Vitamine tanken mit Winterobst
Als "Geheimwaffe" gegen Erkältungen lassen sich im Winter insbesondere sonnenverwöhnte exotische Früchte mit ihrem hohen Vitamin- und Mineralgehalt einsetzen.
Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen den Gehalt an Vitamin C in einigen gängigen Exoten. Kinder bis vier Jahre sollten 60 Milligramm Vitamin C pro Tag zu sich nehmen, größere Kinder und Erwachsene sogar 100 Milligramm.
· 4 Bananen zu je 150 Gramm: 72 Milligramm Vitamin C
· 1 große Kiwi zu 100 Gramm: 72 Milligramm Vitamin C
· 7 Litschis zu je 20 Gramm: 63 Milligramm Vitamin C
· 5 Mandarinen zu je 40 Gramm: 60 Milligramm Vitamin C
· 1 kleine Mango zu 250 Gramm: 97 Milligramm Vitamin C
· 1 Orange zu 150 Gramm: 66 Milligramm Vitamin C
Bei Äpfeln hängt der Vitamin-C-Gehalt übrigens sehr von der Sorte ab: Boskop z. B. enthält pro 100 Gramm etwa 20 Milligramm (mg), Granny Smith dagegen nur 5 bis 10 mg.
Zitrusfrüchte vor dem Verzehr gründlich waschen
Wie Sie gerade sehen konnten, sind Zitrusfrüchte gute Lieferanten von Vitamin C. Und das zu einer Zeit, in der einheimisches Obst eher knapp ist. Eines gilt es bei Zitrusfrüchten jedoch zu beachten:
Vor dem Schälen sollten Sie konventionell erzeugte Orangen, Mandarinen und Zitronen gründlich mit heißem Wasser waschen und anschließend mit Küchenkrepp trocknen. Das gilt auch für Früchte, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob sie biologisch erzeugt wurden. Denn die Schale konventionell erzeugter Ware kann durch die Behandlung der Oberfläche mit Schadstoffen belastet sein. Nach dem Schälen daher am besten die Hände waschen. Die Schale von behandelten Zitrusfrüchten ist nicht zum Verzehr und auch nicht für Dekorationszwecke geeignet.
Da die Oberflächenbehandlung häufig nicht ausreichend gekennzeichnet ist, sind Sie nur bei Bio-Ware auf der sicheren Seite. Ökologisch erzeugte Zitronen und Orangen werden nach der Ernte weder mit Pflanzenschutzmitteln noch mit Konservierungsmitteln oder Wachs behandelt. Daher haben Öko-Früchte häufig eine stumpfere Schale mit kleinen Fehlern, während makellos glänzende Exemplare in der Regel behandelt sind.
Freitag, 30. Januar 2009
Her mit den Früchtchen!
Her mit den Früchtchen!
1. Stellen Sie immer Schalen mit Obst auf, vor allem mit süßem Obst. Das schmeckt Kindern am besten.
2. Bieten Sie Obst geschnitten und entkernt in mundgerechten Häppchen an. Wenn Ihr Kind nur noch zuzugreifen braucht, verschwindet Obst meist schnell im Mund!
3. Sie können das Obst passieren oder im Mixer pürieren und mit Milch oder Joghurt mischen, z. B. als Erdbeermilch. Dies klappt wegen der enthaltenen Enzyme jedoch nicht mit frischen Ananas, Papayas oder Kiwis!
4. Zu großes Obst schreckt ab. Kaufen Sie deshalb lieber kleine Äpfel statt große oder probieren Sie es einmal mit Mini-Obst, das es in gut sortierten Obstabteilungen zu kaufen gibt, z. B. Mini-Bananen oder Mini-Ananas.
5. Geben Sie Ihrem Kind als Zwischenmahlzeit auch einmal ungeschwefeltes Trockenobst. Trockenfrüchte sind sehr süß, liefern viele Ballaststoffe und Mineralien und sind ein gesunder Ersatz für Süßigkeiten. Ist das Trockenobst pur noch zu unattraktiv, können Sie es, mit einer Hälfte in geschmolzene Kuvertüre eingetaucht, im Handumdrehen zur Praline "umfrisieren".
1. Stellen Sie immer Schalen mit Obst auf, vor allem mit süßem Obst. Das schmeckt Kindern am besten.
2. Bieten Sie Obst geschnitten und entkernt in mundgerechten Häppchen an. Wenn Ihr Kind nur noch zuzugreifen braucht, verschwindet Obst meist schnell im Mund!
3. Sie können das Obst passieren oder im Mixer pürieren und mit Milch oder Joghurt mischen, z. B. als Erdbeermilch. Dies klappt wegen der enthaltenen Enzyme jedoch nicht mit frischen Ananas, Papayas oder Kiwis!
4. Zu großes Obst schreckt ab. Kaufen Sie deshalb lieber kleine Äpfel statt große oder probieren Sie es einmal mit Mini-Obst, das es in gut sortierten Obstabteilungen zu kaufen gibt, z. B. Mini-Bananen oder Mini-Ananas.
5. Geben Sie Ihrem Kind als Zwischenmahlzeit auch einmal ungeschwefeltes Trockenobst. Trockenfrüchte sind sehr süß, liefern viele Ballaststoffe und Mineralien und sind ein gesunder Ersatz für Süßigkeiten. Ist das Trockenobst pur noch zu unattraktiv, können Sie es, mit einer Hälfte in geschmolzene Kuvertüre eingetaucht, im Handumdrehen zur Praline "umfrisieren".
Rezept: Möhrenbulgur mit Joghurtsoße
Rezept: Möhrenbulgur mit Joghurtsoße
Dieser Möhrenbulgur ist samt Joghurtsoße ruckzuck zubereitet und wird von den meisten Kindern gerne gegessen.
Zutaten Möhrenbulgur:
1 Zwiebel
300 bis 500 Gramm Möhren
etwas Öl
300 Gramm Bulgur (Weizengrütze)
500 Milliliter heiße Gemüse- oder Geflügelbrühe (Instant)
100 Milliliter Milch
zum Würzen: durchgepresster Knoblauch, Petersilie, Salz und Pfeffer nach Geschmack
Zutaten Joghurtsoße:
500 Gramm Joghurt natur
Saft einer halben Zitrone
eine Packung tiefgekühlte 8-Kräuter-Mischung (oder ein Kästchen Kresse oder einen Bund Schnittlauch, in Röllchen geschnitten)
Salz, Pfeffer und etwas Zucker nach Geschmack
Zubereitung:
Zwiebel schälen und hacken, Möhren schrappen und in Stücke schneiden bzw. grob reiben (ich jage die Möhren immer durch die Pommes-Scheibe meiner Küchenmaschine). Beides im heißen Öl (wenn gewünscht, auch den durchgepressten Knoblauch) anbraten, Bulgur zugeben, dann Brühe und Milch angießen. Aufkochen lassen, dann mit Deckel auf niedrigster Stufe etwa 15 bis 20 Minuten quellen lassen, zum Schluss mit Salz, Pfeffer und Petersilie würzen.
Während der Bulgur quillt, die Joghurtsoße zubereiten (alle aufgezählten Zutaten in eine Schüssel geben und verrühren).
Besonders praktisch ist, dass der Möhrenbulgur durch die kalte Joghurtsoße ohne "Mama, kannst du mal pusten!?" immer gleich gegessen werden kann, weil er nie zu heiß ist!
Dieser Möhrenbulgur ist samt Joghurtsoße ruckzuck zubereitet und wird von den meisten Kindern gerne gegessen.
Zutaten Möhrenbulgur:
1 Zwiebel
300 bis 500 Gramm Möhren
etwas Öl
300 Gramm Bulgur (Weizengrütze)
500 Milliliter heiße Gemüse- oder Geflügelbrühe (Instant)
100 Milliliter Milch
zum Würzen: durchgepresster Knoblauch, Petersilie, Salz und Pfeffer nach Geschmack
Zutaten Joghurtsoße:
500 Gramm Joghurt natur
Saft einer halben Zitrone
eine Packung tiefgekühlte 8-Kräuter-Mischung (oder ein Kästchen Kresse oder einen Bund Schnittlauch, in Röllchen geschnitten)
Salz, Pfeffer und etwas Zucker nach Geschmack
Zubereitung:
Zwiebel schälen und hacken, Möhren schrappen und in Stücke schneiden bzw. grob reiben (ich jage die Möhren immer durch die Pommes-Scheibe meiner Küchenmaschine). Beides im heißen Öl (wenn gewünscht, auch den durchgepressten Knoblauch) anbraten, Bulgur zugeben, dann Brühe und Milch angießen. Aufkochen lassen, dann mit Deckel auf niedrigster Stufe etwa 15 bis 20 Minuten quellen lassen, zum Schluss mit Salz, Pfeffer und Petersilie würzen.
Während der Bulgur quillt, die Joghurtsoße zubereiten (alle aufgezählten Zutaten in eine Schüssel geben und verrühren).
Besonders praktisch ist, dass der Möhrenbulgur durch die kalte Joghurtsoße ohne "Mama, kannst du mal pusten!?" immer gleich gegessen werden kann, weil er nie zu heiß ist!
iPhone-Firmware liefert Hinweise auf die nächste Gerätegeneration
Macrumors entdeckt Unterschiede im Code
Wie das US-Portal "Macrumors" berichtet, liefert die neue Firmware-Version 2.2.1 erstmals Hinweise dafür, dass ein neues iPhone in Planung ist. Im Programmcode taucht neben den Modellbezeichungen 1.1 für das erste iPhone und 1.2 für das iPhone 3G auch die Modellbezeichung 2.1 auf, die auf ein völlig neues Gerät schließen lässt.
Grundlegendes Update
Die Code-Zeile ist ein deutlicher Hinweis, allerdings keine offizielle Bestätigung für eine neue iPhone-Version. Die höhere Versionsnummer erlaubt jedoch den Rückschluss, dass es keine kosmetischen Änderungen, sondern ein grundlegendes Update geben wird. In Branchenkreisen geht man weiterhin davon aus, dass im Sommer 2009 ein neues iPhone seine Premiere feiern wird, den Gerüchten zu einem iPhone Nano hat der amtierende Apple-Chef Tim Cook jedoch eine deutliche Absage erteilt.
Wie das US-Portal "Macrumors" berichtet, liefert die neue Firmware-Version 2.2.1 erstmals Hinweise dafür, dass ein neues iPhone in Planung ist. Im Programmcode taucht neben den Modellbezeichungen 1.1 für das erste iPhone und 1.2 für das iPhone 3G auch die Modellbezeichung 2.1 auf, die auf ein völlig neues Gerät schließen lässt.
Grundlegendes Update
Die Code-Zeile ist ein deutlicher Hinweis, allerdings keine offizielle Bestätigung für eine neue iPhone-Version. Die höhere Versionsnummer erlaubt jedoch den Rückschluss, dass es keine kosmetischen Änderungen, sondern ein grundlegendes Update geben wird. In Branchenkreisen geht man weiterhin davon aus, dass im Sommer 2009 ein neues iPhone seine Premiere feiern wird, den Gerüchten zu einem iPhone Nano hat der amtierende Apple-Chef Tim Cook jedoch eine deutliche Absage erteilt.
Lotto: Trotz Rekord-Jackpots brechen Umsätze ein
Das seit dem 1. Januar wirksame Verbot des Lottospielens per Internet hat die Umsätze der Lottogesellschaften massiv einbrechen lassen.
Trotz des derzeit drittgrößten Jackpots der Geschichte lag der Spieleinsatz der deutschen Lottospieler für die Ziehung am Mittwoch bei eher bescheidenen 71,1 Millionen Euro.
Zum Vergleich: Der Run auf den bisherigen Rekord-Jackpot im Dezember 2007 hatte über Wochen hinweg stabile Spieleinlagen von 80 bis 150 Millionen Euro eingebracht.
Faber: Bis zu drei Millionen Spieler weniger
Der Bochumer Lotto-Anbieter Norman Faber glaubt, dass sich durch das im Glücksspiel-Staatsvertrag geregelte Internet-Verbot bis zu drei Millionen Spieler weniger beteiligen würden. Lotto verkomme zu „einer Oma-und-Opa-Lotterie“, da die 20- bis 50-jährigen Online-Spieler den Weg in eine der 23.700 Lotto-Annahmestellen scheuen würden. Dem Staat gingen so Einnahmen von bis zu 500 Millionen Euro verloren.
Viel geringere Einlagen
„Das Niveau der Einlagen ist wesentlich niedriger“, bestätigte der Sprecher der größten deutschen Landes-Lottogesellschaft WestLotto in Münster, Hans-Joachim Rotermund. Neben dem Online-Verbot schlügen auch die verschärften Werbe-Richtlinien für Glücksspiele zu Buche.
Der Glücksspiel-Staatsvertrag war Anfang 2008 in Kraft getreten und greift nun nach einjähriger Übergangsfrist ohne Einschränkungen. Dafür bleibt das Glücksspielmonopol des Staates trotz wettbewerbsrechtlicher Bedenken erhalten.
Trotz des derzeit drittgrößten Jackpots der Geschichte lag der Spieleinsatz der deutschen Lottospieler für die Ziehung am Mittwoch bei eher bescheidenen 71,1 Millionen Euro.
Zum Vergleich: Der Run auf den bisherigen Rekord-Jackpot im Dezember 2007 hatte über Wochen hinweg stabile Spieleinlagen von 80 bis 150 Millionen Euro eingebracht.
Faber: Bis zu drei Millionen Spieler weniger
Der Bochumer Lotto-Anbieter Norman Faber glaubt, dass sich durch das im Glücksspiel-Staatsvertrag geregelte Internet-Verbot bis zu drei Millionen Spieler weniger beteiligen würden. Lotto verkomme zu „einer Oma-und-Opa-Lotterie“, da die 20- bis 50-jährigen Online-Spieler den Weg in eine der 23.700 Lotto-Annahmestellen scheuen würden. Dem Staat gingen so Einnahmen von bis zu 500 Millionen Euro verloren.
Viel geringere Einlagen
„Das Niveau der Einlagen ist wesentlich niedriger“, bestätigte der Sprecher der größten deutschen Landes-Lottogesellschaft WestLotto in Münster, Hans-Joachim Rotermund. Neben dem Online-Verbot schlügen auch die verschärften Werbe-Richtlinien für Glücksspiele zu Buche.
Der Glücksspiel-Staatsvertrag war Anfang 2008 in Kraft getreten und greift nun nach einjähriger Übergangsfrist ohne Einschränkungen. Dafür bleibt das Glücksspielmonopol des Staates trotz wettbewerbsrechtlicher Bedenken erhalten.
Neue Gerüchte zum Dell-Einstieg ins Smartphone-Geschäft
Betriebssystem noch unklar
Wie die Wirtschaftszeitung "Wall Street Journal" und das Technikportal "Alley Insider" übereinstimmend berichten, bestätigen sich offenbar die Gerüchte über den Einstieg des Computerherstellers Dell in den Smartphone-Markt. Ein Marktstart sei noch im Jahr 2009 vorgesehen, eine Präsentation der Pläne auf dem Mobile World Congress in Barcelona wäre demnach wahrscheinlich.
Windows Mobile oder Android
Beim Betriebssystem des Dell-Smartphones, das den Berichten zufolge den Namen "MePhone" tragen soll, hat man sich offenbar noch nicht festgelegt. Getestet worden seien Android und Windows Mobile, festgelegt habe sich Dell jedoch noch nicht. Völig neu sind die Gerüchte um einen Einstieg von Dell in den Smartphone-Markt ebenfalls nicht. Bereits vor knapp zwei Jahren gab es in der Branche entsprechende Spekulationen, die sich zumindest für den damaligen Zeitpunkt als nicht stichhaltig herausstellten.
Wie die Wirtschaftszeitung "Wall Street Journal" und das Technikportal "Alley Insider" übereinstimmend berichten, bestätigen sich offenbar die Gerüchte über den Einstieg des Computerherstellers Dell in den Smartphone-Markt. Ein Marktstart sei noch im Jahr 2009 vorgesehen, eine Präsentation der Pläne auf dem Mobile World Congress in Barcelona wäre demnach wahrscheinlich.
Windows Mobile oder Android
Beim Betriebssystem des Dell-Smartphones, das den Berichten zufolge den Namen "MePhone" tragen soll, hat man sich offenbar noch nicht festgelegt. Getestet worden seien Android und Windows Mobile, festgelegt habe sich Dell jedoch noch nicht. Völig neu sind die Gerüchte um einen Einstieg von Dell in den Smartphone-Markt ebenfalls nicht. Bereits vor knapp zwei Jahren gab es in der Branche entsprechende Spekulationen, die sich zumindest für den damaligen Zeitpunkt als nicht stichhaltig herausstellten.
Donnerstag, 29. Januar 2009
Radalert: Kostenloser SMS-Dienst warnt vor Blitzern und Radarfallen
Autovermietung Sixt stellt den Dienst zur Verfügung
Die Autovermietung Sixt bietet einen kostenlosen Dienst für das Handy, der Autofahrer vor Geschwindigkeitskontrollen warnt. Handy-Nutzer müssen sich dazu über dieWebsite registrieren und Regionen definieren. Sie erhalten dann immer eine SMS sobald ein neuer Blitzer in ihrer Region gemeldet wurde. Zudem können iPhone-Besitzer die Meldungen über eine iPhone-Applikation in Echtzeit erhalten.
iPhone-Anwendung
Darüber hinaus können sich Besitzer eines iPhones per GPS und Dreieckspeilung rechtzeitig über Blitzer auf ihrer Strecke informieren lassen. Dazu können sie sich die entsprechende iPhone-Applikation unter Radalert.de oder im App Store herunterladen und nach der Installation den akustischen oder den Vibrationsalarm aktivieren. Es erfolgt eine Warnung, sobald sie sich einer gemeldeten Geschwindigkeitskontrolle nähern.
Blitzer melden
Entdeckt ein Autofahrer mit iPhone einen neuen Blitzer, kann er über einen Button andere Verkehrsteilnehmer warnen. Die aktuelle Position wird dann an das System übermittelt und in das Verzeichnis der Geschwindigkeitskontrollen aufgenommen. In Kürze wird auch eine Radalert-Anwendung für alle Blackberrys mit GPS erhältlich sein.
Die Autovermietung Sixt bietet einen kostenlosen Dienst für das Handy, der Autofahrer vor Geschwindigkeitskontrollen warnt. Handy-Nutzer müssen sich dazu über dieWebsite registrieren und Regionen definieren. Sie erhalten dann immer eine SMS sobald ein neuer Blitzer in ihrer Region gemeldet wurde. Zudem können iPhone-Besitzer die Meldungen über eine iPhone-Applikation in Echtzeit erhalten.
iPhone-Anwendung
Darüber hinaus können sich Besitzer eines iPhones per GPS und Dreieckspeilung rechtzeitig über Blitzer auf ihrer Strecke informieren lassen. Dazu können sie sich die entsprechende iPhone-Applikation unter Radalert.de oder im App Store herunterladen und nach der Installation den akustischen oder den Vibrationsalarm aktivieren. Es erfolgt eine Warnung, sobald sie sich einer gemeldeten Geschwindigkeitskontrolle nähern.
Blitzer melden
Entdeckt ein Autofahrer mit iPhone einen neuen Blitzer, kann er über einen Button andere Verkehrsteilnehmer warnen. Die aktuelle Position wird dann an das System übermittelt und in das Verzeichnis der Geschwindigkeitskontrollen aufgenommen. In Kürze wird auch eine Radalert-Anwendung für alle Blackberrys mit GPS erhältlich sein.
Mobilfunkbetreiber fordern Gebührenerhöhung
O2 will Verdopplung der Weiterleitungsentgelte
Wenn es nach dem Willen der großen Mobilfunkbetreiber geht, könnte Handynutzern bald eine saftige Tariferhöhung ins Haus stehen. Vodafone, O2 und T-Mobile fordern von der Bundesnetzagentur eine Erhöhung der Gebühren für die Weiterleitung von Telefonaten in ihre Netze, was am Ende auch die Mobilfunktarife steigen lassen würde. Nur E-Plus setzt sich für eine Senkung der sogenannten Terminierungsentgelte ein.
O2 fordert Verdopplung der Gebühr
O2 fordert gar eine Verdopplung der Weiterleitungsgebühren, berichtet "Spiegel Online" unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters. Zurzeit erhalten Vodafone und T-Mobile für Gespräche aus anderen Netzen 7,92 Cent pro Minute. T-Mobile fordert eine Erhöhung auf 8,39 Cent, Vodafone will 8,23 Cent durchsetzen. E-Plus und O2 erhalten zurzeit 8,8 Cent pro Minute. Bei O2 wünscht man sich eine kräftige Erhöhung auf 16,43 Cent, die später wieder auf 14,98 und bis März 2012 auf 14,43 Cent pro Minute gesenkt werden soll.
E-Plus will die Gebühr schrittweise senken
E-Plus dagegen geht gegen den Trend und will eine schrittweise Senkung auf 8,4, 7,6 und 6,8 Cent bis 2012 erreichen. Die Terminierungsentgelte sind für die Betreiber eine wichtige Einnahmequelle. Immer, wenn beispielsweise ein O2-Kunde einen Vodafone-Kunden anruft, erhält Vodafone von O2 7,92 Cent pro Minute. Wie hoch diese Gebühr ist, legen nicht die Betreiber, sondern die Bundesnetzagentur fest.
Wenn es nach dem Willen der großen Mobilfunkbetreiber geht, könnte Handynutzern bald eine saftige Tariferhöhung ins Haus stehen. Vodafone, O2 und T-Mobile fordern von der Bundesnetzagentur eine Erhöhung der Gebühren für die Weiterleitung von Telefonaten in ihre Netze, was am Ende auch die Mobilfunktarife steigen lassen würde. Nur E-Plus setzt sich für eine Senkung der sogenannten Terminierungsentgelte ein.
O2 fordert Verdopplung der Gebühr
O2 fordert gar eine Verdopplung der Weiterleitungsgebühren, berichtet "Spiegel Online" unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters. Zurzeit erhalten Vodafone und T-Mobile für Gespräche aus anderen Netzen 7,92 Cent pro Minute. T-Mobile fordert eine Erhöhung auf 8,39 Cent, Vodafone will 8,23 Cent durchsetzen. E-Plus und O2 erhalten zurzeit 8,8 Cent pro Minute. Bei O2 wünscht man sich eine kräftige Erhöhung auf 16,43 Cent, die später wieder auf 14,98 und bis März 2012 auf 14,43 Cent pro Minute gesenkt werden soll.
E-Plus will die Gebühr schrittweise senken
E-Plus dagegen geht gegen den Trend und will eine schrittweise Senkung auf 8,4, 7,6 und 6,8 Cent bis 2012 erreichen. Die Terminierungsentgelte sind für die Betreiber eine wichtige Einnahmequelle. Immer, wenn beispielsweise ein O2-Kunde einen Vodafone-Kunden anruft, erhält Vodafone von O2 7,92 Cent pro Minute. Wie hoch diese Gebühr ist, legen nicht die Betreiber, sondern die Bundesnetzagentur fest.
Telekom: Mehr Mobilkunden, aber Festnetzkunden wandern ab
Fast drei Millionen weniger Festnetzkunden / Aktie gibt nach
Die Deutsche Telekom hat 2008 fast drei Millionen Festnetzkunden verloren. Die Gesamtzahl der Anschlüsse habe sich von rund 36,6 Millionen auf 33,8 Millionen reduziert, teilte der Bonner DAX-Konzern am Donnerstag mit. Im Mobilfunkbereich stieg die Zahl der Kunden jedoch um 6,3 Prozent auf 128 Millionen. Deutliche Zuwächse gab es auch bei den DSL-Kunden. Die Telekom-Aktie fiel am Donnerstagmorgen dennoch unter die 10-Euro-Marke.
Verluste besonders im Inland
Im Inland ging die Zahl der Festnetz-Anschlüsse deutlich um acht Prozent auf 28,6 Millionen zurück, teilte das Unternehmen mit. Im Ausland habe die Deutsche Telekom lediglich Verluste von 4,3 Prozent hinnehmen müssen. Die Aktie des Konzerns an der Frankfurter Börse notierte am Morgen nur noch bei 9,77 Euro.
39 Millionen Kunden bei T-Mobile Deutschland
Im Mobilfunk hat der Telekomkonzern die Gesamtkundenzahl im vergangenen Jahr bis Ende Dezember im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 Prozent auf 128,3 Millionen erhöht. Von diesem Zuwachs entfielen mehr als fünf Millionen auf das Vertragskundensegment, das nun knapp 66 Millionen Kunden umfasst. T-Mobile Deutschland erzielte dabei einen Zuwachs von 8,8 Prozent auf 39 Millionen Kunden. In den USA kletterte der Wert um knapp zehn Prozent auf rund 33 Millionen Mobilfunkkunden.
45 Prozent Marktanteil bei DSL
Bei den DSL-Neukunden in Deutschland hat die Telekom nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr einen Marktanteil von rund 45 Prozent erreicht. Mit rund 1,6 Millionen neuer Kunden habe man "das selbst gesteckte Ziel" erreicht. Die Zahl der gesamten Breitbandanschlüsse sei um acht Prozent auf gut 15 Millionen gestiegen.
Die Deutsche Telekom hat 2008 fast drei Millionen Festnetzkunden verloren. Die Gesamtzahl der Anschlüsse habe sich von rund 36,6 Millionen auf 33,8 Millionen reduziert, teilte der Bonner DAX-Konzern am Donnerstag mit. Im Mobilfunkbereich stieg die Zahl der Kunden jedoch um 6,3 Prozent auf 128 Millionen. Deutliche Zuwächse gab es auch bei den DSL-Kunden. Die Telekom-Aktie fiel am Donnerstagmorgen dennoch unter die 10-Euro-Marke.
Verluste besonders im Inland
Im Inland ging die Zahl der Festnetz-Anschlüsse deutlich um acht Prozent auf 28,6 Millionen zurück, teilte das Unternehmen mit. Im Ausland habe die Deutsche Telekom lediglich Verluste von 4,3 Prozent hinnehmen müssen. Die Aktie des Konzerns an der Frankfurter Börse notierte am Morgen nur noch bei 9,77 Euro.
39 Millionen Kunden bei T-Mobile Deutschland
Im Mobilfunk hat der Telekomkonzern die Gesamtkundenzahl im vergangenen Jahr bis Ende Dezember im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 Prozent auf 128,3 Millionen erhöht. Von diesem Zuwachs entfielen mehr als fünf Millionen auf das Vertragskundensegment, das nun knapp 66 Millionen Kunden umfasst. T-Mobile Deutschland erzielte dabei einen Zuwachs von 8,8 Prozent auf 39 Millionen Kunden. In den USA kletterte der Wert um knapp zehn Prozent auf rund 33 Millionen Mobilfunkkunden.
45 Prozent Marktanteil bei DSL
Bei den DSL-Neukunden in Deutschland hat die Telekom nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr einen Marktanteil von rund 45 Prozent erreicht. Mit rund 1,6 Millionen neuer Kunden habe man "das selbst gesteckte Ziel" erreicht. Die Zahl der gesamten Breitbandanschlüsse sei um acht Prozent auf gut 15 Millionen gestiegen.
Google hofft auf Obama
Nach der Amtseinführung von Barack Obama hofft Google darauf, dass die politischen Ziele des Unternehmens umgesetzt werden. Die Chancen sind gut: Die wichtigsten Ziele Googles stehen auf der Agenda des neuen Präsidenten.
Im Wahlkampf hat Google Barack Obama unterstützt. Google-Chef Eric Schmidt und drei weitere Mitarbeiter arbeiteten im Übergangsteam mit. Das Unternehmen feierte die Amtseinführung mit einer großen Party, zu der auch Hollywoodstars kamen. Nun hofft das Internetunternehmen darauf, dass Präsident Obama ihm dabei hilft, seine politische Ziele umzusetzen, berichtet die Tageszeitung Los Angeles Times.
Ganz oben auf Googles Agenda stehen zwei Punkte: Zum einen möchte Google mehr Breitbandinternetzugänge, zum anderen tritt es für Netzneutralität ein. Dass diese Forderungen erfüllt werden, scheint nicht unmöglich. Netzneutralität, Internetzugänge in ländlichen Gebieten und die Einrichtung der Stelle eines Technikbeauftragten stehen nicht nur auf Googles Wunschliste, sondern auch auf der Tagesordnung des neuen US-Präsidenten. Ein erster Schritt scheint getan: Der von Obama eingesetzte neue Vorsitzende der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC), Julius Genachowski, gilt als Verfechter der Netzneutralität.
Doch auch wenn die Ziele durchaus breitere Unterstützung finden, etwa durch Verbraucherschützer, vertrete Google diese nicht nur aus Mildtätigkeit, sondern verfolge damit auch handfeste eigene Interessen, sagte Jeff Chester, Chef der Center for Digital Democracy, der Zeitung: Mehr Breitbandzugänge bedeutet für Google, seine Dienste besser an die Nutzer zu bringen. Ohne Netzneutralität muss das Unternehmen fürchten, eine Maut an die Netzbetreiber dafür zahlen zu müssen, dass seine Seiten bevorzugt ausgeliefert werden.
Googles gestärkte Position erregt jedoch auch Besorgnis. Anfang November kündigte Google eine Werbepartnerschaft mit Yahoo, um einer drohenden Wettbewerbsklage zu entgehen. Jetzt fragen sich Googles Konkurrenten im Werbegeschäft, die massiv gegen die Partnerschaft protestiert hatten, ob sie beim nächsten Mal wieder erfolgreich sein werden. Die Frage sei, ob aus Google "ein weiteres jener Unternehmen wird, die auf Gefallen aus Washington aus sind", oder ob es sich weiterhin aus dem politischen Hickhack raushalte, schätzt der Stanford-Politologe Bill Warden die Lage ein.
Google weist die Bedenken zurück. Das Unternehmen führt seinen guten Stand bei der neuen Regierung darauf zurück, dass beide ähnliche Positionen vertreten. An der finanziellen Unterstützung allein kann es jedenfalls nicht liegen. Denn Google fuhr während des Wahlkampfes zweigleisig. Das Political Action Committee (PAC) des Unternehmens spendete 2008 insgesamt 264.000 US-Dollar an Kandidaten der Parteien. Davon flossen nach Angaben des Center for Responsive Politics 57 Prozent in die Kassen der Demokraten. Die Rest ging an die Republikaner. Es sei in der Tat so, dass die neue Regierung "vieles unterstützt, was wir auch gut finden", sagte Adam Kovacevich, der Google in Washington vertritt. Doch um etwas in der Politik zu erreichen, müsse man Beziehungen zu beiden Parteien haben.
Die unterhält übrigens auch Konkurrent Microsoft: Das PAC des Redmonder Unternehmens spendete 734.000 US-Dollar, von denen 59 Prozent die Demokraten bekamen.
Im Wahlkampf hat Google Barack Obama unterstützt. Google-Chef Eric Schmidt und drei weitere Mitarbeiter arbeiteten im Übergangsteam mit. Das Unternehmen feierte die Amtseinführung mit einer großen Party, zu der auch Hollywoodstars kamen. Nun hofft das Internetunternehmen darauf, dass Präsident Obama ihm dabei hilft, seine politische Ziele umzusetzen, berichtet die Tageszeitung Los Angeles Times.
Ganz oben auf Googles Agenda stehen zwei Punkte: Zum einen möchte Google mehr Breitbandinternetzugänge, zum anderen tritt es für Netzneutralität ein. Dass diese Forderungen erfüllt werden, scheint nicht unmöglich. Netzneutralität, Internetzugänge in ländlichen Gebieten und die Einrichtung der Stelle eines Technikbeauftragten stehen nicht nur auf Googles Wunschliste, sondern auch auf der Tagesordnung des neuen US-Präsidenten. Ein erster Schritt scheint getan: Der von Obama eingesetzte neue Vorsitzende der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC), Julius Genachowski, gilt als Verfechter der Netzneutralität.
Doch auch wenn die Ziele durchaus breitere Unterstützung finden, etwa durch Verbraucherschützer, vertrete Google diese nicht nur aus Mildtätigkeit, sondern verfolge damit auch handfeste eigene Interessen, sagte Jeff Chester, Chef der Center for Digital Democracy, der Zeitung: Mehr Breitbandzugänge bedeutet für Google, seine Dienste besser an die Nutzer zu bringen. Ohne Netzneutralität muss das Unternehmen fürchten, eine Maut an die Netzbetreiber dafür zahlen zu müssen, dass seine Seiten bevorzugt ausgeliefert werden.
Googles gestärkte Position erregt jedoch auch Besorgnis. Anfang November kündigte Google eine Werbepartnerschaft mit Yahoo, um einer drohenden Wettbewerbsklage zu entgehen. Jetzt fragen sich Googles Konkurrenten im Werbegeschäft, die massiv gegen die Partnerschaft protestiert hatten, ob sie beim nächsten Mal wieder erfolgreich sein werden. Die Frage sei, ob aus Google "ein weiteres jener Unternehmen wird, die auf Gefallen aus Washington aus sind", oder ob es sich weiterhin aus dem politischen Hickhack raushalte, schätzt der Stanford-Politologe Bill Warden die Lage ein.
Google weist die Bedenken zurück. Das Unternehmen führt seinen guten Stand bei der neuen Regierung darauf zurück, dass beide ähnliche Positionen vertreten. An der finanziellen Unterstützung allein kann es jedenfalls nicht liegen. Denn Google fuhr während des Wahlkampfes zweigleisig. Das Political Action Committee (PAC) des Unternehmens spendete 2008 insgesamt 264.000 US-Dollar an Kandidaten der Parteien. Davon flossen nach Angaben des Center for Responsive Politics 57 Prozent in die Kassen der Demokraten. Die Rest ging an die Republikaner. Es sei in der Tat so, dass die neue Regierung "vieles unterstützt, was wir auch gut finden", sagte Adam Kovacevich, der Google in Washington vertritt. Doch um etwas in der Politik zu erreichen, müsse man Beziehungen zu beiden Parteien haben.
Die unterhält übrigens auch Konkurrent Microsoft: Das PAC des Redmonder Unternehmens spendete 734.000 US-Dollar, von denen 59 Prozent die Demokraten bekamen.
Cyberwar: Kirgistan offline
Eine Denial-of-Service-Attacke hat das zentalasiatische Land Kirgisistan lahmgelegt. Die Angriffe sollen aus Russland kommen und könnten politisch motiviert sein.
Nichts geht mehr im kirgisischen Internet. Seit der vergangenen Woche sieht sich das kleine zentralasiatische Land massiven Denial-of-Service-Attacken ausgesetzt. Drei der vier Provider des Landes sind seit mehreren Tagen offline, berichtet der Information Warfare Monitor (IWMP) unter Berufung auf eine Quelle in Zentralasien. Wegen des massiven Trafficaufkommens weigerten sich ihre Provider in Russland und Kasachstan, den Traffic nach Kirgisistan weiterzuleiten. IWMP ist eine Projekt der Advanced Network Research Group an der Universität von Cambridge.
Nach Informationen des Wall Street Journal sollen russische Cracker hinter den Angriffen stecken. Das Motiv für die Angriffe könnte politisch sein: Die US-Luftwaffe unterhält in Kirgisistan eine Basis für Operationen in Afghanistan. Die russische Regierung drängt derzeit den kirgisischen Präsidenten Kurmanbek Bakijew, die Basis zu schließen. Die Cyberangriffe könnten demnach dazu dienen, den Druck auf Bakijew zu verstärken. Eine andere Möglichkeit ist, dass sich die Angriffe gegen die kirgisische Opposition richten, die das Internet als Medium nutzt. Russland unterstützt Präsident Bakijew.
Das ist nicht der erste massive Angriff auf zentralasiatische Land. Im Jahr 2005 wurde Kirgistan anlässlich der Parlamentswahlen schon einmal Opfer einer Cyberattacke. Die OpenNet Initiative machte seinerzeit gemietete professionelle Cracker für die Angriffe verantwortlich, die vermutlich in der Ukraine ansässig waren. Sie griffen die Provider des Landes gezielt über ein Botnet an. In Folge der Angriffe wurden zwei wichtige Nachrichtenseiten vom Netz genommen. Die OpenNet Initiative ist ein gemeinsames Projekt der Universitäten in Toronto, Harvard, Oxford und Cambridge, das sich mit Zensur und Überwachung im Internet befasst.
Kirgisistan ist erst seit 1991 ein eigener Staat. Das Land war Mitte des 19. Jahrhundert von Russland erobert worden und gehörte seither erst zu Russland, dann zur Sowjetunion. In der jüngeren Vergangenheit wurde Russland mehrfach für digitale Angriffe auf Länder verantwortlich gemacht, die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion unabhängig wurden: Im Mai 2007 beschuldigte der estnische Ministerpräsident Andrus Ansip russische Behörden, an den Cyberattacken auf sein Land beteiligt zu sein. Während des Krieges zwischen Georgien und Russland im Sommer 2008 wurden georgische Regierungsserver und VoIP-Verbindungen angegriffen. Auch daran soll die Regierung in Moskau beteiligt gewesen sein.
IWMP will den aktuellen Angriffen auf den Grund gehen und nachprüfen, ob sie denen gegen Estland und Georgien ähneln und möglicherweise die gleichen Urheber haben.
Nichts geht mehr im kirgisischen Internet. Seit der vergangenen Woche sieht sich das kleine zentralasiatische Land massiven Denial-of-Service-Attacken ausgesetzt. Drei der vier Provider des Landes sind seit mehreren Tagen offline, berichtet der Information Warfare Monitor (IWMP) unter Berufung auf eine Quelle in Zentralasien. Wegen des massiven Trafficaufkommens weigerten sich ihre Provider in Russland und Kasachstan, den Traffic nach Kirgisistan weiterzuleiten. IWMP ist eine Projekt der Advanced Network Research Group an der Universität von Cambridge.
Nach Informationen des Wall Street Journal sollen russische Cracker hinter den Angriffen stecken. Das Motiv für die Angriffe könnte politisch sein: Die US-Luftwaffe unterhält in Kirgisistan eine Basis für Operationen in Afghanistan. Die russische Regierung drängt derzeit den kirgisischen Präsidenten Kurmanbek Bakijew, die Basis zu schließen. Die Cyberangriffe könnten demnach dazu dienen, den Druck auf Bakijew zu verstärken. Eine andere Möglichkeit ist, dass sich die Angriffe gegen die kirgisische Opposition richten, die das Internet als Medium nutzt. Russland unterstützt Präsident Bakijew.
Das ist nicht der erste massive Angriff auf zentralasiatische Land. Im Jahr 2005 wurde Kirgistan anlässlich der Parlamentswahlen schon einmal Opfer einer Cyberattacke. Die OpenNet Initiative machte seinerzeit gemietete professionelle Cracker für die Angriffe verantwortlich, die vermutlich in der Ukraine ansässig waren. Sie griffen die Provider des Landes gezielt über ein Botnet an. In Folge der Angriffe wurden zwei wichtige Nachrichtenseiten vom Netz genommen. Die OpenNet Initiative ist ein gemeinsames Projekt der Universitäten in Toronto, Harvard, Oxford und Cambridge, das sich mit Zensur und Überwachung im Internet befasst.
Kirgisistan ist erst seit 1991 ein eigener Staat. Das Land war Mitte des 19. Jahrhundert von Russland erobert worden und gehörte seither erst zu Russland, dann zur Sowjetunion. In der jüngeren Vergangenheit wurde Russland mehrfach für digitale Angriffe auf Länder verantwortlich gemacht, die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion unabhängig wurden: Im Mai 2007 beschuldigte der estnische Ministerpräsident Andrus Ansip russische Behörden, an den Cyberattacken auf sein Land beteiligt zu sein. Während des Krieges zwischen Georgien und Russland im Sommer 2008 wurden georgische Regierungsserver und VoIP-Verbindungen angegriffen. Auch daran soll die Regierung in Moskau beteiligt gewesen sein.
IWMP will den aktuellen Angriffen auf den Grund gehen und nachprüfen, ob sie denen gegen Estland und Georgien ähneln und möglicherweise die gleichen Urheber haben.
Lumix DMC-TZ7: Hybridkamera für HD-Video- und Fotoaufnahmen
Die Lumix DMC-TZ7 von Panasonic ist eine Reisekamera, die ein 12fach-Zoomobjektiv besitzt. Dennoch sitzt die Kamera in einem nur 3,3 cm starken Gehäuse und lässt sich so leichter transportieren als beispielsweise eine Spiegelreflex- oder Bridgekamera. Panasonic spricht von einer Hybridkamera, die sowohl für Fotos, aber auch als Camcorderersatz geeignet ist.
Die TZ7 erreicht mit ihrem 2,33 Zoll großen CCD 10 Megapixel Auflösung und kann nicht nur Fotos mit 3.648 x 2.736 Pixeln, sondern auch Videos mit 720p aufnehmen. Das Objektiv deckt einen Brennweitenbereich von 25 bis 300 mm (Kleinbild) bei Anfangsblendenöffnungen von F3,3 und 4,9 ab. Durch einen optischen Bildstabilisator sollen sich Verwackler in Grenzen halten.
Das 3 Zoll große Display ist Sucher und Bedienoberfläche in einem und erreicht eine Auflösung von 460.000 Bildpunkten. Seine Helligkeit wird automatisch der Umgebung angepasst.
Die Lichtempfindlichkeit reicht von ISO 80 bis 1.600. Die Bewegungserkennung der Kameraelektronik kann die Lichtempfindlichkeit hochschalten, um Bewegungsunschärfen durch zu lange Belichtungszeiten auszuschließen.
Die Gesichtserkennung ist mit einer Identifikation verbunden: Erkannten Personen kann ein Name zugeordnet werden, der bei weiteren Aufnahmen eingeblendet wird.
Panasonic hat in die TZ7 einen Videomodus eingebaut, der sie in die Nähe von Camcordern rücken soll. Beim Aufzeichnungsformat setzt der Hersteller auf AVCHD gepaart mit Dolby-Digital-Stereoton. Ein Windschutz soll Störgeräusche reduzieren. Das Zoomobjektiv ist auch beim Filmen voll nutzbar und kann in zwei unterschiedlichen Geschwindigkeiten eingesetzt werden.
Für Filmaufnahmen stehen 17 Motivprogramme und unterschiedliche Farbanmutungen zur Wahl. Die Gesichtserkennung vom Fotomodus kann auch bei Videoaufnahmen zur Anpassung von Schärfe und Weißabgleich auf Gesichtspartien eingesetzt werden. Außerdem kann die Bitrate der Aufzeichnung in drei Stufen von 17 über 13 bis auf 9 MBit pro Sekunde verändert werden. Allerdings ist jede Aufnahme auf 15 Minuten limitiert. Der Videomodus wird mit einer eigenen Taste an der Kamera und nicht etwa über das Menü aktiviert.
Die TZ7 besitzt einen Mini-HDMI-Anschluss. Das passende Adapterkabel auf normale HDMI-Eingänge liegt bei. So kann die Kamera direkt an Displays und Projektoren genutzt werden.
Panasonic gibt eine Auslöseverzögerung von 0,006 Sekunden an. Bei voller Auflösung kann die Kamera 2,3 Bilder pro Sekunde aufnehmen. Bei reduzierter Auflösung von 3 Megapixeln können zehn Bilder pro Sekunde geschossen werden, bis die Speicherkarte voll ist.
Die Kamera misst 103,3 x 59,6 x 32,8 mm bei einem Gewicht von rund 206 Gramm. Sie speichert auf SDHC-Karten und kann mit einer Akkufüllung rund 300 Aufnahmen machen.
Die Panasonic Lumix DMC-TZ7 soll ab März 2009 für rund 430 Euro in Silber, Schwarz, Braun und Rot in den Handel kommen.
Merklicher Knochenschwund bei Astronauten
Knochenstärke der Astronauten nimmt stärker ab, als erwartet
Ein Aufenthalt im All hat für den Knochenbau des Menschen offenbar größere Auswirkungen als bislang angenommen: Amerikanische Wissenschaftler veröffentlichten jetzt die Ergebnisse einer Untersuchung von 13 ehemaligen ISS-Besatzungsmitgliedern. Im Schnitt reduzierte sich bei ihnen die Knochenstärke um 14 Prozent. Dies dürfte sie anfälliger für Knochenbrüche machen.
Die Wissenschaftler der University of California in Irvine und San Francisco hatten für ihre Studie 13 Astronauten untersucht, die sich zwischen vier und sechs Monaten auf der Internationalen Raumstation ISS aufgehalten hatten. Sie stellten dabei fest, dass sich bei ihnen die Knochenstärke am Hüftbein um durchschnittlich 14 Prozent reduziert hatte. Bei drei Astronauten stellten sie sogar einen Rückgang von 20 bis 30 Prozent fest - was in etwa dem Befund bei älteren Frauen mit Osteoporose entspricht. Die Ergebnisse waren eine negative Überraschung, da sie deutlich über den Werten lagen, die bei früheren, weniger aufwendigen Studien ermittelt worden waren.
"Wenn man keine besonderen Vorkehrungen trifft, dürften manche unserer Astronauten auch noch Jahrzehnte nach ihrer Mission mit einem höheren Risiko von Knochenbrüchen leben", erläutert die Studienleiterin Professor Joyce Keyak von der University of California in Irvine die Ergebnisse.
Dass die Schwerelosigkeit im All die Knochen von Astronauten brüchiger macht, ist schon fast seit Beginn der bemannten Raumfahrt bekannt. Neu an der jetzt vorgelegten Studie ist, dass sie sich als erste gezielt mit der Knochenstärke der aus dem All zurückkehrenden Astronauten befasst und nicht nur - wie bisher - mit der Mineraliendichte der Knochen. Keyak und ihre Kollegen nutzen dazu ein neues Computerprogramm, das in den vergangenen 20 Jahren zur Erkennung der Gefahr von Hüftbeinbrüchen bei Osteoporose-Patienten entwickelt wurde. Mit diesem Programm wurden die CT-Scans von einer Astronautin und von zwölf Astronauten analysiert, die alle Besatzungsmitglieder auf der Internationalen Raumstation waren.
Die so entdeckte Abnahme der Knochenstärke lag zwischen 0,6 und fünf Prozent pro Monat Dienst auf der ISS. Bei früheren Studien war eine Abnahme zwischen 0,4 und 1,8 Prozent bei der Mineraliendichte der Knochen festgestellt worden. Die neuen Werte, so Keyak, liegen somit signifikant über den zuvor gefundenen Werten. Am Hüftbein lässt sich in der Regel der größte Knochenschwund nach einem Aufenthalt im All feststellen. Brüche hier können meist nur mit Krankenhausaufenthalten und Operationen behandelt werden und haben einschneidende Auswirkungen auf die Bewegungsfähigkeit der Patienten.
Ein Aufenthalt im All hat für den Knochenbau des Menschen offenbar größere Auswirkungen als bislang angenommen: Amerikanische Wissenschaftler veröffentlichten jetzt die Ergebnisse einer Untersuchung von 13 ehemaligen ISS-Besatzungsmitgliedern. Im Schnitt reduzierte sich bei ihnen die Knochenstärke um 14 Prozent. Dies dürfte sie anfälliger für Knochenbrüche machen.
Die Wissenschaftler der University of California in Irvine und San Francisco hatten für ihre Studie 13 Astronauten untersucht, die sich zwischen vier und sechs Monaten auf der Internationalen Raumstation ISS aufgehalten hatten. Sie stellten dabei fest, dass sich bei ihnen die Knochenstärke am Hüftbein um durchschnittlich 14 Prozent reduziert hatte. Bei drei Astronauten stellten sie sogar einen Rückgang von 20 bis 30 Prozent fest - was in etwa dem Befund bei älteren Frauen mit Osteoporose entspricht. Die Ergebnisse waren eine negative Überraschung, da sie deutlich über den Werten lagen, die bei früheren, weniger aufwendigen Studien ermittelt worden waren.
"Wenn man keine besonderen Vorkehrungen trifft, dürften manche unserer Astronauten auch noch Jahrzehnte nach ihrer Mission mit einem höheren Risiko von Knochenbrüchen leben", erläutert die Studienleiterin Professor Joyce Keyak von der University of California in Irvine die Ergebnisse.
Dass die Schwerelosigkeit im All die Knochen von Astronauten brüchiger macht, ist schon fast seit Beginn der bemannten Raumfahrt bekannt. Neu an der jetzt vorgelegten Studie ist, dass sie sich als erste gezielt mit der Knochenstärke der aus dem All zurückkehrenden Astronauten befasst und nicht nur - wie bisher - mit der Mineraliendichte der Knochen. Keyak und ihre Kollegen nutzen dazu ein neues Computerprogramm, das in den vergangenen 20 Jahren zur Erkennung der Gefahr von Hüftbeinbrüchen bei Osteoporose-Patienten entwickelt wurde. Mit diesem Programm wurden die CT-Scans von einer Astronautin und von zwölf Astronauten analysiert, die alle Besatzungsmitglieder auf der Internationalen Raumstation waren.
Die so entdeckte Abnahme der Knochenstärke lag zwischen 0,6 und fünf Prozent pro Monat Dienst auf der ISS. Bei früheren Studien war eine Abnahme zwischen 0,4 und 1,8 Prozent bei der Mineraliendichte der Knochen festgestellt worden. Die neuen Werte, so Keyak, liegen somit signifikant über den zuvor gefundenen Werten. Am Hüftbein lässt sich in der Regel der größte Knochenschwund nach einem Aufenthalt im All feststellen. Brüche hier können meist nur mit Krankenhausaufenthalten und Operationen behandelt werden und haben einschneidende Auswirkungen auf die Bewegungsfähigkeit der Patienten.
Erste offiziellen Fotos und Infos vom neuen Porsche 911 GT3
Neue Generation des Renn-Elfers GT3
Porsche gibt weiter Gas und stellt den neuen 911 GT3, den Porsche mit Renngenen, vor. Er ist noch stärker und noch schneller als sein Vorgänger. Wir haben die ersten offiziellen Fotos.
Porsche setzt mit dem überarbeiteten 911 GT3 die sportliche Messlatte wieder ein Stück höher. Auf dem Genfer Autosalon (5. bis 15. März 2009) zeigen die Stuttgarter Sportwagenbauer ihren Neuen zum ersten Mal dem Publikum. Im Mai 2009 steht der GT3 dann europaweit bei den Händlern.
Die Leistung des konventionell beatmeten Boxers steigt um 20 PS auf nunmehr 435. Kein Wunder, verfügt das neue Modell doch über einen um 200 Kubikzentimeter vergrößerten Hubraum von 3,8 Litern.
Erstmals übernimmt das VarioCam-System nicht nur die Steuerung der Einlassnockenwellen, sondern regelt ebenso variabel den Gasauslass. Damit beschleunigt der neue GT3 in 4,1 Sekunden von null auf Tempo Hundert. Nach weiteren 4,1 Sekunden klettert die Tachonadel bereits auf 160 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit gibt Porsche mit 312 km/h an.
Doch nicht nur die Fahrleistungen verbessern sich durch die Modellpflege, auch die Dynamik erfährt eine umfassende Steigerung. Das besonders sportlich abgestimmte Porsche Stability Management (PSM) lässt sich stufenweise regulieren – und sogar komplett abschalten. Durch das aktive PASM-Fahrwerk konnten die Federn und Stabilisatoren noch steifer ausgelegt werden, ohne damit den alltagstauglichen Abrollkomfort im PASM-Normalmodus zu schmälern.
Auch die neuen, leichteren Räder versprühen dank Zentralverschluss und Semislick-Bereifung – jetzt auch mit Reifendruckkontrolle - mehr Renn-Flair denn je. Optional lässt sich der neue GT3 ab Herbst noch weiter aufrüsten. Dann gibt es nämlich eine neuartige dynamische Motorlagerung (PADM), die eine extrem sportliche Fahrweise erkennt und daraufhin die Motorlagerung verhärtet. Dadurch gewinnt der GT3 auch auf der Rennstrecke an Stabilität.
Basispreis des Porsche GT3: 116.947 Euro.
Porsche gibt weiter Gas und stellt den neuen 911 GT3, den Porsche mit Renngenen, vor. Er ist noch stärker und noch schneller als sein Vorgänger. Wir haben die ersten offiziellen Fotos.
Porsche setzt mit dem überarbeiteten 911 GT3 die sportliche Messlatte wieder ein Stück höher. Auf dem Genfer Autosalon (5. bis 15. März 2009) zeigen die Stuttgarter Sportwagenbauer ihren Neuen zum ersten Mal dem Publikum. Im Mai 2009 steht der GT3 dann europaweit bei den Händlern.
Die Leistung des konventionell beatmeten Boxers steigt um 20 PS auf nunmehr 435. Kein Wunder, verfügt das neue Modell doch über einen um 200 Kubikzentimeter vergrößerten Hubraum von 3,8 Litern.
Erstmals übernimmt das VarioCam-System nicht nur die Steuerung der Einlassnockenwellen, sondern regelt ebenso variabel den Gasauslass. Damit beschleunigt der neue GT3 in 4,1 Sekunden von null auf Tempo Hundert. Nach weiteren 4,1 Sekunden klettert die Tachonadel bereits auf 160 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit gibt Porsche mit 312 km/h an.
Doch nicht nur die Fahrleistungen verbessern sich durch die Modellpflege, auch die Dynamik erfährt eine umfassende Steigerung. Das besonders sportlich abgestimmte Porsche Stability Management (PSM) lässt sich stufenweise regulieren – und sogar komplett abschalten. Durch das aktive PASM-Fahrwerk konnten die Federn und Stabilisatoren noch steifer ausgelegt werden, ohne damit den alltagstauglichen Abrollkomfort im PASM-Normalmodus zu schmälern.
Auch die neuen, leichteren Räder versprühen dank Zentralverschluss und Semislick-Bereifung – jetzt auch mit Reifendruckkontrolle - mehr Renn-Flair denn je. Optional lässt sich der neue GT3 ab Herbst noch weiter aufrüsten. Dann gibt es nämlich eine neuartige dynamische Motorlagerung (PADM), die eine extrem sportliche Fahrweise erkennt und daraufhin die Motorlagerung verhärtet. Dadurch gewinnt der GT3 auch auf der Rennstrecke an Stabilität.
Basispreis des Porsche GT3: 116.947 Euro.
Notebooks für härteste Einsätze
Panasonic Toughbook
Panasonics Outdoor-Notebooks der Toughbook-Reihe: In der dritten Generation noch robuster, leistungsfähiger, ausdauernder.
Im Februar bringt Panasonic mit dem Toughbook CF-19 und dem Toughbook CF-19 (MK3) die nächste Generation seiner Flaggschiffmodelle im Bereich extrem robuster Notebooks auf den Markt. Zu den Highlights der neuen Outdoor-Books zählen neben der LED-Displaybeleuchtung auch ein integriertes Gobi-Modul (Verbindet mit Highspeed-Internet überall auf der Welt) und die bewährt robuste Konstruktion.
Die beiden Toughbook-Modelle sind mit den neuesten Intel-Prozessoren ausgestattet: Das CF-19 mit dem Intel Core 2 Duo-Prozessor SU9300 (1,20Ghz, 3MB 1 L2Cache, 800MHz FSB) und das CF-30 mit dem Intel Core 2 Duo-Prozessor SL9300 (1,6Ghz, 6MB 1 L2Cache, 1066MHz FSB). Damit sind Akkulaufzeiten von bis zu neun Stunden und schnelle Datenverarbeitung garantiert.
Notebook und Tablet-PC in einem
Das Panasonic Toughbook CF-19 kombiniert die Merkmale eines klassischen Notebooks mit denen eines Tablet-PCs. Um das Notebook in einem Tablet-PC zu verwandeln, muss nur das 10,4“ TFT-Farbdisplay um 180° gedreht und über die Tastatur geklappt werden. So erhält man einen Dual-Touchscreen, bei dem Daten bequem mit einem Finger oder Eingabestift eingegeben werden können
Extrem robust und leistungsstark
Das CF-30 besitzt neben einem 13,3“ XGA Active Matrix-Farbdisplay einen praktischen Tragegriff, mit dem sich das 3,8kg schwere Notebooks bequem und sicher tragen lässt. Sein für diese Notebook Kategorie durchaus geringes Gericht, die robuste Konstruktion und die lange Batterielaufzeit machen das CF-30 zum optimalen Begleiter für alle, die unter anspruchsvollen Umweltbedingungen arbeiten müssen.
Das CF-30MK3 und das CF-19MK3 sind ab Februar 2009 für 4.800 Euro bzw. für 3.960 Euro im Fachhandel erhältlich.
Erstes TV-Gerät vorgestellt, das sich ohne Blickkontakt ausschaltet
Der TV-Geräte-Hersteller Sony hat ein Gerät vorgestellt, dass sich dann automatisch in den Standby-Modus versetzt, wenn niemand mehr auf den Bildschirm sieht. Sollte niemand mehr vor dem Gerät sitzen, könne auch die Koppelung mit einer Zeitschaltuhr die völlige Abschaltung auslösen.
Die Geräteserie von Sony läuft unter dem Namen "Bravia V5", die mit Detektoren ausgestattet sind. Diese können auch erkennen, wenn jemand vor dem Fernseher eingeschlafen ist. Ausschlag gibt dabei die gemessene fehlende Bewegung vor dem Bildschirm.
Ein niedrigerer Energieverbrauch ist im Vergleich zu früheren Baureihen bei dieser Serie klar ersichtlich: Bei den 40 x 46 Zoll Flachbildschirmen gibt Sony einen 40 Prozent geringeren Stromverbrauch an.
Die Geräteserie von Sony läuft unter dem Namen "Bravia V5", die mit Detektoren ausgestattet sind. Diese können auch erkennen, wenn jemand vor dem Fernseher eingeschlafen ist. Ausschlag gibt dabei die gemessene fehlende Bewegung vor dem Bildschirm.
Ein niedrigerer Energieverbrauch ist im Vergleich zu früheren Baureihen bei dieser Serie klar ersichtlich: Bei den 40 x 46 Zoll Flachbildschirmen gibt Sony einen 40 Prozent geringeren Stromverbrauch an.
Über Nimbuzz PC
Nimbuzz PC ermöglicht kostenlose Anrufe, Chats und mehr mit deinen Freunden bei Schueler/Studi/MeinVZ, ICQ, Winsows Live Messenger (MSN), Google Talk, Yahoo und anderen beliebten Netzwerken. Ein Login, eine Kontaktliste, alle Accounts.
Spare Bares: Nimbuzz benutzt das Internet und lässt dich kostenlos internationale Anrufe zu deinen Online Freunden durchführen. Du kannst auch deinen VoIP Account benutzen um Freunde auf dem Festnetz oder auf dem Handy zu erreichen.
Finde deine Freunde: Finde den Standort deiner Freunde auf der Karte. Super um Treffen zu arrangieren.
Lass von dir hören: wenn deine Freunde offline sind, kannst du sie wissen lassen das du sie sprechen willst, indem du einen Buzz schickst. Dadurch startet Nimbuzz Mobile auf ihren Handys.
Nie mehr Kontakte verlieren: Benutze das Telefonbuch um Kontakte zu speichern, wiederherzustellen, und mit Nimbuzz Mobile zu synchronisieren. Kontakte werden online gespeichert. Ziemlich praktisch falls du mal dein Handy verloren hast
Hol's dir! - Einfach downloaden, installieren und mit Freunden bei anderen beliebten Netzwerken verbinden.
Download
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New Nimbuzz Mobile instant messaging and VoIP version!
New Nimbuzz Mobile version!
A new Nimbuzz Mobile version for Java, Symbian, and Windows Mobile phones (new iPhone version to follow soon):
Display Picture: Set your own display picture/avatar. Take one with
the camera on your mobile phone and set it now.
Appear Offline: Stay invisible on Windows Live (MSN), Yahoo, Gtalk, MySpace, and Gadu-Gadu although you are signed in. Nimbuzz, and other supported communities will show you as “Away”.
Add New Buddies: You can now add individual buddies from Windows Live Messenger (MSN), Yahoo, AIM, GTalk, MySpace,
and Nimbuzz, of course :)
Improved Battery Life: This new version is your batteries’ best friend. We have significantly reduced the amount of battery power needed - and Nimbuzz now runs longer on even the smallest battery.
Get the new Nimuzz Mobile at: http://get.nimbuzz.com and let us know what you think
Red Herring zufolge tritt Nimbuzz in die Fußstapfen von Google, Yahoo! Und YourTube.
Red Herring hat Nimbuzz mit dem angesehenen Gobal 100 Award ausgezeichnet, eines der Top 100 Technologie-Startups weltweit zu sein.
Nimbuzz wächst täglich um ungefähr 20.000 Nutzer und ist das erste Unternehmen für Mobile Messenger, dem dieser Preis verliehen wurde.
„Wir freuen uns sehr, Nimbuzz als eines der Red Herring Top 100 Unternehmen auszeichnen zu können“, erklärte der Red Herring Herausgeber Alex Vieux.
Die Bewertungen wurden sowohl quantitative und qualitative Kriterien wie finanzielle Leistungsfähigkeit, Innovation, Management, globale Strategie und Umweltfreundlichkeit.
Die Gewinner und Finalisten der vorherigen 3 Jahre konnten für diesen herausragenden Award gewählt werden. Aus 1800 erfolgreichen und qualifizierten Unternehmen hat das Red Herring Redaktionsteam die 100 Gewinner des Wettbewerbs anhand eines detaillierten Auswahlverfahrens ermittelt.
Seit 10 Jahren begutachtet das Red Herring Redaktionsteam unternehmerische Leistung weltweit. Geschäftsführer, Investoren und Beobachter der Technologie-Branche sehen die Red Herring 100 Liste als ein unschätzbares Mittel, um diejenigen erfolgversprechende Startups zu entdecken und zu fördern, welche den nächsten Innovationsschub anführen.
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Red Herring zufolge tritt Nimbuzz in die Fußstapfen von Google, Yahoo! Und YourTube.
Red Herring hat Nimbuzz mit dem angesehenen Gobal 100 Award ausgezeichnet, eines der Top 100 Technologie-Startups weltweit zu sein.
Nimbuzz wächst täglich um ungefähr 20.000 Nutzer und ist das erste Unternehmen für Mobile Messenger, dem dieser Preis verliehen wurde.
„Wir freuen uns sehr, Nimbuzz als eines der Red Herring Top 100 Unternehmen auszeichnen zu können“, erklärte der Red Herring Herausgeber Alex Vieux.
Die Bewertungen wurden sowohl quantitative und qualitative Kriterien wie finanzielle Leistungsfähigkeit, Innovation, Management, globale Strategie und Umweltfreundlichkeit.
Die Gewinner und Finalisten der vorherigen 3 Jahre konnten für diesen herausragenden Award gewählt werden. Aus 1800 erfolgreichen und qualifizierten Unternehmen hat das Red Herring Redaktionsteam die 100 Gewinner des Wettbewerbs anhand eines detaillierten Auswahlverfahrens ermittelt.
Seit 10 Jahren begutachtet das Red Herring Redaktionsteam unternehmerische Leistung weltweit. Geschäftsführer, Investoren und Beobachter der Technologie-Branche sehen die Red Herring 100 Liste als ein unschätzbares Mittel, um diejenigen erfolgversprechende Startups zu entdecken und zu fördern, welche den nächsten Innovationsschub anführen.
Mittwoch, 28. Januar 2009
Bundesbank-Gold weckt Begehrlichkeiten
Politiker fordern Verkauf der deutschen Goldreserven um Krise zu bewältigen
Enorme Goldreserven schlummern im Besitz der Bundesbank. Haushaltspolitiker wollen den Schatz anzapfen, um die Schulden des Bundes damit einzudämmen. Mit dem Konjunkurpaket erreicht die Neuverschuldung einen Rekordstand.
Unions-Haushaltsexperte Steffen Kampeter (CDU) hat zur Finanzierung der Konjunkturpakete den Verkauf der staatlichen Goldreserven gefordert. Die Gold- und Devisenreserven seien für Krisenzeiten angelegt worden, sagte Kampeter. Nun sei es so weit: "Alle reden von einer großen Krise." Die Bundesbank müsse in ihrer "eigenen Autonomie" überlegen, wie sie diese Reserven einsetze, sagte Kampeter.
Die enormen Goldreserven haben in der Vergangenheit wiederholt für Streit zwischen Politik und Bundesbank gesorgt. Mit rund 3400 Tonnen verwaltet die Bank den zweitgrößten Goldbestand weltweit. Nur die USA haben noch größere Reserven. Der Bestand der Bundesbank hat einen theoretischen Marktwert von etwa 75 Mrd. Euro. Wegen der Finanzkrise ist der Goldpreis in den vergangenen Monaten stark gestiegen.
Die Milliarden aus dem Bundesbank-Goldschatz könnten dem Bund aus seiner prekären Haushaltslage helfen. Wegen der Konjunkturpakete wächst die Neuverschuldung auf einen Rekordstand.
Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag das größte Konjunkturpaket seit Bestehen der Bundesrepublik. Zugleich verabschiedete die Ministerrunde einen Nachtragshaushalt für 2009. Darin wird die Neuverschuldung auf 36,8 Mrd. Euro nach ursprünglich geplanten 18,5 Mrd. Euro fast verdoppelt. Hinzu kommt ein über Schulden finanzierter Fonds für Konjunkturhilfen von bis zu 21 Mrd. Euro. Zusammen mit dem ersten Konjunkturpaket investiert die Bundesregierung gut 80 Mrd. Euro in die Überwindung der Krise.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bricht mit der Neuverschuldung von mehr als 50 Mrd. Euro den Schuldenrekord aus dem Jahr 1996. Der frühere Finanzminister Theo Waigel (CSU) hatte die Nettokreditaufnahme damals auf rund 40 Mrd. Euro geschraubt. Die Neuverschuldung des Bundes wird in diesem Jahr über den für Investitionen angesetzten 28,7 Mrd. Euro liegen. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach die Investitionen höher sein müssen als die neuen Schulden. Der Bundestag muss die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts feststellen, um den Verstoß zu rechtfertigen.
Trotz der zusätzlichen Schulden hofft Steinbrück, dass Deutschland mit der Neuverschuldung in diesem Jahr noch knapp unter der europäischen Schuldengrenze von drei Prozent bleibt. Zudem will die Regierung eine wirksame Schuldengrenze für die Zukunft in die Verfassung aufnehmen.
Kernstück des neuen Konjunkturpakets sind Investitionen in Bildung, Straßen und Schienen. Dafür sind insgesamt 10 Mrd. Euro vorgesehen. Zugleich sollen die Bürger bei Steuern und Abgaben entlastet werden. Rund 70 Prozent des Geldes ist nach Angaben von Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) für die Kommunen vorgesehen. Ursprünglich sollten die Kommunen mit 75 Prozent bedacht werden.
Kampeter mahnte eine sparsame Ausgabenpolitik in den kommenden Jahren an. "Der Kurs muss in der nächsten Legislaturperiode sein: Runter mit den Ausgaben und dann auch Entlastungsspielräume schaffen", sagte Kampeter im ZDF-"Morgenmagazin". Jetzt müsse zunächst die Wirtschaftskrise bewältigt werden. Dazu biete das Paket zumindest im Großen und Ganzen ganz gute Ansätze.
Enorme Goldreserven schlummern im Besitz der Bundesbank. Haushaltspolitiker wollen den Schatz anzapfen, um die Schulden des Bundes damit einzudämmen. Mit dem Konjunkurpaket erreicht die Neuverschuldung einen Rekordstand.
Unions-Haushaltsexperte Steffen Kampeter (CDU) hat zur Finanzierung der Konjunkturpakete den Verkauf der staatlichen Goldreserven gefordert. Die Gold- und Devisenreserven seien für Krisenzeiten angelegt worden, sagte Kampeter. Nun sei es so weit: "Alle reden von einer großen Krise." Die Bundesbank müsse in ihrer "eigenen Autonomie" überlegen, wie sie diese Reserven einsetze, sagte Kampeter.
Die enormen Goldreserven haben in der Vergangenheit wiederholt für Streit zwischen Politik und Bundesbank gesorgt. Mit rund 3400 Tonnen verwaltet die Bank den zweitgrößten Goldbestand weltweit. Nur die USA haben noch größere Reserven. Der Bestand der Bundesbank hat einen theoretischen Marktwert von etwa 75 Mrd. Euro. Wegen der Finanzkrise ist der Goldpreis in den vergangenen Monaten stark gestiegen.
Die Milliarden aus dem Bundesbank-Goldschatz könnten dem Bund aus seiner prekären Haushaltslage helfen. Wegen der Konjunkturpakete wächst die Neuverschuldung auf einen Rekordstand.
Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag das größte Konjunkturpaket seit Bestehen der Bundesrepublik. Zugleich verabschiedete die Ministerrunde einen Nachtragshaushalt für 2009. Darin wird die Neuverschuldung auf 36,8 Mrd. Euro nach ursprünglich geplanten 18,5 Mrd. Euro fast verdoppelt. Hinzu kommt ein über Schulden finanzierter Fonds für Konjunkturhilfen von bis zu 21 Mrd. Euro. Zusammen mit dem ersten Konjunkturpaket investiert die Bundesregierung gut 80 Mrd. Euro in die Überwindung der Krise.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bricht mit der Neuverschuldung von mehr als 50 Mrd. Euro den Schuldenrekord aus dem Jahr 1996. Der frühere Finanzminister Theo Waigel (CSU) hatte die Nettokreditaufnahme damals auf rund 40 Mrd. Euro geschraubt. Die Neuverschuldung des Bundes wird in diesem Jahr über den für Investitionen angesetzten 28,7 Mrd. Euro liegen. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach die Investitionen höher sein müssen als die neuen Schulden. Der Bundestag muss die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts feststellen, um den Verstoß zu rechtfertigen.
Trotz der zusätzlichen Schulden hofft Steinbrück, dass Deutschland mit der Neuverschuldung in diesem Jahr noch knapp unter der europäischen Schuldengrenze von drei Prozent bleibt. Zudem will die Regierung eine wirksame Schuldengrenze für die Zukunft in die Verfassung aufnehmen.
Kernstück des neuen Konjunkturpakets sind Investitionen in Bildung, Straßen und Schienen. Dafür sind insgesamt 10 Mrd. Euro vorgesehen. Zugleich sollen die Bürger bei Steuern und Abgaben entlastet werden. Rund 70 Prozent des Geldes ist nach Angaben von Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) für die Kommunen vorgesehen. Ursprünglich sollten die Kommunen mit 75 Prozent bedacht werden.
Kampeter mahnte eine sparsame Ausgabenpolitik in den kommenden Jahren an. "Der Kurs muss in der nächsten Legislaturperiode sein: Runter mit den Ausgaben und dann auch Entlastungsspielräume schaffen", sagte Kampeter im ZDF-"Morgenmagazin". Jetzt müsse zunächst die Wirtschaftskrise bewältigt werden. Dazu biete das Paket zumindest im Großen und Ganzen ganz gute Ansätze.
Pilotprojekt rüstet Straßenlampen mit SIM-Karten aus
Handynetz steuert Straßenbeleuchtung in Klagenfurt
Straßenlampen könnten künftig über das Mobilfunknetz gesteuert werden. Ein entsprechendes Pilotprojekt hat der Mobilfunkanbieter T-Mobile Austria in Kooperation mit dem niederländischen Lampenhersteller Lioris und Energie Klagenfurt in Österreich gestartet. Dazu werden die Straßenlaternen mit einem SIM-Karten- sowie einem GPS-Modul ausgestattet.
Steuerung per Mobilfunk
"Der Mobilfunk übernimmt zunehmend die Steuerung von Maschinen. In dem aktuellen Projekt werden LED-Straßenlampen über das Mobilfunknetz kontrolliert", erklärt Bela Virag, T-Mobile-Verantwortlicher für Business Marketing.
Warnsignale über Straßenlaternen
Die LED-Technik wird als Zukunftstechnologie in der Beleuchtungsbranche gehandelt. "LEDs haben einige überzeugende Vorteile. Sie sind schalt- und dimmbar, sparen Strom und können in verschiedenen Farben leuchten", erläutert Lucien Laseur, CEO von Lioris. Als einziges Unternehmen verbaut Lioris zudem ein SIM-Kartenmodul, um somit jede einzelne Lampe zentral steuerbar zu machen. Durch die Dimmbarkeit der LEDs können ganze Straßenzüge gleichmäßig in einer bestimmten Intensität ausgeleuchtet werden. "Geschieht in der Nacht ein Unfall, so können jene Lampen in der Nähe der Unfallstelle auf volle Stärke geschaltet werden. Die restlichen Lampen in der betroffenen Straße hingegen werden zum Beispiel rot blinken, um nachkommenden Verkehr zu warnen", sagt Virag.
Erstes Pilotprojekt in Europa
Die Stadtwerke Klagenfurt werden die neue Technologie als eine der ersten Städte in Europa in den kommenden drei Monaten eingehend testen. "Wir werden vor allem die Alltagstauglichkeit der LED-Technologie und die tatsächlichen Stromsparmöglichkeiten verifizieren, bevor wir ein Pilotprojekt in größerem Umfang starten", führt Romed Karre, Geschäftsführer Energie Klagenfurt, aus. Die LEDs weisen neben ihrer Energiesparsamkeit mit einer Lebensdauer von 20 Jahren noch ein weiteres Kostenargument auf. Zudem können die Leuchtmittel problemlos gewechselt werden, um in einigen Jahren LEDs einzusetzen, die noch sparsamer mit Energie umgehen. Der nächste Entwicklungsschritt sei hier bereits im laufenden Jahr zu erwarten, meint Laseur.
Motor und Möglichkeit für kleinere Unternehmen
T-Mobile sieht sich und das Mobilfunknetz als Motor und Möglichkeit für kleinere Unternehmen, ihre innovativen Ideen umzusetzen. "Wir sehen, dass viele Firmen Anwendungen für den Mobilfunk entwickeln und wollen das natürlich unterstützen", erklärt Virag. Im Falle des Klagenfurter Lampenprojekts hat der Mobilfunker ein dem Privatkundengeschäft mit Handysubventionen ähnliches Konzept gewählt. T-Mobile finanziert die Umrüstung der Straßenlampen und kassiert anschließend einen Teil der eingesparten Kosten, womit die Investition wieder in die Kassen des Mobilfunkbetreibers zurück fließt.
Straßenlampen könnten künftig über das Mobilfunknetz gesteuert werden. Ein entsprechendes Pilotprojekt hat der Mobilfunkanbieter T-Mobile Austria in Kooperation mit dem niederländischen Lampenhersteller Lioris und Energie Klagenfurt in Österreich gestartet. Dazu werden die Straßenlaternen mit einem SIM-Karten- sowie einem GPS-Modul ausgestattet.
Steuerung per Mobilfunk
"Der Mobilfunk übernimmt zunehmend die Steuerung von Maschinen. In dem aktuellen Projekt werden LED-Straßenlampen über das Mobilfunknetz kontrolliert", erklärt Bela Virag, T-Mobile-Verantwortlicher für Business Marketing.
Warnsignale über Straßenlaternen
Die LED-Technik wird als Zukunftstechnologie in der Beleuchtungsbranche gehandelt. "LEDs haben einige überzeugende Vorteile. Sie sind schalt- und dimmbar, sparen Strom und können in verschiedenen Farben leuchten", erläutert Lucien Laseur, CEO von Lioris. Als einziges Unternehmen verbaut Lioris zudem ein SIM-Kartenmodul, um somit jede einzelne Lampe zentral steuerbar zu machen. Durch die Dimmbarkeit der LEDs können ganze Straßenzüge gleichmäßig in einer bestimmten Intensität ausgeleuchtet werden. "Geschieht in der Nacht ein Unfall, so können jene Lampen in der Nähe der Unfallstelle auf volle Stärke geschaltet werden. Die restlichen Lampen in der betroffenen Straße hingegen werden zum Beispiel rot blinken, um nachkommenden Verkehr zu warnen", sagt Virag.
Erstes Pilotprojekt in Europa
Die Stadtwerke Klagenfurt werden die neue Technologie als eine der ersten Städte in Europa in den kommenden drei Monaten eingehend testen. "Wir werden vor allem die Alltagstauglichkeit der LED-Technologie und die tatsächlichen Stromsparmöglichkeiten verifizieren, bevor wir ein Pilotprojekt in größerem Umfang starten", führt Romed Karre, Geschäftsführer Energie Klagenfurt, aus. Die LEDs weisen neben ihrer Energiesparsamkeit mit einer Lebensdauer von 20 Jahren noch ein weiteres Kostenargument auf. Zudem können die Leuchtmittel problemlos gewechselt werden, um in einigen Jahren LEDs einzusetzen, die noch sparsamer mit Energie umgehen. Der nächste Entwicklungsschritt sei hier bereits im laufenden Jahr zu erwarten, meint Laseur.
Motor und Möglichkeit für kleinere Unternehmen
T-Mobile sieht sich und das Mobilfunknetz als Motor und Möglichkeit für kleinere Unternehmen, ihre innovativen Ideen umzusetzen. "Wir sehen, dass viele Firmen Anwendungen für den Mobilfunk entwickeln und wollen das natürlich unterstützen", erklärt Virag. Im Falle des Klagenfurter Lampenprojekts hat der Mobilfunker ein dem Privatkundengeschäft mit Handysubventionen ähnliches Konzept gewählt. T-Mobile finanziert die Umrüstung der Straßenlampen und kassiert anschließend einen Teil der eingesparten Kosten, womit die Investition wieder in die Kassen des Mobilfunkbetreibers zurück fließt.
Apple bekommt Patent für iPhone-Multitouch-Steuerung
Rechtsstreit scheint vorporgrammiert
Die US-Patentbehörde hat Apple ein Patent für die Multitouch-Steuerung von Touchscreen-Geräten zugesprochen. Zu den im Patentantrag genannten Erfindern zählt unter anderem der derzeit gesundheitlich angeschlagene Apple-Chef Steve Jobs. Apple kann nun theoretisch anderen Unternehmen den Einsatz der komfortablen Technik verbieten oder Lizenzgebühren verlangen.
Eingaben mit mehreren Fingern
Die Multitouch-Steuerung erlaubt es, Eingaben mit mehreren Fingern gleichzeitig zu machen, was die Anzahl der möglichen Eingaben erhöht. Das Prinzip wird auch bei vielen Notebook-Touchpads angewendet. Das Apple-Patent betrifft aber vor nur die Multitouch-Steuerung in Verbindung mit Touchscreen-Geräten.
T-Mobile G1 unterstützt Multitouch
Höchstwahrscheinlich müssen demnächst Richter entscheiden, wie weit die Ansprüche reichen, die sich aus dem Patent ergeben. Der Ermessenspielraum ist allerdings nicht allzu groß: Apple beschreibt in dem Patent sehr konkret bestimmte Eingabeverfahren - etwa zum Zoomen oder Scrollen. Klar ist, dass auch andere Hersteller Multitouch-Steuerung bei ihren Geräten einsetzen wollen: Auch wenn etwa beim T-Mobile G1 die Funktion standardmäßig nicht implementiert ist, bietet das Android-Handy schon die technischen Voraussetzungen.
Patentstreit mit Palm bahnt sich an
Die ersten Vorboten eines Patentstreits mit Palm waren schon vergangene Woche zu erkennen: Mit Blick auf deren neues Smartphone Palm Pre, das ebenfalls auf Multitouch setzt, sagte der Apple-Manager Tim Cook: "Wir mögen den Wettbewerb, denn Wettbewerb macht uns besser, so lange er nicht unser geistiges Eigentum ausnutzt."
Die US-Patentbehörde hat Apple ein Patent für die Multitouch-Steuerung von Touchscreen-Geräten zugesprochen. Zu den im Patentantrag genannten Erfindern zählt unter anderem der derzeit gesundheitlich angeschlagene Apple-Chef Steve Jobs. Apple kann nun theoretisch anderen Unternehmen den Einsatz der komfortablen Technik verbieten oder Lizenzgebühren verlangen.
Eingaben mit mehreren Fingern
Die Multitouch-Steuerung erlaubt es, Eingaben mit mehreren Fingern gleichzeitig zu machen, was die Anzahl der möglichen Eingaben erhöht. Das Prinzip wird auch bei vielen Notebook-Touchpads angewendet. Das Apple-Patent betrifft aber vor nur die Multitouch-Steuerung in Verbindung mit Touchscreen-Geräten.
T-Mobile G1 unterstützt Multitouch
Höchstwahrscheinlich müssen demnächst Richter entscheiden, wie weit die Ansprüche reichen, die sich aus dem Patent ergeben. Der Ermessenspielraum ist allerdings nicht allzu groß: Apple beschreibt in dem Patent sehr konkret bestimmte Eingabeverfahren - etwa zum Zoomen oder Scrollen. Klar ist, dass auch andere Hersteller Multitouch-Steuerung bei ihren Geräten einsetzen wollen: Auch wenn etwa beim T-Mobile G1 die Funktion standardmäßig nicht implementiert ist, bietet das Android-Handy schon die technischen Voraussetzungen.
Patentstreit mit Palm bahnt sich an
Die ersten Vorboten eines Patentstreits mit Palm waren schon vergangene Woche zu erkennen: Mit Blick auf deren neues Smartphone Palm Pre, das ebenfalls auf Multitouch setzt, sagte der Apple-Manager Tim Cook: "Wir mögen den Wettbewerb, denn Wettbewerb macht uns besser, so lange er nicht unser geistiges Eigentum ausnutzt."
Neue iPhone-Firmware 2.2.1 macht Safari stabiler
Yellowsnow-Nutzer sollten Update nicht installieren
Apple hat eine neue Version der Firmware für das iPhone veröffentlicht. Die Neuerungen des über iTunes erhältlichen Updates fallen allerdings sehr übersichtlich aus. Zum einen soll der Safari-Browser künftig stabiler funktionieren. Zum anderen hat Apple einen Bug beseitigt, der beim Abspeichern von Bildern aus E-Mail-Anhängen auftritt. Das iPhone-Dev-Team warnt vor der Installation des Updates.
Vorsicht bei iPhones mit Jailbreak
Wer sein Apple-Handy per Jailbreak mit dem von den Hackern entwickelten Software-Tool Yellowsnow vom SIM-Lock befreit hat, sollte die neue Firmware nicht installieren. Die Hacker wollen zunächst die Auswirkungen des Updates testen und gegebenfalls eine neue Version von Yellowsnow veröffentlichen.
Apple hat eine neue Version der Firmware für das iPhone veröffentlicht. Die Neuerungen des über iTunes erhältlichen Updates fallen allerdings sehr übersichtlich aus. Zum einen soll der Safari-Browser künftig stabiler funktionieren. Zum anderen hat Apple einen Bug beseitigt, der beim Abspeichern von Bildern aus E-Mail-Anhängen auftritt. Das iPhone-Dev-Team warnt vor der Installation des Updates.
Vorsicht bei iPhones mit Jailbreak
Wer sein Apple-Handy per Jailbreak mit dem von den Hackern entwickelten Software-Tool Yellowsnow vom SIM-Lock befreit hat, sollte die neue Firmware nicht installieren. Die Hacker wollen zunächst die Auswirkungen des Updates testen und gegebenfalls eine neue Version von Yellowsnow veröffentlichen.
EXIF-Fotodaten in Firefox anzeigen
FxIF (Firefox exIF) 0.2.3
zeigt EXIF-Informationen von Fotos im Firefox an.
Hauptfunktionen:
zeigt Exif-Daten an!
Mit dem Plugin können Sie die Infos, die Ihre Digitalkamera unsichtbar in den Bildern speichert, im Browser anzeigen. Das Exchangeable Image File Format (Exif) ist standardisiert und zeigt zum Beispiel Informationen zur Kamera, und wichtigen Aufnahmeparameter an. Dazu zählen Datum und Uhrzeit, Hoch- oder Querformat, Belichtungszeit, Brennweite, Blende, Lichtempfindlichkeit.
Nach der Installation und dem Neustart des Browsers können Sie mit der rechten Maustaste auf Fotos klicken. FxIF zeigt unter dem Menüeintrag "Eigenschaften" die Daten in einem Popup an.
Link zur Herstellerseite
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Link zur Herstellerseite
Samstag, 17. Januar 2009
Zeitung: Skype arbeitet weiter an iPhone-Version
Entwicklung läuft parallel zur Version für Googles Android
Über Dienste wie Fring oder Truphone kann man den VoIP-Service Skype bereits jetzt auf dem iPhone von Apple nutzen. Gegen eine native Skype-Version mit der vom PC gewohnten Benutzeroberfläche sperrt sich Apple jedoch weiterhin. Wie die "Denver Post" jetzt berichtet, soll Skype dennoch die Arbeiten an einer iPhone-Version fortsetzen.
Veröffentlichung steht kurz bevor
Die Zeitung bezieht sich in ihrem Bericht auf Skype-Manager Scott Durschlag, der erklärt haben soll, dass man an der Skype-App für das iPhone weiter arbeite. Man sei vor allem damit beschäftigt, den Stromverbrauch zu drosseln. Im Zeitplan sei man mit der iPhone-Version nur knapp hinter der Version für Googles offenes Betriebssystem Android, an deren Weiterentwicklung die Programmierer bei Skype parallel arbeiten.
Über Dienste wie Fring oder Truphone kann man den VoIP-Service Skype bereits jetzt auf dem iPhone von Apple nutzen. Gegen eine native Skype-Version mit der vom PC gewohnten Benutzeroberfläche sperrt sich Apple jedoch weiterhin. Wie die "Denver Post" jetzt berichtet, soll Skype dennoch die Arbeiten an einer iPhone-Version fortsetzen.
Veröffentlichung steht kurz bevor
Die Zeitung bezieht sich in ihrem Bericht auf Skype-Manager Scott Durschlag, der erklärt haben soll, dass man an der Skype-App für das iPhone weiter arbeite. Man sei vor allem damit beschäftigt, den Stromverbrauch zu drosseln. Im Zeitplan sei man mit der iPhone-Version nur knapp hinter der Version für Googles offenes Betriebssystem Android, an deren Weiterentwicklung die Programmierer bei Skype parallel arbeiten.
"Perfect Storm"-Theme macht iPhone- zu Blackberry Storm-Oberfläche
Gedacht für Umsteiger
Für Smartphone-Umsteiger, die ihr Blackberry zugunsten eines iPhone abgegeben haben, sich aber nicht recht an die neue Benutzeroberfläche gewöhnen können oder wollen, gibt es nun Abhilfe: Das "Perfect Storm"-Theme bringt die Anmutung des Blackberry Storm auf Apples Smartphone.
iPhone muss geknackt sein
Ist das Theme erst installiert, gleicht das Aussehen doch sehr dem des Storm: Icons, Rechner, Media Player, Kamera, die virtuelle Tastatur, Sounds und der Safari-Browser sehen aus, als würde man sie auf RIMs Gerät bedienen. Leider muss man das iPhone aber entsperren, um in den Genuss eines neuen Themes zu kommen, und verliert so auch seine Garantieansprüche.
Für Smartphone-Umsteiger, die ihr Blackberry zugunsten eines iPhone abgegeben haben, sich aber nicht recht an die neue Benutzeroberfläche gewöhnen können oder wollen, gibt es nun Abhilfe: Das "Perfect Storm"-Theme bringt die Anmutung des Blackberry Storm auf Apples Smartphone.
iPhone muss geknackt sein
Ist das Theme erst installiert, gleicht das Aussehen doch sehr dem des Storm: Icons, Rechner, Media Player, Kamera, die virtuelle Tastatur, Sounds und der Safari-Browser sehen aus, als würde man sie auf RIMs Gerät bedienen. Leider muss man das iPhone aber entsperren, um in den Genuss eines neuen Themes zu kommen, und verliert so auch seine Garantieansprüche.
Freitag, 16. Januar 2009
Das brandneue OS von Microsoft! Kostenlos
Windows 7 - Free Demo Download
Windows
Einfacher, schneller und leistungsfähiger. Das neue Windows verspricht einiges.
Hauptfunktionen
* Betriebssystem
* Internet Explorer 8
* Windows Live
Themen-Pakete geben Ihrem Desktop eine persönliche Note
Bei Windows 7 starten Sie mit einem leeren Desktop und entscheiden selbst, wie er aussehen soll. Wir stellen eine Reihe von Desktop-Vorlagen oder -Themen zur Verfügung, und Sie wählen die Farbe oder das Format, etwa, ob Sie gerne Diashows als Bildschirmhintergrund hätten.
Verbesserte Task-Leiste und Vollbild-Vorschaufenster
Die Task-Leiste am unteren Ende des Bildschirms haben Sie bislang genutzt, um zwischen geöffneten Programmen zu wechseln. Die neue Task-Leiste in Windows 7 gibt Ihnen mehr Möglichkeiten. Sie können Ihre Lieblingsprogramme nun in der Taskleiste beliebig anordnen und schneller starten. Zudem können Sie eine Vollbildvorschau abrufen, bevor Sie das Fenster Ihrer Wahl öffnen.
Sprunglisten
In Windows 7 haben Sie die Dinge, die Sie häufig nutzen, schneller zur Hand. Ein Beispiel ist die neue Sprunglisten-Funktion. Sie ermöglicht Ihnen, komfortabel auf die Dateien zuzugreifen, die Sie täglich benötigen. Um Ihre am meisten genutzten Dateien anzuzeigen, reicht es aus, mit der rechten Maustaste auf die Taskleiste zu klicken. Mit einem Rechtsklick auf das Word-Icon werden die zuletzt geöffneten Word-Dokumente aufgelistet. Und: Sie können diese Liste jederzeit mit eigenen Dateiverweisen individuell bestücken.
Die neuen Fensteransichten
Windows 7 erleichtert Ihnen den Umgang mit Fensteransichten auf Ihrem Windows-Desktop. Sie können die Fenster nun intuitiv öffnen, schließen, skalieren und anordnen. Um die Darstellung zu ändern, verschieben Sie nun ganz einfach ein Fenster an den Bildschirmrand, anstatt wie bisher auf die kleinen Icons am oberen rechten Fensterrand zu klicken.
Internet Explorer 8
Mit dem Internet Explorer 8 - momentan noch in der zweiten Betaversion - sind Sie im Internet schneller unterwegs. Der Internet Explorer 8 (Beta 2) bietet zahlreiche Innovationen hinsichtlich Suche, Navigation, Registerbrowsen, Sicherheit und Favoriten und gibt Ihnen damit die Möglichkeit, mehr Informationen mit geringerem Aufwand zu finden und zu verarbeiten.
Bessere Geräteverwaltung
Moderne Computer haben viele gute Eigenschaften. Dass man die unterschiedlichsten Geräte anschließen und nutzen kann, ist eine der besten. In der Vergangenheit mussten Sie zahlreiche Fenster und Funktionen nutzen, um diese Geräte zu verwalten. Mit Windows 7 können Sie alle Geräte über den Geräte- und Drucker-Bildschirm anschließen, verwalten und nutzen – ganz gleich, ob es sich um Drucker, Handys oder mobile Media-Player handelt.
Energiespar-Funktionen verlängern die Akku-Laufzeit
Die Leistungs-Verbesserungen betreffen nicht nur die Geschwindigkeit. Zum Beispiel läuft Ihr Laptop-Akku länger dank energiesparender Funktionen wie etwa der sich anpassenden Bildschirm-Helligkeit, die das Display dunkler werden lässt, wenn Sie den PC eine Weile nicht benutzen.
Im ganzen Haus Musik hören und Videos ansehen
Fotos, Videos und Musik an einem zentralen Ort speichern und sammeln – das gehört zu den täglichen PC-Aufgaben. Sicherlich möchten Sie zu Hause diese Dateien für andere PCs freigeben. Windows 7 hilft Ihnen dabei. Denn Windows 7 führt eine neue Media-Sharing-Funktion ein, die Ihren PC in die Lage versetzt, Audio, Video und Bilder freizugeben und von anderen PCs im ganzen Haus abzurufen. Mit Hilfe von Homegroup oder einen Windows Media Player-Stream genießen Sie Ihre Lieblingsmusik, Ihre Videos oder Fotos künftig auf jedem PC oder jedem mobilen Media-Player in Ihrer Wohnung.
Windows Touch
Obwohl für viele PC-Aufgaben unentbehrlich, bleiben Maus und Tastatur eben doch Hilfsmittel zur Eingabe. Manchmal wäre es wünschenswert, den PC auf einfachere Art bedienen zu können. Wenn Sie einen Touch-Screen-Monitor besitzen, berühren Sie nur den Monitor, um auf eine natürlichere Art zu arbeiten. Benutzen Sie Ihre Finger zum Scrollen, zum Skalieren von Fenstern, zum Abspielen von Media-Dateien, zum Drehen und Zoomen von Objekten. Große Kontaktfelder im Startmenü und in der Task-Leiste machen die Benutzung ganz leicht.
Einschränkungen
Es stehen 2,5 Millionen Produkt-Keys zur Verfügung.
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Donnerstag, 15. Januar 2009
Sicherheit im Straßenverkehr: GPS-Technik blockiert SMS-Funktion
Android-Applikation soll Verkehrsunfälle verhindern
Jugendliche Autofahrer können künftig automatisch am Versenden von SMS gehindert werden. Eine neuer Handyservice namens Textecution blockiert das Verschicken von Text-Nachrichten, sobald sich das Mobiltelefon mit einer Geschwindigkeit von über 16 Kilometer pro Stunde in Bewegung befindet. Die Applikation wurde für Googles Handyplattform Android entwickelt und nutzt GPS, um die Geschwindigkeit zu ermitteln.
Mehr Kontrolle
Eltern bietet der Service mehr Kontrolle und Einflussnahme auf die Fahrsicherheit ihrer Kinder. Sie können das Handy ihres Kindes auf der Onlineplattform registrieren und die Applikation darauf installieren. Danach wird jede Bewegung des Mobiltelefons satellitenüberwacht.
SMS-Blockade während der Fahrt
Versucht ein Jugendlicher während der Autofahrt eine SMS zu versenden, tritt die Blockade in Kraft und auf dem Bildschirm erscheint die Nachricht, dass sich der Handybesitzer zu schnell bewege, um die Funktion zu nutzen. Stoppt das Auto, zum Beispiel an einer Ampel oder auf einem Parkplatz, können die SMS wieder ganz normal verschickt werden. Textecution ist derzeit allerdings nur für das Google-Handy in Großbritannien und Amerika erhältlich und kann dort für zehn Dollar bei Android heruntergeladen werden. Ob die Kontroll-Applikation mit dem Start von Googles Mobiltelefon im deutschsprachigen Raum auch hierzulande angeboten werden wird, bleibt abzuwarten.
Einsatz in der Praxis
Die heimischen Mobilfunkbetreiber zeigen sich gegenüber der Blockade-Technologie vorerst eher zurückhaltend. "Wir halten die gesetzlichen Vorschriften - keine SMS schreiben und kein Telefonieren ohne Freisprech-Anlage während der Fahrt - für gut und ausreichend", sagt Marion Stolzenwald, Pressesprecherin bei Vodafone Deutschland. Allerdings ist Textecution nur eine von verschiedenen neuen technischen Entwicklungen, die derzeit auf den Markt geworfen werden. Das System Key2SafeDriving - entwickelt an der University of Utah - nutzt den Autoschlüssel, um das Telefonieren beim Autofahren zu verhindern. Auch hier geht es in erster Linie darum, Unfälle von Teenagern zu verringern.
Jugendliche Autofahrer können künftig automatisch am Versenden von SMS gehindert werden. Eine neuer Handyservice namens Textecution blockiert das Verschicken von Text-Nachrichten, sobald sich das Mobiltelefon mit einer Geschwindigkeit von über 16 Kilometer pro Stunde in Bewegung befindet. Die Applikation wurde für Googles Handyplattform Android entwickelt und nutzt GPS, um die Geschwindigkeit zu ermitteln.
Mehr Kontrolle
Eltern bietet der Service mehr Kontrolle und Einflussnahme auf die Fahrsicherheit ihrer Kinder. Sie können das Handy ihres Kindes auf der Onlineplattform registrieren und die Applikation darauf installieren. Danach wird jede Bewegung des Mobiltelefons satellitenüberwacht.
SMS-Blockade während der Fahrt
Versucht ein Jugendlicher während der Autofahrt eine SMS zu versenden, tritt die Blockade in Kraft und auf dem Bildschirm erscheint die Nachricht, dass sich der Handybesitzer zu schnell bewege, um die Funktion zu nutzen. Stoppt das Auto, zum Beispiel an einer Ampel oder auf einem Parkplatz, können die SMS wieder ganz normal verschickt werden. Textecution ist derzeit allerdings nur für das Google-Handy in Großbritannien und Amerika erhältlich und kann dort für zehn Dollar bei Android heruntergeladen werden. Ob die Kontroll-Applikation mit dem Start von Googles Mobiltelefon im deutschsprachigen Raum auch hierzulande angeboten werden wird, bleibt abzuwarten.
Einsatz in der Praxis
Die heimischen Mobilfunkbetreiber zeigen sich gegenüber der Blockade-Technologie vorerst eher zurückhaltend. "Wir halten die gesetzlichen Vorschriften - keine SMS schreiben und kein Telefonieren ohne Freisprech-Anlage während der Fahrt - für gut und ausreichend", sagt Marion Stolzenwald, Pressesprecherin bei Vodafone Deutschland. Allerdings ist Textecution nur eine von verschiedenen neuen technischen Entwicklungen, die derzeit auf den Markt geworfen werden. Das System Key2SafeDriving - entwickelt an der University of Utah - nutzt den Autoschlüssel, um das Telefonieren beim Autofahren zu verhindern. Auch hier geht es in erster Linie darum, Unfälle von Teenagern zu verringern.
"Num8": Kinder-Ortung per GPS-Armbanduhr
Lokalisierung auf bis zu drei Meter genau
Auf der diesjährigen CES wurde die Armbanduhr "Num8" mit integriertem GPS und GSM vorgestellt, mit deren Hilfe es Eltern ermöglicht werden soll, ihre Kinder virtuell zu lokalisieren. Laut den Angaben des Herstellers Lok8u soll die Ortung auf bis zu drei Meter genau sein und über das Handy oder den PC erfolgen.
GPS-Armbanduhr für 165 Euro
Der Hersteller verbindet die Technologien von GSM und GPS in der Armbanduhr. Somit kann der Aufenthaltsort des Kindes bzw. der Uhr entweder über das Mobilfunknetz oder per Satellit ausgemacht werden. Sollte die Armbanduhr ohne Erlaubnis entfernt werden, wird eine Warnung per SMS sowie eine E-Mail an die Eltern versendet. Gleiches geschieht, wenn sich das Kind außerhalb einer zuvor definierten Sicherheitszone bewegt. In Großbritannien soll das "Num8" für 149 Pfund (knapp 165 Euro) erhältich sein.
Auf der diesjährigen CES wurde die Armbanduhr "Num8" mit integriertem GPS und GSM vorgestellt, mit deren Hilfe es Eltern ermöglicht werden soll, ihre Kinder virtuell zu lokalisieren. Laut den Angaben des Herstellers Lok8u soll die Ortung auf bis zu drei Meter genau sein und über das Handy oder den PC erfolgen.
GPS-Armbanduhr für 165 Euro
Der Hersteller verbindet die Technologien von GSM und GPS in der Armbanduhr. Somit kann der Aufenthaltsort des Kindes bzw. der Uhr entweder über das Mobilfunknetz oder per Satellit ausgemacht werden. Sollte die Armbanduhr ohne Erlaubnis entfernt werden, wird eine Warnung per SMS sowie eine E-Mail an die Eltern versendet. Gleiches geschieht, wenn sich das Kind außerhalb einer zuvor definierten Sicherheitszone bewegt. In Großbritannien soll das "Num8" für 149 Pfund (knapp 165 Euro) erhältich sein.
Google sucht Reseller für Google Apps
Google will sein Partnernetz rund um die eigenen Applikationen erweitern und startet dazu ein Resellerprogramm für Google Apps. Damit will Google seinen Partnern neue Einnahmemöglichkeiten verschaffen und so die eigene Position stärken.
Autorisierte Reseller können künftig die Google Apps Premier Edition an Kunden verkaufen, Produktversionen individuell an Kundenwünsche anpassen und Supportlösungen anbieten. Google unterstützt Reseller dazu mit Schulungen, Support, Vertriebs- und Marketingtools sowie dem Zugang zu Tools für die Integration von Google Apps in die Geschäftsabläufe der Kunden.
Google-Reseller können ihre Rechnungen direkt an ihre Kunden stellen und zusätzliche Dienste und Supportleistungen anbieten. Autorisierte Reseller können Google Apps ab Ende März verkaufen. Was diese dabei verdienen, verriet Google bislang nicht.
Derzeit hat Google 50 Pilotpartner. Grundsätzlich steht das Resellerprogramm allen interessierten Unternehmen weltweit auf Anfrage zur Verfügung, potenzielle Reseller werden allerdings auf Basis entsprechender Erfahrung und Bonität bewertet. Google bevorzugt dabei Unternehmen mit einer starken SaaS-Orientierung und einem Geschäftsmodell, das auf die Lieferung von Mehrwert schaffenden Diensten und Lösungen ausgerichtet ist.
Autorisierte Reseller können künftig die Google Apps Premier Edition an Kunden verkaufen, Produktversionen individuell an Kundenwünsche anpassen und Supportlösungen anbieten. Google unterstützt Reseller dazu mit Schulungen, Support, Vertriebs- und Marketingtools sowie dem Zugang zu Tools für die Integration von Google Apps in die Geschäftsabläufe der Kunden.
Google-Reseller können ihre Rechnungen direkt an ihre Kunden stellen und zusätzliche Dienste und Supportleistungen anbieten. Autorisierte Reseller können Google Apps ab Ende März verkaufen. Was diese dabei verdienen, verriet Google bislang nicht.
Derzeit hat Google 50 Pilotpartner. Grundsätzlich steht das Resellerprogramm allen interessierten Unternehmen weltweit auf Anfrage zur Verfügung, potenzielle Reseller werden allerdings auf Basis entsprechender Erfahrung und Bonität bewertet. Google bevorzugt dabei Unternehmen mit einer starken SaaS-Orientierung und einem Geschäftsmodell, das auf die Lieferung von Mehrwert schaffenden Diensten und Lösungen ausgerichtet ist.
iPhone: Ab sofort Browser-Alternativen im App-Store
Apple scheint Unternehmenspolitik zu ändern
Apple scheint die Unternehmenspolitik im Hinblick auf den App Store geändert zu haben: Bislang wurden in dem Software-Shop keine Programme mit Funktionen zugelassen, die bereits durch Apple-Software abgedeckt wurden. Seit kurzem können iPhone-Besitzer aber Alternativen zum Safari-Browser herunterladen.
Vier Browser im Angebot
Zur Auswahl stehen laut Macrumors.com der kostenlose Edge Browser und drei weitere kostenpflichtige Programme namens Incoginito, WebMate:Tabbed Browser und Shaking Web. Alle Programme versuchen mit Funktionen zu punkten, die Safari nicht bietet.
Kommen bald Firefox und Opera?
Möglicherweise hat Apple damit auch die Tür geöffnet für eine Opera-Mini-Version für das iPhone. Die Entwickler des beliebten Mobil-Browsers hatten bislang kaum Mühe in die Entwicklung gesteckt, weil sie mit einer Apple-Ablehnung gerechnet hatten. Möglicherweise überdenken nun auch die Firefox-Entwickler von Mozilla ihre Entscheidung, keine Firefox-Version für das iPhone zu entwickeln.
Apple scheint die Unternehmenspolitik im Hinblick auf den App Store geändert zu haben: Bislang wurden in dem Software-Shop keine Programme mit Funktionen zugelassen, die bereits durch Apple-Software abgedeckt wurden. Seit kurzem können iPhone-Besitzer aber Alternativen zum Safari-Browser herunterladen.
Vier Browser im Angebot
Zur Auswahl stehen laut Macrumors.com der kostenlose Edge Browser und drei weitere kostenpflichtige Programme namens Incoginito, WebMate:Tabbed Browser und Shaking Web. Alle Programme versuchen mit Funktionen zu punkten, die Safari nicht bietet.
Kommen bald Firefox und Opera?
Möglicherweise hat Apple damit auch die Tür geöffnet für eine Opera-Mini-Version für das iPhone. Die Entwickler des beliebten Mobil-Browsers hatten bislang kaum Mühe in die Entwicklung gesteckt, weil sie mit einer Apple-Ablehnung gerechnet hatten. Möglicherweise überdenken nun auch die Firefox-Entwickler von Mozilla ihre Entscheidung, keine Firefox-Version für das iPhone zu entwickeln.
T-Mobile G1: Multitouch-Steuerung für das Android-Handy
Programmierer präsentiert Funktion auf Youtube
Dass das Mobiletelefon T-Mobile G1 nicht die vom iPhone bekannte Multitouch-Steuerung erlaubt, ist eines der Mankos des ersten Android-Handys. Grundsätzlich erlauben die Hardware und die dazugehörige Treiber-Software offenbar jedoch eine Bedienung mit mehreren Fingern. Der Programmierer Luke Hutchinson hat jetzt eine Software veröffentlicht, die Multitouch-Steuerung ermöglicht.
Video zeigt Grenzen und Möglichkeiten
Für die Multitouch-Unterstützung musste Hutchinson nach eigenen Angaben keine Änderungen am Kern des Betriebssystem vornehmen; eine Änderung an einer Java-Bibliothek genügte. Hutchinson hat bei Youtube ein Video veröffentlicht, in dem er die Grenzen und die Möglichkeiten der Multitouch-Steuerung auf dem G1 ausführlich präsentiert: Während beispielsweise das Heranzoomen bei Bildern problemlos möglich ist, gelingen Rotationsbewegungen beim G1 nicht.
Künftige Android-Handys wohl mit Multitouch
Demnächst könnte also Software für das G1 mit Multitouch-Unterstützung erscheinen. Da das Betriebssystem die Touchscreen-Bedienung mit mehreren Fingern offensichtlich unterstützt, ist davon auszugehen, dass künftig erscheinende Android-Handys eine Touchscreen-Bedienung mit mehreren Fingern erlauben werden - sofern die Hardware der kommenden Modelle wie das G1 grundsätzlich eine solche Steuerung möglich macht.
Dass das Mobiletelefon T-Mobile G1 nicht die vom iPhone bekannte Multitouch-Steuerung erlaubt, ist eines der Mankos des ersten Android-Handys. Grundsätzlich erlauben die Hardware und die dazugehörige Treiber-Software offenbar jedoch eine Bedienung mit mehreren Fingern. Der Programmierer Luke Hutchinson hat jetzt eine Software veröffentlicht, die Multitouch-Steuerung ermöglicht.
Video zeigt Grenzen und Möglichkeiten
Für die Multitouch-Unterstützung musste Hutchinson nach eigenen Angaben keine Änderungen am Kern des Betriebssystem vornehmen; eine Änderung an einer Java-Bibliothek genügte. Hutchinson hat bei Youtube ein Video veröffentlicht, in dem er die Grenzen und die Möglichkeiten der Multitouch-Steuerung auf dem G1 ausführlich präsentiert: Während beispielsweise das Heranzoomen bei Bildern problemlos möglich ist, gelingen Rotationsbewegungen beim G1 nicht.
Künftige Android-Handys wohl mit Multitouch
Demnächst könnte also Software für das G1 mit Multitouch-Unterstützung erscheinen. Da das Betriebssystem die Touchscreen-Bedienung mit mehreren Fingern offensichtlich unterstützt, ist davon auszugehen, dass künftig erscheinende Android-Handys eine Touchscreen-Bedienung mit mehreren Fingern erlauben werden - sofern die Hardware der kommenden Modelle wie das G1 grundsätzlich eine solche Steuerung möglich macht.
Saisonaus für Torjäger Ibisevic?
1899 Hoffenheim muss lange auf Vedad Ibisevic verzichten. Der Bosnier verletzt sich gegen Hamburg und muss ins Krankenhaus.
München - Schock für 1899 Hoffenheim: Torjäger Vedad Ibisevic hat sich bei der Testspiel-Niederlage gegen den Hamburger SV schwer verletzt.
Die Partie in La Manga verlief ohnehin turbulent (Schlägerei bei Testspiel HSV gegen Hoffenheim).
Doch mehr als die rote Karte gegen Carlos Eduardo schmerzte die Hoffenheimer die Knie-Verletzung ihres Top-Stürmers.
Bisher besteht der Verdacht auf einen Teilanriss des vorderen rechten Kreuzbandes.
Der Bosnier musste vorzeitig ausgewechselt werden und wurde umgehend ins Krankenhaus nach Cartagena eingeliefert.
Ibisevic bereits auf dem Heimweg
Dem Ausnahmespieler der Bundesliga-Hinrunde droht nun sogar das vorzeitige Saison-Aus. Für den Tabellenführer wäre es schwer zu verkraften, den 18-Tore-Mann zu ersetzen.
Auch Trainer Ralf Rangnick rechnet mit einer längeren Verletzungspause für Ibisevic.
"Nach den ersten Untersuchungen deutet einiges darauf hin, dass das vordere rechte Kreuzband angerissen ist", erklärte der Coach sichtlich schockiert über die Hiobsbotschaft.
"Die Untersuchungen sind allerdings nur teilweise aussagekräftig", fügte Ragnick jedoch noch hinzu.
Ibisevic begab sich kurz darauf auf die Heimreise. In Heidelberg wird er sich einer weiteren Kernspintomographie unterziehen.
Untersuchungen sollen Sicherheit bringen
"Erst danach können wir mit Sicherheit sagen, ob es sich um eine Teilruptur handelt", erläuterte Ragnick weiter.
Mit 18 Toren führt der Ibisevic die Torjägerliste klar und deutlich an. Der 24-Jährige schoss Hoffenheim fast im Alleingang zur Herbstmeisterschaft.
"Unglaublich, wie perfekt es läuft", sagte Ibisevic selbst staunend nach der Hinrunde.
"Es gibt Schlimmeres"
Bisher hatte sich der Bosnier auch in schwierigen Situationen durchgesetzt. "Wenn es im Fußball nicht so läuft", meinte Ibisevic jüngst in einem Interview, "dann denke ich an meine schweren Zeiten in Jugoslawien zurück."
"Es gibt Schlimmeres, als nicht zu spielen oder das Tor nicht zu treffen."
Der Torjäger will seinen Blick stets nach vorne richten: "Das Wichtigste in schwierigen Situationen ist es, dass man sich selber hilft und hart an sich arbeitet."
Möglicher Transfer?
Im Hinblick auf die Rückrunde muss sich Herbstmeister Hoffenheim nun womöglich noch einmal umschauen.
Um das Fehlen des torgefährlichen Stürmers zu kompensieren, dürfte die Vereinsführung um Manager Jan Schindelmeiser auch über eine entsprechende Verstärkung in der Winterpause nachdenken.
München - Schock für 1899 Hoffenheim: Torjäger Vedad Ibisevic hat sich bei der Testspiel-Niederlage gegen den Hamburger SV schwer verletzt.
Die Partie in La Manga verlief ohnehin turbulent (Schlägerei bei Testspiel HSV gegen Hoffenheim).
Doch mehr als die rote Karte gegen Carlos Eduardo schmerzte die Hoffenheimer die Knie-Verletzung ihres Top-Stürmers.
Bisher besteht der Verdacht auf einen Teilanriss des vorderen rechten Kreuzbandes.
Der Bosnier musste vorzeitig ausgewechselt werden und wurde umgehend ins Krankenhaus nach Cartagena eingeliefert.
Ibisevic bereits auf dem Heimweg
Dem Ausnahmespieler der Bundesliga-Hinrunde droht nun sogar das vorzeitige Saison-Aus. Für den Tabellenführer wäre es schwer zu verkraften, den 18-Tore-Mann zu ersetzen.
Auch Trainer Ralf Rangnick rechnet mit einer längeren Verletzungspause für Ibisevic.
"Nach den ersten Untersuchungen deutet einiges darauf hin, dass das vordere rechte Kreuzband angerissen ist", erklärte der Coach sichtlich schockiert über die Hiobsbotschaft.
"Die Untersuchungen sind allerdings nur teilweise aussagekräftig", fügte Ragnick jedoch noch hinzu.
Ibisevic begab sich kurz darauf auf die Heimreise. In Heidelberg wird er sich einer weiteren Kernspintomographie unterziehen.
Untersuchungen sollen Sicherheit bringen
"Erst danach können wir mit Sicherheit sagen, ob es sich um eine Teilruptur handelt", erläuterte Ragnick weiter.
Mit 18 Toren führt der Ibisevic die Torjägerliste klar und deutlich an. Der 24-Jährige schoss Hoffenheim fast im Alleingang zur Herbstmeisterschaft.
"Unglaublich, wie perfekt es läuft", sagte Ibisevic selbst staunend nach der Hinrunde.
"Es gibt Schlimmeres"
Bisher hatte sich der Bosnier auch in schwierigen Situationen durchgesetzt. "Wenn es im Fußball nicht so läuft", meinte Ibisevic jüngst in einem Interview, "dann denke ich an meine schweren Zeiten in Jugoslawien zurück."
"Es gibt Schlimmeres, als nicht zu spielen oder das Tor nicht zu treffen."
Der Torjäger will seinen Blick stets nach vorne richten: "Das Wichtigste in schwierigen Situationen ist es, dass man sich selber hilft und hart an sich arbeitet."
Möglicher Transfer?
Im Hinblick auf die Rückrunde muss sich Herbstmeister Hoffenheim nun womöglich noch einmal umschauen.
Um das Fehlen des torgefährlichen Stürmers zu kompensieren, dürfte die Vereinsführung um Manager Jan Schindelmeiser auch über eine entsprechende Verstärkung in der Winterpause nachdenken.
Apple bietet iTunes ohne Digitales Rechtmanagement
Lizenz zum Gelddrucken
Apple bietet rund 80 Prozent seiner iTunes-Titel nun ohne Kopierschutz (DRM) an, so dass sie auf allen MP3-Playern und Computern abspielbar sind. Allerdings kostet die Konvertierung Zeit und Geld, was Apple freuen dürfte.
30 Cent pro Lied, 60 Cent pro Video und 30 Prozent des Preises bei kompletten Alben verlangt Apple für die Umwandlung von schon gekauften Produkten. Ganz ohne Probleme scheint die Übertragung der Lieder aber noch nicht zu funktionieren. Außerdem wird die Email-Adresse des Käufers im Lied abgelegt und erlaubt so die Rückverfolgung von Dateien, die in Tauschbörsen auftauchen.
Apple bietet rund 80 Prozent seiner iTunes-Titel nun ohne Kopierschutz (DRM) an, so dass sie auf allen MP3-Playern und Computern abspielbar sind. Allerdings kostet die Konvertierung Zeit und Geld, was Apple freuen dürfte.
30 Cent pro Lied, 60 Cent pro Video und 30 Prozent des Preises bei kompletten Alben verlangt Apple für die Umwandlung von schon gekauften Produkten. Ganz ohne Probleme scheint die Übertragung der Lieder aber noch nicht zu funktionieren. Außerdem wird die Email-Adresse des Käufers im Lied abgelegt und erlaubt so die Rückverfolgung von Dateien, die in Tauschbörsen auftauchen.
Wer bekommt Erziehungsgeld?
Wer bekommt Erziehungsgeld?
Unter folgenden Bedingungen erhalten Mütter und Väter Erziehungsgeld:
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und ein Sorgerecht besteht
- wenn das Kind durch den Antragsteller erzogen und betreut wird
- wenn der Antragsteller keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt
(Teilzeitarbeit bis 30 Stunden/Woche ist zulässig)
- sich in der Berufsausbildung befindet, oder ein Härtefall vorliegt
(z.B. verwitweter Antragsteller).
Unter folgenden Bedingungen erhalten Mütter und Väter Erziehungsgeld:
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und ein Sorgerecht besteht
- wenn das Kind durch den Antragsteller erzogen und betreut wird
- wenn der Antragsteller keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt
(Teilzeitarbeit bis 30 Stunden/Woche ist zulässig)
- sich in der Berufsausbildung befindet, oder ein Härtefall vorliegt
(z.B. verwitweter Antragsteller).
Erziehungsgeldberechtigten
Erziehungsgeldberechtigten
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
* einen gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben
* sich um die Erziehung und Betreuung des Kindes kümmern
* die Erziehungsberechtigt sind und mit ihm in einem Haushalt leben
* nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Berufsausbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Fragen & Antworten
Wie wird Widerspruch gegen den Erziehungsgeldbescheid eingelegt?
Sind Sie bei einem ablehnenden oder ungünstigen Erziehungsgeldbescheid der Meinung, dass Ihnen überhaupt oder mehr Erziehungsgeld zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Dazu genügt ein formloses Schreiben. Das Landesversorgungsamt prüft die Entscheidung des Versorgungsamtes daraufhin und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
Wie bekommt man Erziehungsgeld?
Erziehungsgeld ist beim zuständigen Versorgungsamt nach der Geburt des Kindes durch ein formloses Schreiben für jeweils ein Jahr zu beantragen. Erziehungsgeld kann höchstens rückwirkend auf sechs Monate gewährt werden. Der Antrag für das zweite Erziehungsjahr kann frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden. Sie erhalten nach Stellung Ihres Antrags vom Versorgungsamt einen Vordruck, den Sie ausgefüllt an das Versorgungsamt zurückschicken müssen. In der Regel müssen dem Antrag noch weitere Unterlagen beigefügt werden (z.B. Einkommensnachweise) Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Erziehungsgeldbescheid, der angibt, ob bzw. in welcher Höhe Sie Erziehungsgeld erhalten.
Wann gibt es Erziehungsgeld noch nach Ablauf von 24 Monaten?
Die Länder Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, bei den alten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, gewähren nach Ablauf des grundsätzlichen Bezugszeitraumes von Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz weiterhin Erziehungsgeld. Mit Beginn des 3. Lebensjahrs des Kindes wird zwischen 6 und 12 Monaten so genanntes Landeserziehungsgeld gezahlt. Die Voraussetzungen ähneln denen des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Versorgungsamt bzw. Amt für Versorgung und Soziales in Verbindung.
Wie wird gegen den Erziehungsgeldbescheid geklagt?
Wurde der Erziehungsgeldbescheid des Versorgungsamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht. Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für ein Rechtsberatung bei ihrem Anwalt oder ein Klageverfahren aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?
Auszahlung durch das Arbeitsamt - Familienkasse !
Die monatlichen Auszahlungen des Kindergeldes durch das Arbeitsamt - Familienkasse - errichtet sich nach der Kindergeldnummer. Diese setzt sich aus der dreistelligen Dienststellennummer des Arbeitsamtes, einem Schrägstrich und einer maximal sechsstelligen Nummer zusammen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Auszahlung ist die letzte Ziffer (Endziffer) der Nummer nach dem Schrägstrich. So erfolgt z.B. bei der Kindergeldnummer 115/154720 (Endziffer 0) die Zahlung zu Beginn des Monats. Das Kindergeld wird unbar durch Überweisung auf ein Konto des Berechtigten bei einem Geldinstitut gezahlt. Geben Sie deshalb bitte nur ein Konto an, das unter Ihrem Namen eingerichtet ist oder, wenn es sich um ein gemeinsames Konto handelt, über das Sie selbst verfügen können. Die Überweisung ist auch auf ein Sparkonto möglich.
Auszahlung durch private Arbeitgeber !
Arbeitgeber der Privatwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland sind gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern, soweit diese bei ihnen länger als sechs Monate beschäftigt sind, das Kindergeld kostenfrei zusammen mit dem Lohn bzw. Gehalt monatlich auszuzahlen. Von dieser Verpflichtung können sich bestimmte Arbeitgeber auf Antrag vom Arbeitsamt - Familienkasse - befreien lassen. Wird der Arbeitgeber von seiner Auszahlungspflicht befreit oder erfüllt er seine Auszahlungspflicht nicht, zahlt das Arbeitsamt - Familienkasse - das Kindergeld aus. Hat der Arbeitgeber das Kindergeld auszuzahlen, wird der Kindergeldanspruch durch das Arbeitsamt - Familienkasse - festgesetzt und hierüber dem Arbeitnehmer eine Kindergeldbescheinigung erteilt. In dieser auf seinen Namen ausgestellten Bescheinigung ist angegeben, für welche Monate mit welchen Monatsbeträgen der Arbeitgeber das Kindergeld auszuzahlen hat. Die Kindergeldbescheinigung sollte deshalb möglichst sofort nach Erhalt dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Ändert sich die Höhe des Kindergeldes, stellt das Arbeitsamt - Familienkasse - dem Arbeitnehmer eine neue Kindergeldbescheinigung aus, in der die bisherige Bescheinigung für ungültig erklärt wird. Der kindergeldberechtigte Arbeitnehmer ist verpflichtet, die neue Bescheinigung unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen. Der Arbeitgeber hat die für ungültig erklärte Kindergeldbescheinigung dem Arbeitsamt - Familienkasse - zu übersenden. Er kann sie jedoch auch entwerten und dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die Familienkasse aushändigen. Bitte beachten Sie, dass die Kindergeldbescheinigung eine Art "Wertpapier" ist, das den Bargeldwert Ihres Kindergeldanspruchs dokumentiert. Gehen Sie deshalb sorgsam damit um!
Auszahlung an Angehörige des öffentlichen Dienstes !
Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Empfängern von Versorgungsbezügen wird das Kindergeld von ihren Dienstherren oder Arbeitgebern in ihrer Eigenschaft als Familienkasse festgesetzt und monatlich ausgezahlt.
Wie werden Ihre persönlichen Daten geschützt?
Für die laufende Kindergeldzahlung müssen Ihre in der Kindergeldakte enthaltenen Daten teilweise maschinell verarbeitet und gespeichert werden. Alle Ihre Angaben unterliegen dem Steuergeheimnis. Anderen Stellen werden Ihre Daten nur übermittelt, soweit die gesetzlich zulässig und für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Kann das Kindergeld abgetreten oder gepfändet werden?
Das Kindergeld kann nur wegen der gesetzlichen Unterhalsansprüche von Kindern von Ihnen an einen Dritten abgetreten oder bei Ihnen gepfändet werden. Abtretungen und Pfändungen aus anderen Gründen sind unzulässig,
Wann beginnt und wann endet ihr Anspruch auf Kindergeld?
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Rückwirkend kann das Kindergeld nur längstens für sechs Monate vor dem Monat gezahlt werden, in dem der schriftliche Antrag bei der zuständigen Familienkasse eingegangen ist. Diese Sechsmonatsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, von der keine Ausnahme gemacht werden kann. Nach der Geburt oder der Haushaltsaufnahme eines Kindes sollte man deshalb mit der Antragsstellung nicht zu lange warten. Es könnten sonst finanzielle Nachteile entstehen! Das gilt auch, wenn bereits Kindergeld bezogen wird und ein weiteres Kind hinzukommt. Der Anspruch auf Kindergeld endet zunächst im Ablauf des Monats, in dem das Kind 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen 18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat. Eine Weiterzahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich z.B. noch in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet.
Wann ist Ihr Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen?
Wenn der Berechtige seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Abgezweigt wird der auf das Kind entfallene Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt. Das Kindergeld kann nicht nur bei dauerhafter Nichtleistung von Unterhalt abgezweigt werden, sonder auch dann, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht besteht. Der Berechtigte erhält vor einer anderweitigen Auszahlung Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.
Wann müssen Sie Kindergeld zurückzahlen?
Wenn Sie zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, müssen Sie es unabhängig von der Verschuldensfrage zurückzahlen. Hierüber erhalten Sie von Ihrer Familienkasse einen entsprechenden Bescheid. Der Rückforderungsbetrag wird im Allgemeinen von der laufenden Kindergeldzahlung einbehalten, allerdings höchstens bis zur Hälfte des laufenden Anspruchs. Arbeitnehmer, denen Kindergeld weiterhin durch ihren Arbeitgeber auszuzahlen ist, erhalten eine neue Kindergeldbescheinigung, damit der Arbeitgeber die Einbehaltung des Rückforderungsbetrages vornehmen kann. Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes kommt wie bisher eine Aufrechnung von überzahltem Kindergeld mit Besoldungs-, Versorgungs- und Vergütungs- oder Lohnansprüchen in Betracht.
Wann wird Ihr Kindergeldanspruch überprüft?
Die Familienkasse prüft während des laufenden Kindergeldbezugs in bestimmen Abständen, ob die Voraussetzungen für Ihren Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der zutreffenden Höhe gezahlt wird. So ist z.B. festzustellen, ob:
- Sie sich noch im Inland aufhalten und die Kinder weiterhin in Ihrem Haushalt leben,
- die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium der Kinder noch fortdauert,
- sich die Einkommensverhältnisse der Kinder geändert haben.
Die Haushaltszugehörigkeit der Kinder wird von der Familienkasse (ggf. in Abstimmung mit der Meldebehörde) geprüft. Ist zur Überprüfung des Kindergeldanspruchs Ihre Mitwirkung erforderlich, erhalten Sie zu gegebener Zeit einen Fragebogen oder es wird Ihnen durch ein Anforderungsschreiben mitgeteilt, welche Angaben bzw. welche Unterlagen erforderlich sind. Sollte eine Bescheinigung von einer anderen Stelle notwendig sein, ist meist ein entsprechender Vordruck schon beigefügt. Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus und fügen Sie die geforderten Unterlagen bei. Damit keine Zahlungsunterbrechungen Eintritt, sollten Sie die Unterlagen möglichst innerhalb von vier Wochen bei Ihrer Familienkasse vorlegen. Zu dieser Mitwirkung sind Sie nach § 93 Ab. 1 der Abgabenordnung ausdrücklich verpflichtet. Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, muss die Festsetzung Ihres Kindergeldanspruchs wegen Nichtfeststellbarkeit der Anspruchsvoraussetzungen aufgehoben oder geändert werden. Die Überprüfung durch die Familienkasse entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, für den Anspruch auf Kindergeld bedeutsame Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
Was ist ein Zählkind?
Ein Kind, für das an den vorrangig berechtigten Elternteil Kindergeld gezahlt wird, wird gleichwohl auch bei dem anderen Elternteil berücksichtigt. Als Zählkind an erster, zweiter oder dritter Stelle bewirkt es, dass für jüngere Kinder, die Zahlkinder, die jeweils nächst höheren Kindergeldsätze gezahlt werden.
Was müssen Sie Ihrer Familienkasse mitteilen?
Wenn Sie Kindergeld beantragt haben, sind Sie nach § 68 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, Ihrer Familienkasse unverzüglich alle Änderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder mitzuteilen. Mitteilungen an Ihren Arbeitgeber oder an andere Behörden (z.B. an die Gemeindeverwaltung, das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt) genügen nicht. Veränderungen müssen Sie auch dann mitteilen, wenn über Ihren Antrag noch nicht entschieden ist. Dies gilt auch für solche Veränderungen, die Ihnen erst nach dem Ende des Kindergeldbezugs bekannt werden, wenn sie sich rückwirkend auf Ihren Kindergeldanspruch auswirken können. Richten Sie bitte ihre Mitteilungen an Ihre zuständige Familienkasse, weil sich dort Ihre Kindergeldunterlagen befinden. (Soweit das Arbeitsamt - Familienkasse - zuständig ist, richten Sie die Mitteilung nicht an die Bundesanstalt für Arbeit oder das Zentralamt in Nürnberg.) Ihre Familienkasse müssen Sie insbesondere unverzüglich benachrichtigen, wenn: "
· Sie eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber aufnehmen, der das Kindergeld auszahlt,
· Sie eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst für voraussichtlich mehr als sechs Monate aufnehmen,
· Ihr Ehegatte bei seinem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber oder Dienstherrn Kindergeld beantragt,
· Sie oder Ihr Ehegatte eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen,
· Sie oder Ihr Ehegatte von Ihrem deutschen Arbeitgeber zur Beschäftigung ins Ausland entsandt werden,
· Sie, Ihr Ehegatte oder eines Ihrer Kinder ins Ausland verziehen,
· Sie eine andere kindbezogene Leistung (z.B. ausländische Familienbeihilfen) erhalten,
· Sie und Ihr Ehegatte sich auf Dauer trennen oder geschieden werden,
· Sie oder ein Kind Ihren bisherigen Haushalt verlassen,
· ein Kind verstirbt,
· sich die Zahl Ihrer Kinder aus sonstigen Gründen vermindert,
· sich Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung ändert.
Erhalten Sie für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld, müssen Sie Ihre Familienkasse unverzüglich benachrichtigen, wenn das Kind: erstmals über Einkünfte oder Bezüge verfügt oder sich sein bisheriges Einkommen erhöht,
seine Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium wechselt, beendet oder unterbricht (das gilt auch, wenn sich ein Kind trotz fortbestehender Immatrikulation vom Studium beurlauben oder von der Belegschaft befreien lässt), während seiner Ausbildung zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wird, bisher arbeitslos oder ohne Ausbildungsplatz war und nun eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Falls Sie nicht genau wissen, ob sich eine Veränderung auf Ihren Kindergeldanspruch auswirkt, fragen Sie bei Ihrer Familienkasse nach!
Was müssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen?
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag (z.B. durch Telefonanruf) ist nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch Angehörige der steuerberatenden Berufe). Einen Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat, z.B. weil er einem Kind Unterhalt gewährt. Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse. Das ist in erster Linie das Arbeitsamt - Familienkasse -, in dessen Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind Sie aber in Deutschland erwerbstätig, ist das Arbeitsamt - Familienkasse - zuständig, in dessen Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle des Beschäftigungsbetriebes befindet. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist zuständige Familienkasse die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Benutzen Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Der Antrag sollte der zuständigen Familienkasse möglichst durch Post zugesandt werden. Sie können ihn auch persönlich abgeben oder durch einen Beauftragten abgeben lassen. Erhalten Sie bereits Kindergeld und wird ein weiteres Kind geboren, reicht es aus, wenn Sie dies kurz schriftlich mitteilen und die Geburtsurkunde des Kindes beifügen.
Welche Leistungen schließen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?
Kindergeld steht nicht zu, wenn für ein Kind ein Anspruch besteht auf: Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung Kinderzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen für Kinder, die im Ausland gezahlt werden und die dem Kindergeld, der Kinderzulage bzw. dem Kinderzuschuss vergleichbar sind, Leistungen für Kinder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, wenn sie dem Kindergeld vergleichbar sind. Der Anspruch für ein Kind ist ausgeschlossen, wenn dem Berechtigten oder einer anderen Person für das Kind eine der genannten Leistungen zusteht. Das Kind kann jedoch in diesen Fällen bei einem etwaigen Kindergeldanspruch für jüngere Kinder als Zählkind mitgezählt werden und dadurch zur Erhöhung des Kindergeldanspruchs beitragen. Ist der Kinderzuschuss bzw. die Kinderzulage zur Rente niedriger als das Kindergeld, wird der Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld gezahlt. Allerdings werden Beträge unter 10,- DM nicht ausgezahlt. Ausländische kindbezogene Leistungen schließen den Kindergeldanspruch auch dann aus, wenn sie niedriger als das deutsche Kindergeld sind. Dies gilt allerdings nicht für Familienleistungen, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gewährt werden. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag.
Welche Nachweise müssen Sie vorlegen?
Bestimmte Angaben müssen durch Urkunden oder Bescheinigungen nachweisen, die Sie auf Wunsch zurückerhalten können. Kopien müssen in einwandfreiem Zustand sein und dürfen keinen Zweifel an der Übereinstimmung mit dem Original aufkommen lassen.
Geburtsurkunden sind im Original oder als amtlich beglaubigte Ablichtungen vorzulegen Das Vorhandensein der Kinder ist durch amtliche Unterlagen nachzuweisen:
- für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben: mit einer Haushaltsbescheinigung !
- für außerhalb Ihres Haushalts lebende Kinder: mit einer Lebensbescheinigung !
Die Geburtsurkunde reicht aus, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin ihr Wohnort angegeben ist. Für über 18 Jahre alte Kinder sind zusätzlich Unterlagen notwendig:
Für ein Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium legen Sie bitte eine Bescheinigung der Schule, Hochschule oder des Ausbildungsbetriebes vor, aus der Art und Dauer der Ausbildung hervorgehen. Außerdem müssen Sie angeben und ggf. nachweisen, ob und in welcher Höhe das Kind Einkünfte (z.B. Ausbildungsvergütung) erzielt oder Bezüge (z.B. Lohnersatzleistungen, Ausbildungshilfen) erhält. Für ein 27 Jahre altes Kind ist die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes durch Dienstzeitbescheinigungen zu belegen.
Die Fortdauer eines Studiums ist jedes Jahr, und zwar spätestens im Oktober, erneut nachzuweisen. Ergibt sich aus der Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester, dass auch das vorangegangene Semester belegt war (ersichtlich aus der Anzahl der Fachsemester), ist für dieses kein gesonderter Nachweis erforderlich. Auch der Tag, an dem die Ausbildung endet, ist nachzuweisen. Hierfür legen Sie eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder das Prüfungszeugnis vor. Darin enthaltene Beurteilungen und Benotungen können Sie unkenntlich machen.
Für Kinder ohne Arbeits- und Ausbildungsplatz sind besondere Angaben und Nachweise erforderlich; bitte verwenden Sie hierfür den besonderen Vordruck, den Sie bei der Familienkasse anfordern können.
Für Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr müssen Sie diesen Dienst durch eine Bescheinigung des Trägers nachweisen. Für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu versorgen, legen Sie eine amtliche Bescheinigung über die Behinderung vor. Im Allgemeinen ist der Behindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Rentenbescheid ausreichend. Haben Sie von einer amtlichen Feststellung der Behinderung des Kindes bisher abgesehen, weil zu befürchten ist, dass sich dies nachteilig auf seinen Gesundheitszustand auswirkt, kann die Familienkasse ausnahmsweise, insbesondere bei seelischen Erkrankungen, auch andere Nachweise für die Behinderung anerkennen.
Für Kinder, die sich wegen ihrer Behinderung bereits länger als ein Jahr in einer Kranken- oder Pflegeanstalt aufhalten, genügt eine Bestätigung des zuständigen Arztes, dass das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Alle Einkünfte und Bezüge des Kindes sind nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?
Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium:
Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium durchläuft.
Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie:
· den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben,
· sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben,
· eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben, und zwar für die Dauer des geleisteten Dienstes, längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes.
· Für die Zeit der Ableistung der genannten Dienste selbst steht den Eltern kein Kindergeld zu.
Wer erhält Kindergeld?
Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer:
in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Ausländer, die von ihrem Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergesetz erhalten, wenn er als Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausübt, die der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterliegt oder dort als Entwicklungshelfer tätig ist oder
Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt.
Hat der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und der andere nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz vor.
Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind laufend (den höheren) Barunterhalt zahlt andersartige Unterhaltsleistungen bleiben außer Betracht.
Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll.
Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell ein höherer Kindergeldanspruch ergibt. Wenn keine Berechtigtenbestimmung getroffen wird, bestimmt das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht auf Antrag den vorrangigen Kindergeldberechtigten. Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat.
Wie erfahren Sie von der Entscheidung Ihrer Familienkasse?
Wenn Ihrem Antrag in vollem Umfang entsprochen worden ist oder das Kindergeld nach einer Überprüfung unverändert weitergezahlt wird, erhalten Sie keinen schriftlichen Bescheid. Ist das Arbeitsamt - Familienkasse - für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig, können Sie aus dem Kontoauszug die Höhe des überwiesenen Betrages und Ihre Kindergeldnummer sowie in der Regel den Zeitraum, für den Betrag bestimmt ist, ersehen. Nimmt ihr Arbeitgeber die Auszahlung des Kindergeldes nach einer Kindergeldbescheinigung des Arbeitsamtes - Familienkasse - vor, können Sie die genannten Angaben dieser Bescheinigung entnehmen. Ist eine Familiekasse des öffentlichen Dienstes für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig, können Sie die Höhe des Kindergeldes und den betreffenden Zeitraum aus der Bezugsbescheinigung ersehen.
Einen schriftlichen Festsetzungsbescheid erhalten Sie von Ihrer Familienkasse, wenn:
Ihrem Antrag nicht oder nicht vollem Umfang entsprochen werden kann, das Kindergeld herabgesetzt oder die Zahlung ganz eingestellt werden muss.
Ein schriftlicher Bescheid unterbleibt aber dann, wenn die Kürzung oder Einstellung der Zahlung aufgrund ihrer Angaben erfolgt.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Eltern müssen sich entscheiden, ob sie den Regelbetrag (monatlich bis zu 300 8) oder das Budget (monatlich bis zu 450 8) wählen. Hierzu berät auch die Erziehungsgeldsstelle. Im besonderen Härtefall können die Eltern ihre getroffene Entscheidung einmal nachträglich ändern. Ein Härtefall liegt insbesondere bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder
Kindes oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz oder bei der Geburt eines weiteren Kindes und nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der berechtigten Person, die dazu führt, dass der Anspruch auf Budget entfällt, vor. Entscheiden sich die Eltern beim Antrag auf Erziehungsgeld nicht für eine der beiden Möglichkeiten, dann wird der Regelbetrag gezahlt.
Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Gleiches gilt für Kinder von in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern, die im ehemaligen Jugoslawien, in Marokko, in Tunesien und in der Türkei leben. Für diese Kinder gelten jedoch niedrigere Kindergeldsätze.
Als Kinder werden berücksichtigt:
im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder), Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat, Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie in seinen Haushalt aufgenommen hat und zu einem nicht unwesentlichen Teil auf seine Kosten unterhält. Die Pflegekinder müssen wie eigene Kinder zur Familie gehören; ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt, darüber hinaus nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen.
Für berufstätige Frauen gibt's auch in der Mutterschutz-Zeit Geld
Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld.
"Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Frauen, denen während der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten einen finanziellen Ausgleich:
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung
mit Krankengeldanspruch
(z. B. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitslose)
Pro Tag 13 € Mutterschaftsgeld von
der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss
in Höhe der Differenz zum
durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt,
Arbeitslose erhalten Mutterschaftsgeld
in Höhe des Krankengeldes
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung
ohne Krankengeldanspruch
(z. B. Studentinnen) mit einer
geringfügigen Beschäftigung
In der Regel pro Tag 13 € Mutterschaftsgeld
von Krankenkasse
In der Gesetzlichen Krankenversicherung
familienversicherte Frauen mit
einer geringfügigen Beschäftigung
Mutterschaftsgeld von einmalig bis
zu 210 € durch das Bundesversicherungsamt
In der privaten Krankenversicherung
oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen
Mutterschaftsgeld von einmalig bis
zu 210 € durch das Bundesversicherungsamt
plus Arbeitgeberzuschuss
in Höhe der Differenz zwischen
13 € und dem durchschnittlichen
Nettoarbeitsentgelt
Frauen, deren Arbeitsverhältnis während
der Schwangerschaft vom Arbeitgeber
zulässig aufgelöst wurde
Pro Tag 13 € Mutterschaftsgeld; der
Arbeitgeberzuschuss wird diesen Frauen
von der Krankenkasse oder dem
Bundesversicherungsamt gezahlt
Gelten die gleichen Regeln, wenn ich privat versichert bin?
Im Prinzip schon, aber Sie bekommen voraussichtlich etwas weniger Geld als bisher: Sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Ihr Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wären Sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz.
Wie viel bekomme ich bei einem 325-Euro-Job?
Eltern mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 140 € monatlich für ein in ihrem Haushalt lebendes minderjähriges Kind, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird. Die Eltern müssen mindestens über Einkommen oder Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, ihren nach dem Arbeitslosengeld II zu errechnenden Mindestbedarf sicher zu stellen (Mindesteinkommensgrenze). Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt (Höchsteinkommensgrenze).
Die Zahlung des Kinderzuschlags ist auf insgesamt 36 Monate begrenzt.
Bei einem Einkommen oder Vermögen der Eltern in Höhe ihres eigenen Mindestbedarfs ist der Kinderzuschlag in voller Höhe zu zahlen. Berücksichtigt wird hierbei z.B. auch Einkommen und Vermögen von Partnern, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben. Überschreiten Einkommen und Vermögen diese Grenze, wird der Kinderzuschlag gemindert. In welcher Höhe Einkommen bzw. Vermögen zu berücksichtigen sind, richtet sich grundsätzlich nach den für das Arbeitslosengeld II maßgeblichen Bestimmungen.
Erwerbseinkommen der Eltern, das ihren eigenen Mindestbedarf überschreitet, wird nur zu 7 Euro je 10 Euro Überschreitung angerechnet. Einkommen aus öffentlichen und privaten Transfers sowie Kapitaleinkünfte werden dagegen voll angerechnet. Kindeseinkommen ist immer als bedarfsmindernd in voller Höhe auf den Kinderzuschlag anzurechnen.
Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch?
Nein, Sie müssen es beantragen. Am besten machen Sie sich schon vor dem Beginn Ihres Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Wenn Sie alle Unterlagen und Formulare bereit haben, klappt der Übergang vom Gehalt zum Mutterschaftsgeld am besten und ohne Zeitverlust.
An wen wende ich mich mit meinem Antrag?
Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder einen 325-Euro-Job, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen, sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr).
in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen, sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr).in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen, sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr)."
Quelle: Bundesministerium für Familie
Wissenswertes
"Selbstständige gehen nicht zwangsläufig leer aus.
Ob Sie als selbstständig Tätige Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, wie Sie versichert sind: Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld - und zwar in Höhe des Krankengeldes. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Vollzeit - Hausfrau? Dann gibt's keinen Zuschuss.
Falls Sie als Familienmitglied über Ihren Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld. Leider ist auch das früher gezahlte Entbindungsgeld nach der Geburt des Babys 2004 gestrichen worden.
Sie als Eltern sind nun verantwortlich für einen kleinen Menschen, der auf Jahre hinaus von Ihnen abhängig ist.
Wenn ein neuer Erdenbürger zur Welt kommt, werden ihm viele gute Wünsche mit auf den Lebensweg gegeben. Besonders die Eltern erhoffen sich, dass ihr Kind ungestört zu einem glücklichen, lebenstüchtigen Menschen heranwächst. Doch nicht immer vollendet sich die Lebensplanung wie gewünscht. Das weiß im Grunde jeder, aber niemand denkt gerne darüber nach. Krankheit, Unfall und vorzeitiger Tod, Arbeitsunfähigkeit, Geldnot und Eigentumsverlust können schicksalhafte Ereignisse im Leben eines jeden Menschen sein. Auch mit bester Vorsorge, ist ein Unglück manchmal nicht abzuwenden. Seine Auswirkungen auf die weitere Lebensgestaltung lässt sich hingegen oft mildern oder sogar ganz aufheben, sofern ein Versicherungsschutz besteht.
So sieht der aktuelle Kinderfreibetrag aus.
Der Kinderfreibetrag soll, wie von Experten lange gefordert, das "sächliche Existenz- Minimum" des Kindes steuerfrei stellen. Die neu berechnete, aktuelle Höhe dieses Freibetrags:
3.648 Euro für Verheiratete
1.824 Euro für allein Erziehende (= nicht verheiratete, dauernd getrennt lebende oder geschiedene Eltern)
Grundsätzlich gilt der Freibetrag für alle Kinder unter 18 Jahren. Danach greifen gesonderte Regelungen, Ausnahmen sind etwa möglich, wenn ein Kind noch in der Ausbildung oder dauerhaft behindert ist.
Und der richtige Umgang mit dem neuen Freibetrag? Da ändert sich nichts. Es bleibt dabei, dass Kindergeld und Freibetrag gegeneinander abgewogen werden: Sie erhalten jeden Monat das Kindergeld. Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, klärt das Finanzamt jeweils, was für Sie günstiger ist: Kindergeld oder Ausnützen des Kinderfreibetrags.
Wie schon in der Vergangenheit werden vor allem diejenigen Eltern Vorteile durch den erhöhten Freibetrag haben, deren Jahreseinkommen relativ hoch ist. Allen anderen bleibt nur das erhöhte Kindergeld.
Allerdings mindern Kinder- und Erziehungsfreibetrag (siehe unten) jeweils schon im laufenden Jahr die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. Lassen Sie die Freibeträge daher immer auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen.
Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?
Ausbildungsförderung wird Auszubildenden gewährt, die bei Beginn der Ausbildung noch nicht 30 Jahre alt sind:
Schülerinnen und Schüler (z. B. beim Besuch weiterführender allgemein bildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 bei notwendiger auswärtiger Unterbringung sowie von Abendschulen,
Fach- und Fachoberschulen)
erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss
Studentinnen und Studenten
erhalten die Ausbildungsförderung je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen
Die Höhe der Bedarfssätze richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Der Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag monatlich 521 € und bei überdurchschnittlicher Miete 585 €.
Die gezahlte Ausbildungsförderung ist abhängig vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehepartner und Eltern. In Ausnahmefällen wird das Einkommen der Eltern nicht angerechnet.
Das Darlehen muss 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Mindestraten von monatlich 105 € innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden. Die Höhe des Staatsdarlehens ist für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28. 2. 2001 begonnen haben, auf 10.000 € begrenzt. Das Darlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen – z. B. wegen besonderer Studienleistungen oder aus sozialen Gründen – erlassen werden.
Als Hilfe zum Studienabschluss oder bei einer verlängerten Ausbildungszeit nach einem Fachrichtungswechsel bzw. einer Wiederaufnahme des Studiums wird die Ausbildungsförderung als vollverzinsliches Bankdarlehen geleistet.
Was es in Sachen Familie und Steuern sonst noch gibt:
Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können Eltern zusätzlich zum Kindergeld bzw. den Freibeträgen für Kinder steuerlich geltend machen, soweit diese einen Betrag von 1.548 € übersteigen. Darüber hinausgehende Kosten werden bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerlich berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung sind, oder dass sie behindert oder Langzeit erkrankt sind. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide eine dieser Voraussetzungen erfüllen. Für nicht zusammenlebende Elternteile gelten grundsätzlich die halbierten Beträge.
Berufstätige können die Kinderbetreuung absetzen.
Es gibt Kinderbetreuungsangebote in Krippen, Kindergärten und Horten sowie durch eine Tagespflegeperson („Tagesmutter“). Die anfallenden Elternbeiträge sind in der Regel einkommensabhängig gestaffelt. Sie können im Bedarfsfall vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. Jedes Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Geld für die eigenen vier Wände
Wenn Sie eine eigene Wohnung oder ein Haus planen und selbst darin wohnen wollen, können Sie vermutlich die Kinderzulage bzw. Baukindergeld erhalten. Lassen Sie sich frühzeitig dazu beraten, wenn Sie die Finanzierung regeln.
Manchmal werden die Kosten einer Haushaltshilfe anerkannt.
Mütter und Väter in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten eine Haushaltshilfe, wenn ihnen insbesondere wegen einer Krankenhausbehandlung oder Kur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen, werden den Versicherten die Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstattet (dies gilt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad).
Wenn ein Elternteil aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, kann das Jugendamt eine Haushaltshilfe stellen oder andere vorübergehende Hilfen zur Versorgung und Betreuung von Kindern leisten. Hilfen zur Weiterführung des Haushalts bieten auch die Sozialen Dienste an (u.a. Sozialstationen, Haus- und Familienpflege, Nachbarschaftshilfekreise).
Unterstützung beim Besuch einer Privatschule.
Besucht ein Kind eine Privatschule, können Eltern manchmal Teile des Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Allerdings gelten auch hier wieder bestimmte Voraussetzungen. Etwa, dass Sie für das entsprechende Kind einen Kinderfreibetrag erhalten müssen und die Schule staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sein muss.
Die Ausbildungsversicherung.
Welche Eltern wünschen sich für ihr Kind nicht eine qualifizierte Berufsausbildung, die ihm einen guten Start ins Erwerbsleben ermöglicht? Doch eine langjährige Schul- und Studienzeit oder Weiterbildung zu einem höheren Berufsabschluss stellt für die Eltern oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Staatliche Zuschüsse - wenn solche überhaupt gewährt werden - reichen in der Regel nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Um genügend Rücklagen zu schaffen, die dann zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt zur (freien) Verfügung stehen, kann eine Ausbildungsversicherung schon gleich nach der Geburt abgeschlossen werden."
Quelle: Bundesministerium für Familien
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
* einen gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben
* sich um die Erziehung und Betreuung des Kindes kümmern
* die Erziehungsberechtigt sind und mit ihm in einem Haushalt leben
* nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Berufsausbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Fragen & Antworten
Wie wird Widerspruch gegen den Erziehungsgeldbescheid eingelegt?
Sind Sie bei einem ablehnenden oder ungünstigen Erziehungsgeldbescheid der Meinung, dass Ihnen überhaupt oder mehr Erziehungsgeld zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Dazu genügt ein formloses Schreiben. Das Landesversorgungsamt prüft die Entscheidung des Versorgungsamtes daraufhin und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
Wie bekommt man Erziehungsgeld?
Erziehungsgeld ist beim zuständigen Versorgungsamt nach der Geburt des Kindes durch ein formloses Schreiben für jeweils ein Jahr zu beantragen. Erziehungsgeld kann höchstens rückwirkend auf sechs Monate gewährt werden. Der Antrag für das zweite Erziehungsjahr kann frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden. Sie erhalten nach Stellung Ihres Antrags vom Versorgungsamt einen Vordruck, den Sie ausgefüllt an das Versorgungsamt zurückschicken müssen. In der Regel müssen dem Antrag noch weitere Unterlagen beigefügt werden (z.B. Einkommensnachweise) Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Erziehungsgeldbescheid, der angibt, ob bzw. in welcher Höhe Sie Erziehungsgeld erhalten.
Wann gibt es Erziehungsgeld noch nach Ablauf von 24 Monaten?
Die Länder Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, bei den alten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, gewähren nach Ablauf des grundsätzlichen Bezugszeitraumes von Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz weiterhin Erziehungsgeld. Mit Beginn des 3. Lebensjahrs des Kindes wird zwischen 6 und 12 Monaten so genanntes Landeserziehungsgeld gezahlt. Die Voraussetzungen ähneln denen des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Versorgungsamt bzw. Amt für Versorgung und Soziales in Verbindung.
Wie wird gegen den Erziehungsgeldbescheid geklagt?
Wurde der Erziehungsgeldbescheid des Versorgungsamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht. Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für ein Rechtsberatung bei ihrem Anwalt oder ein Klageverfahren aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?
Auszahlung durch das Arbeitsamt - Familienkasse !
Die monatlichen Auszahlungen des Kindergeldes durch das Arbeitsamt - Familienkasse - errichtet sich nach der Kindergeldnummer. Diese setzt sich aus der dreistelligen Dienststellennummer des Arbeitsamtes, einem Schrägstrich und einer maximal sechsstelligen Nummer zusammen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Auszahlung ist die letzte Ziffer (Endziffer) der Nummer nach dem Schrägstrich. So erfolgt z.B. bei der Kindergeldnummer 115/154720 (Endziffer 0) die Zahlung zu Beginn des Monats. Das Kindergeld wird unbar durch Überweisung auf ein Konto des Berechtigten bei einem Geldinstitut gezahlt. Geben Sie deshalb bitte nur ein Konto an, das unter Ihrem Namen eingerichtet ist oder, wenn es sich um ein gemeinsames Konto handelt, über das Sie selbst verfügen können. Die Überweisung ist auch auf ein Sparkonto möglich.
Auszahlung durch private Arbeitgeber !
Arbeitgeber der Privatwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland sind gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern, soweit diese bei ihnen länger als sechs Monate beschäftigt sind, das Kindergeld kostenfrei zusammen mit dem Lohn bzw. Gehalt monatlich auszuzahlen. Von dieser Verpflichtung können sich bestimmte Arbeitgeber auf Antrag vom Arbeitsamt - Familienkasse - befreien lassen. Wird der Arbeitgeber von seiner Auszahlungspflicht befreit oder erfüllt er seine Auszahlungspflicht nicht, zahlt das Arbeitsamt - Familienkasse - das Kindergeld aus. Hat der Arbeitgeber das Kindergeld auszuzahlen, wird der Kindergeldanspruch durch das Arbeitsamt - Familienkasse - festgesetzt und hierüber dem Arbeitnehmer eine Kindergeldbescheinigung erteilt. In dieser auf seinen Namen ausgestellten Bescheinigung ist angegeben, für welche Monate mit welchen Monatsbeträgen der Arbeitgeber das Kindergeld auszuzahlen hat. Die Kindergeldbescheinigung sollte deshalb möglichst sofort nach Erhalt dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Ändert sich die Höhe des Kindergeldes, stellt das Arbeitsamt - Familienkasse - dem Arbeitnehmer eine neue Kindergeldbescheinigung aus, in der die bisherige Bescheinigung für ungültig erklärt wird. Der kindergeldberechtigte Arbeitnehmer ist verpflichtet, die neue Bescheinigung unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen. Der Arbeitgeber hat die für ungültig erklärte Kindergeldbescheinigung dem Arbeitsamt - Familienkasse - zu übersenden. Er kann sie jedoch auch entwerten und dem Arbeitnehmer zur Weiterleitung an die Familienkasse aushändigen. Bitte beachten Sie, dass die Kindergeldbescheinigung eine Art "Wertpapier" ist, das den Bargeldwert Ihres Kindergeldanspruchs dokumentiert. Gehen Sie deshalb sorgsam damit um!
Auszahlung an Angehörige des öffentlichen Dienstes !
Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Empfängern von Versorgungsbezügen wird das Kindergeld von ihren Dienstherren oder Arbeitgebern in ihrer Eigenschaft als Familienkasse festgesetzt und monatlich ausgezahlt.
Wie werden Ihre persönlichen Daten geschützt?
Für die laufende Kindergeldzahlung müssen Ihre in der Kindergeldakte enthaltenen Daten teilweise maschinell verarbeitet und gespeichert werden. Alle Ihre Angaben unterliegen dem Steuergeheimnis. Anderen Stellen werden Ihre Daten nur übermittelt, soweit die gesetzlich zulässig und für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Kann das Kindergeld abgetreten oder gepfändet werden?
Das Kindergeld kann nur wegen der gesetzlichen Unterhalsansprüche von Kindern von Ihnen an einen Dritten abgetreten oder bei Ihnen gepfändet werden. Abtretungen und Pfändungen aus anderen Gründen sind unzulässig,
Wann beginnt und wann endet ihr Anspruch auf Kindergeld?
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Rückwirkend kann das Kindergeld nur längstens für sechs Monate vor dem Monat gezahlt werden, in dem der schriftliche Antrag bei der zuständigen Familienkasse eingegangen ist. Diese Sechsmonatsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, von der keine Ausnahme gemacht werden kann. Nach der Geburt oder der Haushaltsaufnahme eines Kindes sollte man deshalb mit der Antragsstellung nicht zu lange warten. Es könnten sonst finanzielle Nachteile entstehen! Das gilt auch, wenn bereits Kindergeld bezogen wird und ein weiteres Kind hinzukommt. Der Anspruch auf Kindergeld endet zunächst im Ablauf des Monats, in dem das Kind 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen 18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat. Eine Weiterzahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich z.B. noch in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet.
Wann ist Ihr Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen?
Wenn der Berechtige seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Abgezweigt wird der auf das Kind entfallene Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt. Das Kindergeld kann nicht nur bei dauerhafter Nichtleistung von Unterhalt abgezweigt werden, sonder auch dann, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht besteht. Der Berechtigte erhält vor einer anderweitigen Auszahlung Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.
Wann müssen Sie Kindergeld zurückzahlen?
Wenn Sie zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, müssen Sie es unabhängig von der Verschuldensfrage zurückzahlen. Hierüber erhalten Sie von Ihrer Familienkasse einen entsprechenden Bescheid. Der Rückforderungsbetrag wird im Allgemeinen von der laufenden Kindergeldzahlung einbehalten, allerdings höchstens bis zur Hälfte des laufenden Anspruchs. Arbeitnehmer, denen Kindergeld weiterhin durch ihren Arbeitgeber auszuzahlen ist, erhalten eine neue Kindergeldbescheinigung, damit der Arbeitgeber die Einbehaltung des Rückforderungsbetrages vornehmen kann. Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes kommt wie bisher eine Aufrechnung von überzahltem Kindergeld mit Besoldungs-, Versorgungs- und Vergütungs- oder Lohnansprüchen in Betracht.
Wann wird Ihr Kindergeldanspruch überprüft?
Die Familienkasse prüft während des laufenden Kindergeldbezugs in bestimmen Abständen, ob die Voraussetzungen für Ihren Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der zutreffenden Höhe gezahlt wird. So ist z.B. festzustellen, ob:
- Sie sich noch im Inland aufhalten und die Kinder weiterhin in Ihrem Haushalt leben,
- die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium der Kinder noch fortdauert,
- sich die Einkommensverhältnisse der Kinder geändert haben.
Die Haushaltszugehörigkeit der Kinder wird von der Familienkasse (ggf. in Abstimmung mit der Meldebehörde) geprüft. Ist zur Überprüfung des Kindergeldanspruchs Ihre Mitwirkung erforderlich, erhalten Sie zu gegebener Zeit einen Fragebogen oder es wird Ihnen durch ein Anforderungsschreiben mitgeteilt, welche Angaben bzw. welche Unterlagen erforderlich sind. Sollte eine Bescheinigung von einer anderen Stelle notwendig sein, ist meist ein entsprechender Vordruck schon beigefügt. Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus und fügen Sie die geforderten Unterlagen bei. Damit keine Zahlungsunterbrechungen Eintritt, sollten Sie die Unterlagen möglichst innerhalb von vier Wochen bei Ihrer Familienkasse vorlegen. Zu dieser Mitwirkung sind Sie nach § 93 Ab. 1 der Abgabenordnung ausdrücklich verpflichtet. Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, muss die Festsetzung Ihres Kindergeldanspruchs wegen Nichtfeststellbarkeit der Anspruchsvoraussetzungen aufgehoben oder geändert werden. Die Überprüfung durch die Familienkasse entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, für den Anspruch auf Kindergeld bedeutsame Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
Was ist ein Zählkind?
Ein Kind, für das an den vorrangig berechtigten Elternteil Kindergeld gezahlt wird, wird gleichwohl auch bei dem anderen Elternteil berücksichtigt. Als Zählkind an erster, zweiter oder dritter Stelle bewirkt es, dass für jüngere Kinder, die Zahlkinder, die jeweils nächst höheren Kindergeldsätze gezahlt werden.
Was müssen Sie Ihrer Familienkasse mitteilen?
Wenn Sie Kindergeld beantragt haben, sind Sie nach § 68 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, Ihrer Familienkasse unverzüglich alle Änderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder mitzuteilen. Mitteilungen an Ihren Arbeitgeber oder an andere Behörden (z.B. an die Gemeindeverwaltung, das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt) genügen nicht. Veränderungen müssen Sie auch dann mitteilen, wenn über Ihren Antrag noch nicht entschieden ist. Dies gilt auch für solche Veränderungen, die Ihnen erst nach dem Ende des Kindergeldbezugs bekannt werden, wenn sie sich rückwirkend auf Ihren Kindergeldanspruch auswirken können. Richten Sie bitte ihre Mitteilungen an Ihre zuständige Familienkasse, weil sich dort Ihre Kindergeldunterlagen befinden. (Soweit das Arbeitsamt - Familienkasse - zuständig ist, richten Sie die Mitteilung nicht an die Bundesanstalt für Arbeit oder das Zentralamt in Nürnberg.) Ihre Familienkasse müssen Sie insbesondere unverzüglich benachrichtigen, wenn: "
· Sie eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber aufnehmen, der das Kindergeld auszahlt,
· Sie eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst für voraussichtlich mehr als sechs Monate aufnehmen,
· Ihr Ehegatte bei seinem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber oder Dienstherrn Kindergeld beantragt,
· Sie oder Ihr Ehegatte eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen,
· Sie oder Ihr Ehegatte von Ihrem deutschen Arbeitgeber zur Beschäftigung ins Ausland entsandt werden,
· Sie, Ihr Ehegatte oder eines Ihrer Kinder ins Ausland verziehen,
· Sie eine andere kindbezogene Leistung (z.B. ausländische Familienbeihilfen) erhalten,
· Sie und Ihr Ehegatte sich auf Dauer trennen oder geschieden werden,
· Sie oder ein Kind Ihren bisherigen Haushalt verlassen,
· ein Kind verstirbt,
· sich die Zahl Ihrer Kinder aus sonstigen Gründen vermindert,
· sich Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung ändert.
Erhalten Sie für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld, müssen Sie Ihre Familienkasse unverzüglich benachrichtigen, wenn das Kind: erstmals über Einkünfte oder Bezüge verfügt oder sich sein bisheriges Einkommen erhöht,
seine Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium wechselt, beendet oder unterbricht (das gilt auch, wenn sich ein Kind trotz fortbestehender Immatrikulation vom Studium beurlauben oder von der Belegschaft befreien lässt), während seiner Ausbildung zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wird, bisher arbeitslos oder ohne Ausbildungsplatz war und nun eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Falls Sie nicht genau wissen, ob sich eine Veränderung auf Ihren Kindergeldanspruch auswirkt, fragen Sie bei Ihrer Familienkasse nach!
Was müssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen?
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag (z.B. durch Telefonanruf) ist nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch Angehörige der steuerberatenden Berufe). Einen Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat, z.B. weil er einem Kind Unterhalt gewährt. Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse. Das ist in erster Linie das Arbeitsamt - Familienkasse -, in dessen Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind Sie aber in Deutschland erwerbstätig, ist das Arbeitsamt - Familienkasse - zuständig, in dessen Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle des Beschäftigungsbetriebes befindet. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist zuständige Familienkasse die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Benutzen Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Der Antrag sollte der zuständigen Familienkasse möglichst durch Post zugesandt werden. Sie können ihn auch persönlich abgeben oder durch einen Beauftragten abgeben lassen. Erhalten Sie bereits Kindergeld und wird ein weiteres Kind geboren, reicht es aus, wenn Sie dies kurz schriftlich mitteilen und die Geburtsurkunde des Kindes beifügen.
Welche Leistungen schließen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?
Kindergeld steht nicht zu, wenn für ein Kind ein Anspruch besteht auf: Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung Kinderzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen für Kinder, die im Ausland gezahlt werden und die dem Kindergeld, der Kinderzulage bzw. dem Kinderzuschuss vergleichbar sind, Leistungen für Kinder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, wenn sie dem Kindergeld vergleichbar sind. Der Anspruch für ein Kind ist ausgeschlossen, wenn dem Berechtigten oder einer anderen Person für das Kind eine der genannten Leistungen zusteht. Das Kind kann jedoch in diesen Fällen bei einem etwaigen Kindergeldanspruch für jüngere Kinder als Zählkind mitgezählt werden und dadurch zur Erhöhung des Kindergeldanspruchs beitragen. Ist der Kinderzuschuss bzw. die Kinderzulage zur Rente niedriger als das Kindergeld, wird der Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld gezahlt. Allerdings werden Beträge unter 10,- DM nicht ausgezahlt. Ausländische kindbezogene Leistungen schließen den Kindergeldanspruch auch dann aus, wenn sie niedriger als das deutsche Kindergeld sind. Dies gilt allerdings nicht für Familienleistungen, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gewährt werden. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag.
Welche Nachweise müssen Sie vorlegen?
Bestimmte Angaben müssen durch Urkunden oder Bescheinigungen nachweisen, die Sie auf Wunsch zurückerhalten können. Kopien müssen in einwandfreiem Zustand sein und dürfen keinen Zweifel an der Übereinstimmung mit dem Original aufkommen lassen.
Geburtsurkunden sind im Original oder als amtlich beglaubigte Ablichtungen vorzulegen Das Vorhandensein der Kinder ist durch amtliche Unterlagen nachzuweisen:
- für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben: mit einer Haushaltsbescheinigung !
- für außerhalb Ihres Haushalts lebende Kinder: mit einer Lebensbescheinigung !
Die Geburtsurkunde reicht aus, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin ihr Wohnort angegeben ist. Für über 18 Jahre alte Kinder sind zusätzlich Unterlagen notwendig:
Für ein Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium legen Sie bitte eine Bescheinigung der Schule, Hochschule oder des Ausbildungsbetriebes vor, aus der Art und Dauer der Ausbildung hervorgehen. Außerdem müssen Sie angeben und ggf. nachweisen, ob und in welcher Höhe das Kind Einkünfte (z.B. Ausbildungsvergütung) erzielt oder Bezüge (z.B. Lohnersatzleistungen, Ausbildungshilfen) erhält. Für ein 27 Jahre altes Kind ist die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes durch Dienstzeitbescheinigungen zu belegen.
Die Fortdauer eines Studiums ist jedes Jahr, und zwar spätestens im Oktober, erneut nachzuweisen. Ergibt sich aus der Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester, dass auch das vorangegangene Semester belegt war (ersichtlich aus der Anzahl der Fachsemester), ist für dieses kein gesonderter Nachweis erforderlich. Auch der Tag, an dem die Ausbildung endet, ist nachzuweisen. Hierfür legen Sie eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder das Prüfungszeugnis vor. Darin enthaltene Beurteilungen und Benotungen können Sie unkenntlich machen.
Für Kinder ohne Arbeits- und Ausbildungsplatz sind besondere Angaben und Nachweise erforderlich; bitte verwenden Sie hierfür den besonderen Vordruck, den Sie bei der Familienkasse anfordern können.
Für Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr müssen Sie diesen Dienst durch eine Bescheinigung des Trägers nachweisen. Für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu versorgen, legen Sie eine amtliche Bescheinigung über die Behinderung vor. Im Allgemeinen ist der Behindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Rentenbescheid ausreichend. Haben Sie von einer amtlichen Feststellung der Behinderung des Kindes bisher abgesehen, weil zu befürchten ist, dass sich dies nachteilig auf seinen Gesundheitszustand auswirkt, kann die Familienkasse ausnahmsweise, insbesondere bei seelischen Erkrankungen, auch andere Nachweise für die Behinderung anerkennen.
Für Kinder, die sich wegen ihrer Behinderung bereits länger als ein Jahr in einer Kranken- oder Pflegeanstalt aufhalten, genügt eine Bestätigung des zuständigen Arztes, dass das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Alle Einkünfte und Bezüge des Kindes sind nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?
Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium:
Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium durchläuft.
Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie:
· den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben,
· sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben,
· eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben, und zwar für die Dauer des geleisteten Dienstes, längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes.
· Für die Zeit der Ableistung der genannten Dienste selbst steht den Eltern kein Kindergeld zu.
Wer erhält Kindergeld?
Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer:
in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Ausländer, die von ihrem Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergesetz erhalten, wenn er als Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausübt, die der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterliegt oder dort als Entwicklungshelfer tätig ist oder
Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt.
Hat der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und der andere nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz vor.
Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind laufend (den höheren) Barunterhalt zahlt andersartige Unterhaltsleistungen bleiben außer Betracht.
Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll.
Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell ein höherer Kindergeldanspruch ergibt. Wenn keine Berechtigtenbestimmung getroffen wird, bestimmt das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht auf Antrag den vorrangigen Kindergeldberechtigten. Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat.
Wie erfahren Sie von der Entscheidung Ihrer Familienkasse?
Wenn Ihrem Antrag in vollem Umfang entsprochen worden ist oder das Kindergeld nach einer Überprüfung unverändert weitergezahlt wird, erhalten Sie keinen schriftlichen Bescheid. Ist das Arbeitsamt - Familienkasse - für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig, können Sie aus dem Kontoauszug die Höhe des überwiesenen Betrages und Ihre Kindergeldnummer sowie in der Regel den Zeitraum, für den Betrag bestimmt ist, ersehen. Nimmt ihr Arbeitgeber die Auszahlung des Kindergeldes nach einer Kindergeldbescheinigung des Arbeitsamtes - Familienkasse - vor, können Sie die genannten Angaben dieser Bescheinigung entnehmen. Ist eine Familiekasse des öffentlichen Dienstes für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig, können Sie die Höhe des Kindergeldes und den betreffenden Zeitraum aus der Bezugsbescheinigung ersehen.
Einen schriftlichen Festsetzungsbescheid erhalten Sie von Ihrer Familienkasse, wenn:
Ihrem Antrag nicht oder nicht vollem Umfang entsprochen werden kann, das Kindergeld herabgesetzt oder die Zahlung ganz eingestellt werden muss.
Ein schriftlicher Bescheid unterbleibt aber dann, wenn die Kürzung oder Einstellung der Zahlung aufgrund ihrer Angaben erfolgt.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Eltern müssen sich entscheiden, ob sie den Regelbetrag (monatlich bis zu 300 8) oder das Budget (monatlich bis zu 450 8) wählen. Hierzu berät auch die Erziehungsgeldsstelle. Im besonderen Härtefall können die Eltern ihre getroffene Entscheidung einmal nachträglich ändern. Ein Härtefall liegt insbesondere bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder
Kindes oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz oder bei der Geburt eines weiteren Kindes und nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der berechtigten Person, die dazu führt, dass der Anspruch auf Budget entfällt, vor. Entscheiden sich die Eltern beim Antrag auf Erziehungsgeld nicht für eine der beiden Möglichkeiten, dann wird der Regelbetrag gezahlt.
Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Gleiches gilt für Kinder von in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern, die im ehemaligen Jugoslawien, in Marokko, in Tunesien und in der Türkei leben. Für diese Kinder gelten jedoch niedrigere Kindergeldsätze.
Als Kinder werden berücksichtigt:
im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder), Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat, Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie in seinen Haushalt aufgenommen hat und zu einem nicht unwesentlichen Teil auf seine Kosten unterhält. Die Pflegekinder müssen wie eigene Kinder zur Familie gehören; ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt, darüber hinaus nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen.
Für berufstätige Frauen gibt's auch in der Mutterschutz-Zeit Geld
Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld.
"Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Frauen, denen während der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten einen finanziellen Ausgleich:
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung
mit Krankengeldanspruch
(z. B. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitslose)
Pro Tag 13 € Mutterschaftsgeld von
der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss
in Höhe der Differenz zum
durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt,
Arbeitslose erhalten Mutterschaftsgeld
in Höhe des Krankengeldes
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung
ohne Krankengeldanspruch
(z. B. Studentinnen) mit einer
geringfügigen Beschäftigung
In der Regel pro Tag 13 € Mutterschaftsgeld
von Krankenkasse
In der Gesetzlichen Krankenversicherung
familienversicherte Frauen mit
einer geringfügigen Beschäftigung
Mutterschaftsgeld von einmalig bis
zu 210 € durch das Bundesversicherungsamt
In der privaten Krankenversicherung
oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen
Mutterschaftsgeld von einmalig bis
zu 210 € durch das Bundesversicherungsamt
plus Arbeitgeberzuschuss
in Höhe der Differenz zwischen
13 € und dem durchschnittlichen
Nettoarbeitsentgelt
Frauen, deren Arbeitsverhältnis während
der Schwangerschaft vom Arbeitgeber
zulässig aufgelöst wurde
Pro Tag 13 € Mutterschaftsgeld; der
Arbeitgeberzuschuss wird diesen Frauen
von der Krankenkasse oder dem
Bundesversicherungsamt gezahlt
Gelten die gleichen Regeln, wenn ich privat versichert bin?
Im Prinzip schon, aber Sie bekommen voraussichtlich etwas weniger Geld als bisher: Sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Ihr Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wären Sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz.
Wie viel bekomme ich bei einem 325-Euro-Job?
Eltern mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 140 € monatlich für ein in ihrem Haushalt lebendes minderjähriges Kind, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird. Die Eltern müssen mindestens über Einkommen oder Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, ihren nach dem Arbeitslosengeld II zu errechnenden Mindestbedarf sicher zu stellen (Mindesteinkommensgrenze). Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt (Höchsteinkommensgrenze).
Die Zahlung des Kinderzuschlags ist auf insgesamt 36 Monate begrenzt.
Bei einem Einkommen oder Vermögen der Eltern in Höhe ihres eigenen Mindestbedarfs ist der Kinderzuschlag in voller Höhe zu zahlen. Berücksichtigt wird hierbei z.B. auch Einkommen und Vermögen von Partnern, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben. Überschreiten Einkommen und Vermögen diese Grenze, wird der Kinderzuschlag gemindert. In welcher Höhe Einkommen bzw. Vermögen zu berücksichtigen sind, richtet sich grundsätzlich nach den für das Arbeitslosengeld II maßgeblichen Bestimmungen.
Erwerbseinkommen der Eltern, das ihren eigenen Mindestbedarf überschreitet, wird nur zu 7 Euro je 10 Euro Überschreitung angerechnet. Einkommen aus öffentlichen und privaten Transfers sowie Kapitaleinkünfte werden dagegen voll angerechnet. Kindeseinkommen ist immer als bedarfsmindernd in voller Höhe auf den Kinderzuschlag anzurechnen.
Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch?
Nein, Sie müssen es beantragen. Am besten machen Sie sich schon vor dem Beginn Ihres Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Wenn Sie alle Unterlagen und Formulare bereit haben, klappt der Übergang vom Gehalt zum Mutterschaftsgeld am besten und ohne Zeitverlust.
An wen wende ich mich mit meinem Antrag?
Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder einen 325-Euro-Job, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen, sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr).
in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen, sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr).in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen, sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr)."
Quelle: Bundesministerium für Familie
Wissenswertes
"Selbstständige gehen nicht zwangsläufig leer aus.
Ob Sie als selbstständig Tätige Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, wie Sie versichert sind: Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld - und zwar in Höhe des Krankengeldes. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Vollzeit - Hausfrau? Dann gibt's keinen Zuschuss.
Falls Sie als Familienmitglied über Ihren Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld. Leider ist auch das früher gezahlte Entbindungsgeld nach der Geburt des Babys 2004 gestrichen worden.
Sie als Eltern sind nun verantwortlich für einen kleinen Menschen, der auf Jahre hinaus von Ihnen abhängig ist.
Wenn ein neuer Erdenbürger zur Welt kommt, werden ihm viele gute Wünsche mit auf den Lebensweg gegeben. Besonders die Eltern erhoffen sich, dass ihr Kind ungestört zu einem glücklichen, lebenstüchtigen Menschen heranwächst. Doch nicht immer vollendet sich die Lebensplanung wie gewünscht. Das weiß im Grunde jeder, aber niemand denkt gerne darüber nach. Krankheit, Unfall und vorzeitiger Tod, Arbeitsunfähigkeit, Geldnot und Eigentumsverlust können schicksalhafte Ereignisse im Leben eines jeden Menschen sein. Auch mit bester Vorsorge, ist ein Unglück manchmal nicht abzuwenden. Seine Auswirkungen auf die weitere Lebensgestaltung lässt sich hingegen oft mildern oder sogar ganz aufheben, sofern ein Versicherungsschutz besteht.
So sieht der aktuelle Kinderfreibetrag aus.
Der Kinderfreibetrag soll, wie von Experten lange gefordert, das "sächliche Existenz- Minimum" des Kindes steuerfrei stellen. Die neu berechnete, aktuelle Höhe dieses Freibetrags:
3.648 Euro für Verheiratete
1.824 Euro für allein Erziehende (= nicht verheiratete, dauernd getrennt lebende oder geschiedene Eltern)
Grundsätzlich gilt der Freibetrag für alle Kinder unter 18 Jahren. Danach greifen gesonderte Regelungen, Ausnahmen sind etwa möglich, wenn ein Kind noch in der Ausbildung oder dauerhaft behindert ist.
Und der richtige Umgang mit dem neuen Freibetrag? Da ändert sich nichts. Es bleibt dabei, dass Kindergeld und Freibetrag gegeneinander abgewogen werden: Sie erhalten jeden Monat das Kindergeld. Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, klärt das Finanzamt jeweils, was für Sie günstiger ist: Kindergeld oder Ausnützen des Kinderfreibetrags.
Wie schon in der Vergangenheit werden vor allem diejenigen Eltern Vorteile durch den erhöhten Freibetrag haben, deren Jahreseinkommen relativ hoch ist. Allen anderen bleibt nur das erhöhte Kindergeld.
Allerdings mindern Kinder- und Erziehungsfreibetrag (siehe unten) jeweils schon im laufenden Jahr die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. Lassen Sie die Freibeträge daher immer auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen.
Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?
Ausbildungsförderung wird Auszubildenden gewährt, die bei Beginn der Ausbildung noch nicht 30 Jahre alt sind:
Schülerinnen und Schüler (z. B. beim Besuch weiterführender allgemein bildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 bei notwendiger auswärtiger Unterbringung sowie von Abendschulen,
Fach- und Fachoberschulen)
erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss
Studentinnen und Studenten
erhalten die Ausbildungsförderung je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen
Die Höhe der Bedarfssätze richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Der Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag monatlich 521 € und bei überdurchschnittlicher Miete 585 €.
Die gezahlte Ausbildungsförderung ist abhängig vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehepartner und Eltern. In Ausnahmefällen wird das Einkommen der Eltern nicht angerechnet.
Das Darlehen muss 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Mindestraten von monatlich 105 € innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden. Die Höhe des Staatsdarlehens ist für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28. 2. 2001 begonnen haben, auf 10.000 € begrenzt. Das Darlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen – z. B. wegen besonderer Studienleistungen oder aus sozialen Gründen – erlassen werden.
Als Hilfe zum Studienabschluss oder bei einer verlängerten Ausbildungszeit nach einem Fachrichtungswechsel bzw. einer Wiederaufnahme des Studiums wird die Ausbildungsförderung als vollverzinsliches Bankdarlehen geleistet.
Was es in Sachen Familie und Steuern sonst noch gibt:
Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können Eltern zusätzlich zum Kindergeld bzw. den Freibeträgen für Kinder steuerlich geltend machen, soweit diese einen Betrag von 1.548 € übersteigen. Darüber hinausgehende Kosten werden bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerlich berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung sind, oder dass sie behindert oder Langzeit erkrankt sind. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide eine dieser Voraussetzungen erfüllen. Für nicht zusammenlebende Elternteile gelten grundsätzlich die halbierten Beträge.
Berufstätige können die Kinderbetreuung absetzen.
Es gibt Kinderbetreuungsangebote in Krippen, Kindergärten und Horten sowie durch eine Tagespflegeperson („Tagesmutter“). Die anfallenden Elternbeiträge sind in der Regel einkommensabhängig gestaffelt. Sie können im Bedarfsfall vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. Jedes Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Geld für die eigenen vier Wände
Wenn Sie eine eigene Wohnung oder ein Haus planen und selbst darin wohnen wollen, können Sie vermutlich die Kinderzulage bzw. Baukindergeld erhalten. Lassen Sie sich frühzeitig dazu beraten, wenn Sie die Finanzierung regeln.
Manchmal werden die Kosten einer Haushaltshilfe anerkannt.
Mütter und Väter in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten eine Haushaltshilfe, wenn ihnen insbesondere wegen einer Krankenhausbehandlung oder Kur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen, werden den Versicherten die Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstattet (dies gilt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad).
Wenn ein Elternteil aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, kann das Jugendamt eine Haushaltshilfe stellen oder andere vorübergehende Hilfen zur Versorgung und Betreuung von Kindern leisten. Hilfen zur Weiterführung des Haushalts bieten auch die Sozialen Dienste an (u.a. Sozialstationen, Haus- und Familienpflege, Nachbarschaftshilfekreise).
Unterstützung beim Besuch einer Privatschule.
Besucht ein Kind eine Privatschule, können Eltern manchmal Teile des Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Allerdings gelten auch hier wieder bestimmte Voraussetzungen. Etwa, dass Sie für das entsprechende Kind einen Kinderfreibetrag erhalten müssen und die Schule staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sein muss.
Die Ausbildungsversicherung.
Welche Eltern wünschen sich für ihr Kind nicht eine qualifizierte Berufsausbildung, die ihm einen guten Start ins Erwerbsleben ermöglicht? Doch eine langjährige Schul- und Studienzeit oder Weiterbildung zu einem höheren Berufsabschluss stellt für die Eltern oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Staatliche Zuschüsse - wenn solche überhaupt gewährt werden - reichen in der Regel nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Um genügend Rücklagen zu schaffen, die dann zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt zur (freien) Verfügung stehen, kann eine Ausbildungsversicherung schon gleich nach der Geburt abgeschlossen werden."
Quelle: Bundesministerium für Familien
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