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28.01.2010, 15:03
Bundesverwaltungsgericht
Post-Mindestlohn ist rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Mindestlohn der Deutschen Post für rechtswidrig erklärt. Dem Arbeitsministerium seien gravierende Fehler unterlaufen, urteilte das Gericht.
Der Post-Mindestlohn ist rechtswidrig. Beim Erlass der entsprechenden Verordnung habe das Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler begangen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Die Kläger mehrere private Konkurrenten der Deutschen Post und ein Arbeitgeberverband seien in ihren Beteiligungsrechten verletzt worden. Ihnen sei nicht ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben worden.
hei/dpa
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