Donnerstag, 28. Januar 2010

Post-Mindestlohn ist rechtswidrig

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28.01.2010, 15:03
Bundesverwaltungsgericht
Post-Mindestlohn ist rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Mindestlohn der Deutschen Post für rechtswidrig erklärt. Dem Arbeitsministerium seien gravierende Fehler unterlaufen, urteilte das Gericht.
Der Post-Mindestlohn ist rechtswidrig. Beim Erlass der entsprechenden Verordnung habe das Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler begangen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Die Kläger – mehrere private Konkurrenten der Deutschen Post und ein Arbeitgeberverband – seien in ihren Beteiligungsrechten verletzt worden. Ihnen sei nicht ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben worden.
hei/dpa
 
 
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