessiert. Bisher hatte Manchester aber einen Verkauf seines Top-Spielers kategorisch abgelehnt.
75 Millionen britische Pfund wollen es sich die Königlichen kosten lassen, Ronaldo aus seinem bis 2012 laufenden Vertrag beim englischen Meister und Champions-League-Sieger auszulösen.
Real Madrid ist bereits seit längerem an Ronaldo interessiert. Bisher hatte Manchester aber einen Verkauf seines Top-Spielers kategorisch abgelehnt.
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